…Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Der rechtsgestaltende normative Inhalt muss sich aus der Formulierung der Erledigung ergeben (VwGH 25.4.1988, 87/12/0097¸30.9.2004, 2004/16/0098). Erledigungen ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht…
…aktenkundigen Erklärungen des Abgabepflichtigen, entnehmen lassen, welchen normativen Inhalt die von ihm angestrebte Berufungsentscheidung haben soll (VwGH 21.10.1999, 97/15/0094). Die Berufung enthält diesbezüglich den Antrag auf "Aufhebung der Bescheide und die Neubemessung im Rahmen der Berufungsausführungen bzw. die Festsetzung mit ATS…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…Teil des Bescheides dar. Der Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Aus der Formulierung der Erledigung muss sich deren normativer Inhalt ergeben. Die Formulierung: "Es ergeht die BVE gegen den Bescheid mit der Bezeichnung Festsetzung der Investitionsprämie 2003 vom 2.12.2008 von Firma ... (Anmerkung:…
…Im Grundlagenverfahren hat dieses materielle Berufungsvorbringen das wahre Rechtsproblem der Nichtigkeit mangels gültigem Bescheidadressaten überlagert. Die Rechtsordnung sieht den Bescheid einer Verwaltungsbehörde als individuelle Norm an, deren normativer Inhalt sich aus dem Spruch ergibt. Das rechtsstaatliche Prinzip als Grundsatz des B-VG verlangt u.a.…
…84 vom 15.10.1985). Wie der Oberste Gerichtshof selbst in seinem Urteil 9 Ob A 69/97 f vom 1.10.1997 ausgesprochen, kann für die Beurteilung der durch ein Gesetz geschaffenen Rechtslage nur sein normativer Inhalt maßgeblich sein. Dies entspricht auch den Ausführungen…
…in seinem Urteil 9 Ob A 69/97 f vom 1.10.1997 ausgesprochen, dass für die Beurteilung der durch ein Gesetz geschaffenen Rechtslage nur sein normativer Inhalt maßgeblich sein kann. Dies entspricht auch den Ausführungen im Erwägungsteil des in der Urteilsbegründung zitierten Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses…
…Falle ihrer Uneinbringlichkeit (§ 179 Abs. 2 FinStrG) als bzw. durch die Freiheitsstrafe abzubüßen, in Erinnerung gerufen wird, stellt, mangels normativer Kraft ihres Inhaltes, weder einen Bescheid, noch eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (siehe dazu Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, §§ 175 bis 179 Rz…
…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 30. Juli 1997 wurde zwischen FG als Geschenkgeber und seiner Gattin SG als Geschenknehmerin ein Schenkungsvertrag mit dem Inhalt abgeschlossen, dass FG der SG und nunmehrigen Bw…
…fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde desBeschuldigten vom 27. März 2006, auf deren bekannten Inhalt verwiesen wird. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. § 82 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden I. Instanz die ihnen gem…
…Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der betreffende Akt nicht normativ zu sein, er ist daher kein Bescheid (vgl…
…Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der betreffende Akt nicht normativ zu sein, er ist daher kein Bescheid (vgl…
…Sie bewirken aber auch nicht mehr. Beurkundungen fehlt bezogen auf den Inhalt des Beurkundeten das bescheidtypische autoritäre normative Wollen. Fehlt aber erkennbar der Wille der Behörde, hoheitliche Gewalt zu üben, so vermag der betreffende Akt nicht normativ zu sein, er ist daher kein Bescheid (vgl…
…kommt der dargestellte Unterschied zwischen dem Spruch eines Bescheides, als dessen einzigen, rechtsgestaltenden Bestandteil, und der Rechtsmittelbelehrung, als Bescheidbestandteil ohne normativen Inhalt, zum Ausdruck. Mit der für das gegenständliche Verfahren einzig relevanten Frage, ob eine falsche, positive Rechtsmittelbelehrung ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel zulässig machen…
…bereits verwehrt, in dem Fall Rechtsakte mit normativer Wirkung zu setzen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123, insbesondere Rechtssatz 7). Das trifft auch auf das unabgeschlossene Einleitungsverfahren zu. Selbst wenn der UFS die Einleitung des Finanzstrafverfahrens aus inhaltlichen Gründen für rechtsrichtig hielte, kann er…
…§ 1, 2 EO die mit Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Rückstandsausweise über Abgaben und Abgabenstrafen in Betracht. Die Voraussetzung für die Ausstellung dieser Exekutionstitel und deren Inhalt sind in der BAO geregelt (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar). Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die…
…sind Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen Rechte oder Pflichten begründen, abändern oder aufheben. Für schriftliche Bescheide gelten außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs. 2 bis 6, wenn nicht nach gesetzlicher Anordnung die öffentliche…