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UFSI RV/0242-I/11Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu entstandenen Tatsachen (nova producta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…der Bescheiderlassung bereits existent waren, jedoch - weil unbekannt - im Verfahren unberücksichtigt blieben und später (neu) hervorkommen (nova reperta). Demgegenüber kommen solche Tatsachen, die erst nach Bescheiderlassung entstanden sind (nova producta) von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, da diese auch nicht…

UFSI RV/0401-I/09Fehlende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…geführt hätten (VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existierende Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO4, § 303 Tz 13). Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß…

UFSW RV/0021-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO aufgrund vom Finanzamt bloß vermuteten neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2007

…müssen also die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent gewesen sein (nova reperta). Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen oder später zustande gekommenen Beweismittel (nova producta) bilden als solche hingegen keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl…

UFSW RV/3160-W/08Ein nach Abschluss des Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…des Verfahrens bewirken müsse. Rechtlich folgt daraus: Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Wiederaufnahmeantrag nach der genannten Bestimmung kann somit nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden…

UFSW RV/0444-W/05Neu geschaffener Computerausdruck kein tauglicher Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (Ritz 2, BAO-Kommentar, § 303, Tz 11 bis 13 und die dort angeführte Judikatur). Der im Wiederaufnahmeantrag angeführte Computerausdruck vom 18.11.2002 ist als novum productum zu beurteilen, denn…

UFSI RV/0584-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSI RV/0585-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSF RV/0350-F/02Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages im Rahmen einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…1 lit. b) BAO - das Neuhervorkommen einer Tatsache, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnte ("nova reperta") - lägen gegenständlich somit zweifach vor. Einerseits auf Grund der erst im Wirtschaftsjahr 1999/2000 möglichen Zuordnung der angefallenen Aufwendungen für Forschung…

UFSI RV/0585-I/09Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2011

…Mitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft für diesen Zeitraum nicht gegeben gewesen sei. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSL RV/0742-L/091. Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens 2. Erheblichkeit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012Teil 2/2

…1 lit. b BAO nicht erfüllt sind, erübrigt die Auseinandersetzung mit der Frage, ob später hervorkommende (nova reperta) oder später entstandene (nova producta) Umstände vorliegen. Schon aus dem Umstand, dass dem Bw. am Unterlassen der Geltendmachung des behaupteten Wiederaufnahmegrundes im abgeschlossenen Verfahren ein grobes Verschulden…

UFSF RV/0380-F/10Wiederaufnahme nach Übermittlung berichtigter Lohnzettel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…priori ein schwerwiegender Begründungsmangel unterlaufen, der die Abgabenbehörde II. Instanz einer weiteren Überprüfung entheben und zu einer sofortigen Stattgabe führen würde. B2) Nova reperta - nova producta: Im Weiteren ist die Rechtsfrage zu untersuchen, ob die angeführten Wiederaufnahmegründe den Wiederaufnahmetatbestand erfüllen. Nach der ständigen Rechtsprechung und…

UFSG RV/0671-G/05Verspätete Einbringung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…und sei durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden. Wiederaufnahmsgründe seien jedoch nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta); später entstandene Umstände (nova producta) stellten keine derartigen Gründe dar. Zudem habe die Antragstellerin lediglich auf das laufende Verlassverfahren und ein Gerichtsurteil verwiesen…

UFSW RV/3324-W/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iZm Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2005Teil 2/2

…Beträge an Lohnsummensteuer nicht mehr rückgefordert werden können, eine Unbilligkeit gemäß § 236 BAO darstellt. Wiederaufnahmsgründe sind bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die erst später hervorkommen (nova reperta). Erst später entstandene Umstände (nova producta) stellen jedoch keine Wiederaufnahmsgründe dar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3…

UFSW RV/0429-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Unfallrente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2006

…welchem für diesen eine Steuerpflicht nicht mehr bestanden habe. Es sei auch ein Wiederaufnahmegrund überhaupt nicht gegeben, weil bestenfalls "nova producta" nicht jedoch "novae causae repertae" vorgelegen hätten. Somit erscheine der Bescheid über die Wiederaufnahme an sich schon rechtswidrig; aber selbst wenn dieser rechtmäßig wäre…

UFSW RV/1887-W/091. Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide nach Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes hinischtlich der Sachbescheide 2. Beantragte Aufhebung von Bescheiden, mit der Behauptung, die im Rahmen einer Schätzung nach § 184 BAO ermittelten Bemessungsgrundlagen seien unrichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2013Teil 1/2

…aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Keine tauglichen Wiederaufnahmegründe sind Tatsachen und Beweismittel, die erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstanden sind (nova producta). Abgesehen davon ist es…

UFSW RV/2970-W/13Wiederaufnahme von Amts wegen ohne Heranziehung eines Neuerungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2013

…in Betracht kommende Umstände sind nur solche, die sich vor Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens ereignet haben ("nova reperta"), nicht aber solche, die später entstanden sind ("nova producta"). Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem…

UFSI RV/0417-I/09Bilanzberichtigung im Fehlerursprungsjahr nach Teilwertabschreibung bei Gebäude
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.11.2013Teil 1/2

… Ritz, BAO4, Tz. 7ff). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; VwGH 20.11.1997, 96/15/0221). Nach ständiger Rechtsprechung des…

UFSW RV/1918-W/13Strittiges Neuhervorkommen der Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013Teil 1/2

…Behörde (und zwar aus Sicht des jeweiligen Verfahrens) nach dem Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens durch Bescheid, wobei nur Tatsachen neu hervorkommen können, die schon vor dem maßgebenden Zeitpunkt (Bescheiderlassung) existiert haben (nova reperta), wozu nach Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (nova producta) nicht gehören (vgl Ritz, BAO4, …

UFSW RV/2028-W/10Dienstverhältnis einer Trainerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…95/14/0094; 21.11.2007, 2006/13/0107). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

…das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta). Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (siehe hiezu auch UFS 8.1.2010, RV/0890-L/09).…