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UFSZ3K ZRV/0043-Z3K/09Erhebliche Härte der Entrichtung von Abgaben im Falle der Anfechtung der Abgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.02.2009

…ausreichend, dass die Einbringung der Abgabenschuld nicht gefährdet ist. Im bisherigen Verfahren sei auch nicht zu Tage getreten, dass der angefochtene (Altlastenbeitrags-) Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist. In seiner Beschwerde vom 12. Februar 2009 wiederholt der Bf. im…

UFSW RV/2429-W/08Keine Zahlungserleichterung, wenn Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten gefährdet ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…Entrichtung des nicht entrichteten Abgabenrückstandes dar. Eine solche Härte könnte nur dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt (zB VwGH 18.9.2003, 2000/16/0576). Abgesehen davon…

UFSL FSRV/0046-L/06Beschwerde gegen die Abweisung eines Zahlungserleichterungansuchens im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.08.2006

…0037). Die Einbringung eines Rechtsmittels allein begründet keine erhebliche Härte der Entrichtung des strittigen Abgabenbetrages und wird Derartiges nur dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtszug zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde (vgl…

UFSL RV/0693-L/10Erhebliche Härte, offenkundige, klare Fehler, Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2010

…eines Rechtsmittels begründet alleine noch keine erhebliche Härte des strittigen Abgabenbetrages. Eine solche Härte liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt (Ritz, BAO³…

UFSL RV/0067-L/11Die Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet für sich alleine noch keine erhebliche Härte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2011

…Härte im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO begründe. Eine solche liege nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen sei, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Die Bw. wurde ersucht, ihr derzeitiges monatliches Einkommen…

UFSW RV/0411-W/10Wiederholte Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung gegenübersteht, sind unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…der Abgabenbehörde eine erhebliche Härte dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege eine erhebliche Härte nur dann vor, wenn ein mit Berufung angefochtener Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen sei und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Wie bereits dargetan…

UFSW RV/3035-W/09Res iudicata, beantragter Stundungstermin bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…der Abgabenbehörde eine erhebliche Härte dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege eine erhebliche Härte nur dann vor, wenn ein mit Berufung angefochtener Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen sei und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Wie bereits dargetan…

UFSS RV/0575-S/06Stundung eines Säumniszuschlags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…2000/16/0576) nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Der angefochtene Bescheid leidet an diesen Fehlern nicht. Zum Zweiten wurde das Berufungsverfahren hinsichtlich des Antrags nach…

UFSL RV/0477-L/10Keine Zahlungserleichterung allein wegen Einbringung einer VwGH-Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…einer Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde…

UFSW RV/0906-W/13Abweisung eines Ansuchens um Stundung, wenn der Berufungswerber weder Aussagen zu seiner wirtschaftlichen Situation trifft, noch eine erhebliche Härte behauptet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…Einbringung eines Rechtsmittels begründet alleine noch keine erhebliche Härte der Entrichtung des strittigen Abgabenbetrages. Eine solche Härte liegt nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt (vgl. Ritz…

UFSL RV/1061-L/12Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013Teil 2/2

…nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen wäre, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Ein solcher offenkundiger und klarer Fehler wurde nicht eingewendet. Gerade die im vorliegenden Fall behauptete Unmöglichkeit, den Abgabenrückstand begleichen…

UFSW RV/1720-W/121. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Stundungsgrund? 2. Ist die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof ein Grund, keine Stundungszinsen festzusetzen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013

…0190). Eine solche Härte läge allenfalls vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Derartige offenkundige, klare Fehler können weder den Bescheiden des Finanzamtes, noch der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…

UFSW RV/3457-W/12Strittig ist, ob die dem Versicherungsnehmer vorgeschriebene Versicherungssteuer gestundet werden kann, weil er Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhoben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…Eine solche Härte läge allenfalls vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Derartige offenkundige, klare Fehler können der angefochtenen Berufungsentscheidung vom 23.3.2012, RV/0227-W/12 aber…

UFSW RV/2681-W/10Zahlungserleichterung, res iudicata, Zurückweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…der Abgabenbehörde eine erhebliche Härte dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege eine erhebliche Härte nur dann vor, wenn ein mit Berufung angefochtener Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen sei und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Wie bereits dargetan…

UFSL RV/1371-L/091) Ablehnung einzelner Senatsmitglieder 2) Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung 3) Beweisantrag kurz vor der mündlichen Berufungsverhandlung 4) Stundung wegen angeblich rechtswidriger Abgabenvorschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010Teil 2/2

…einer Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre, und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde…

UFSW RV/2452-W/09Keine Bewilligung einer Stundung, wenn der beantragte Zahlungstermin bereits abgelaufen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…der Abgabenbehörde eine erhebliche Härte dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege eine erhebliche Härte nur dann vor, wenn ein mit Berufung angefochtener Bescheid offenkundige, klare Fehler enthalte, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen sei und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führe. Wie bereits dargetan…

UFSF RV/0312-F/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2009

…Entrichtung des strittigen Abgabenbetrages. Eine solche Härte kann dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Dass derartige Fehler nicht vorlagen, ergibt sich schon daraus, dass der Unabhängige Finanzsenat…

UFSL RV/1118-L/08Haftung eines Geschäftsführers für Nachforderungen aus einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Zwar kann eine solche Härte dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Abgesehen davon, dass derartige Fehler nicht vorlagen, wäre auch in diesem Fall konkretisiert anhand der Einkommens…

UFSW RV/0214-W/09Eine Berufung gegen Abgabenfestsetzung stellt keinen Stundungsgrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.02.2009

…14/0053) nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtswege zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide lassen keinen offenkundig klaren Fehler der Abgabenbehörde erkennen. Vielmehr Fall liegt ein komplexer…

UFSW RV/1191-W/08Keine Zahlungserleichterung, wenn Einbringlichkeit gefährdet ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…2001/16/0576) nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt. Offenkundige Fehler bei der Festsetzung der Einkommensteuer liegen jedoch nicht vor, zumal die Festsetzungen im Wesentlichen auf…