…MKK EGG Rz 2 der Vorbem). Dieses ist im Rahmen der Eingetragenen Erwerbsgesellschaft - so wie bei den Personengesellschaften des Handelsrechtes - in Gestalt der einem eigenen Rechtssubjekt weitgehend angenäherten Gesamthandschaft (sog. teilrechtsfähige Gesamthandschaft) verwirklicht (vgl. Krejci a.a.O. Rz 15 bis 17 zu § 1 EGG…
…Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 4 Abs. 1 Erwerbsgesellschaftsgesetz (EGG) sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften (offene Erwerbsgesellschaften bzw. Kommandit- Erwerbsgesellschaften) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der vierten Einführungsverordnung zum HGB über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter…
…im Jahr 1994 als Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) im Sinne des § 1 Z 1 Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG) gegründet wurde. Aus dem Zusammenschlussvertrag vom 17. Mai 2000 geht hervor, dass die Vertragsparteien (M&H, HD und AB ) einen Zusammenschluss der berufungswerbende OEG mit der neu gegründete KG (im…
…1 Z 1 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichen Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne…
… 1 Z 1 und 2 (Offene Erwerbsgesellschaften und Kommanditerwerbsgesellschaften) zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Vor der Eintragung bestehen sie als solche nicht. Gemäß § 3 Abs 2 leg. cit. gelten im übrigen die Bestimmungen über das Firmenbuch. Zudem ist im § 4 des berufungsgegenständlichen Gesellschaftsvertrages ausdrücklich…
…4 EGG und §§ 128, bzw. 161 HGB unabhängig von seinem Beteiligungsausmaß auch für Abgabenschulden dieser Kommandit-Erwerbsgesellschaft grundsätzlich persönlich, unmittelbar, unbeschränkt, unbeschränkbar und solidarisch (VwGH 13.4.2004, 2004/13/0027). Die grundsätzliche Haftung des Berufungswerbers als Komplementär der KEG für Gesellschaftsschulden im vorstehenden Sinn…
…wie dem Zivilgläubiger offen stehen. Die abgabenrechtliche Haftung setzt nicht voraus, dass der Anspruch gegenüber der Gesellschaft bereits geltend gemacht wurde, wohl aber das Entstehen der Abgabenschuld im Sinne des § 4 BAO (vgl. Stoll, a.a.O., 147). Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der…
…5 Ob 178/99h). Die Erwerbsgesellschaft kann wie die OHG und die KG Eigentum an Liegenschaften erwerben, ist also "grundbuchsfähig" und Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der Rechtspersonen - einerseits die Gesellschafter, andererseits die Gesellschaft - ist sowohl ein entgeltlicher als auch…
…Einwendungen gegen Abgabenfestsetzungen somit im Nachsichtsverfahren nicht mehr mit Erfolg erhoben werden können, ist dennoch festzuhalten, dass gemeinsames Merkmal sämtlicher Erwerbsvorgänge des § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ein Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes im Sinne des § 2 GrEStG ist. Die eingetragene Erwerbsgesellschaft (das Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG) trat mit 31…
… 25 Abs. 2 FBG die Erwerbsgesellschaft, abweichend von § 3 Abs. 1 Erwerbsgesellschaftengesetz (EGG; BGBl. Nr. 257/1990), unabhängig von der Firmenbucheintragung damit entsteht, dass die Personengesellschaft ihre Vollkaufmannseigenschaft verliert. Betreibt allerdings die eingetragene KG ihr (im Umfang "geschrumpftes") Gewerbe weiter, so bleibt ihr die Rechtsform…
…körperschaftsteuerpflichtige Betriebseinnahmen zu qualifizieren. Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 kommt nicht zur Anwendung, zumal sich bereits aus der Textierung des § 10 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 ergibt, dass es sich bei von Personengesellschaften begebenen Genussrechten nicht um Beteiligungen im Sinne des § 10 KStG…
…des Genussrechtsverhältnisses. Gem. § 10 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 seien lediglich Gewinnanteile aufgrund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genussrechten iSd § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit. Die Offene Erwerbsgesellschaft sei eine gem. § 4 Abs. 1 EGG…
…des § 6 Abs. 1 Z 8 bis 26, des § 11 und des § 12 Abs. 10 und 11 sind anzuwenden. Weiters sind Berichtigungen nach § 16 vorzunehmen, die Zeiträume betreffen, in denen die allgemeinen Vorschriften dieses Bundesgesetzes Anwendung gefunden haben. (2) Unternehmer im Sinne des Abs. 1…
…vor dem Unternehmensgesetzbuch neben der im Gesetz ausdrücklich erwähnten Offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft unter anderem die offene Erwerbsgesellschaft (OEG), die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen Gewerbebetrieb unterhält, in Betracht (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar11, § 23, Tz 226). Gemeinschaftliche Einkünfte im Sinne des …
…1 Z. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Dass eine Schenkung vorliegt, wird auch im Berufungsverfahren nicht bestritten. Die Ausführungen im Berufungsverfahren laufen darauf hinaus, dass es sich bei der übergebenen Liegenschaft um ein gewerblich…
…1 Z. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Dass eine Schenkung vorliegt, wird auch im Berufungsverfahren nicht bestritten. Die Ausführungen im Berufungsverfahren laufen darauf hinaus, dass es sich bei der übergebenen Liegenschaft um ein gewerblich…
…1 Z. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Dass eine Schenkung vorliegt, wird auch im Berufungsverfahren nicht bestritten. Die Ausführungen im Berufungsverfahren laufen darauf hinaus, dass es sich bei der übergebenen Liegenschaft um ein gewerblich…
…dass Grundstücke nicht zum Vermögen im Sinne des § 32 Abs 2 UmgrStG in Verbindung mit § 12 Abs 2 UmgrStG zählen würden und daher die steuerliche Begünstigung (Berechnung der Grunderwerbsteuer vom zweifachen Einheitswert) nicht anwendbar sei. Dieser Bescheid wurde der Bw. im Mai 2004 an ihre…
…Vermietung sowie erbrachten zusätzlichen Leistungen zu einer gewerblichen Tätigkeit. In der Folge wertet die BP die Tätigkeit der KEG als Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs 2 LVO aus folgenden Gründen: Die der BP für den Zeitraum Juni 1999 bis Dezember 2019 vorgelegte Prognoserechnung führt…
…maßgeblichen Rechtslage nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht verwunderlich: Durch Gesetz, BGBl. I Nr.57 /1983, werden die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen geregelt:. Abs. 1 leg.cit. normiert: "Die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Studienrichtungen sind im Sinn der Grundsätze und Ziele des Allgemeinen Hochschul -Studiengesetzes…