…Zl. 2001/14/0229) sind Parteierklärungen ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt also darauf an, wie eine Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der einer Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Für die Beurteilung von Anträgen kommt es…
…in der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001, dass sich eine völlig unrichtige Nachzahlung mangels richtigem Vorsoll ergebe - nach ihrem objektiven Erklärungswert als eine Forderung nach zusätzlicher Verbuchung des gezahlten Betrages als eine Umsatzsteuervorauszahlung für das Wirtschaftsjahr 2001 zu werten, zumal auch in der Berufung gegen…
…c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Das Finanzamt ist in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung ohne nähere Auseinandersetzung mit dem objektiven Erklärungswert davon ausgegangen, die vom Bw eingereichte Einkommensteuererklärung 2008 sei als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 zu werten. Dieser Ansicht vermag…
…26.6.2003, 2002/16/0286); d.h. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, also wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage verstanden werden muss (VwGH 26.6.1995, 92/18/0199…
…der IZP dienen sollte, nicht unverzüglich abgeschickt hat. Das obige (Punkt 1.1.a.) "Ja" des Bw. zum Text: "Beilagen in Papierform E 108 e Beilage zur Einkommensteuererklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie" hatte somit folgenden objektiven Erklärungswert: Der Bw. erklärte dadurch, in Zukunft ein Schreiben…
…Selbstanzeige zu werten. Dies widerspricht in dieser Allgemeinheit aber nicht nur dem Erfordernis, dass das gegenständliche Anbringen (hier: die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005) nach dem objektiven Erklärungswert tatsächlich die Anzeige einer finanzstrafrechtlichen Verfehlung darstellen muss, sondern auch dem eindeutigen gesetzlichen Auftrag, dass in der…
…diesen Eingaben keineswegs ableiten. Auch ergibt sich aus den vorliegenden Verwaltungsakten kein Hinweis, auf dem auf einen über diesen Erklärungswert hinausgehenden Willen der Bf. geschlossen werden könnte. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Das heißt es kommt darauf an, wie die Erklärung…
…jedoch sei das Erklärte einer Auslegung zugänglich. Der objektive Erklärungswert des Vorlageantrages vom 15.4.2011 habe eindeutig darin bestanden, eine Entscheidung sowohl über die Berufung vom 9.9.2010 als auch über die Berufung vom 30.12.2010 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu…
…2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (VwGH 26.6.1995, 92/18/0199…
…zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei einem eindeutigen Inhalt…
…Ich bitte Sie, diesen zu ignorieren/stornieren". Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach dem objektiven Erklärungswert auszulegen, das heißt, es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkret gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (vgl. Ritz…
…das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen…
…Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung wurde dadurch ihre Wirkung entzogen. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt deshalb darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (VwGH 28.1.2003…
…statt BAO) vergreifen. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Parteierklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d. h., es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszwecks und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt…
…das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen…
…Diese Aussage ist für den UFS nicht nachvollziehbar. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (Ritz, BAO4…
…auf den Inhalt, das erkennbare oder zumindest zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Parteierklärungen sind dabei stets nach ihrem objektiven Erklärungswert, also so auszulegen, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der Sach-, Rechts- und Aktenlage des konkreten Einzelfalles objektiv verstanden werden muss (Ritz, Kommentar BAO4 § 85…
…das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (vgl. VwGH vom 5.7.1999…
…Abgabenhinterziehung. ....... Daher erhebe ich Einspruch gegen die Erkenntnis und beantrage die Fällung eines erneuten Erkenntnisses unter Berücksichtigung aller Strafmindernden Umstände. Hochachtungsvoll {Unterschrift des Zweitbeschuldigten}" Damit hat der Einschreiter nach dem objektiven Erklärungswert seiner Eingabe jedenfalls zu erkennen gegeben, dass er die Entscheidung des Erstsenates insgesamt…
…Abs. 1 FinStrG € 500,-." (Finanzstrafakt Bl. 61). Damit beinhaltet die verkündete Entscheidung des Spruchsenates nach ihrem objektiven Erklärungswert auch eine Absprache hinsichtlich vorgeworfener vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume November, Dezember 2008, Jänner…