…Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Der rechtsgestaltende normative Inhalt muss sich aus der Formulierung der Erledigung ergeben (VwGH 25.4.1988, 87/12/0097¸30.9.2004, 2004/16/0098). Erledigungen ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht…
…aktenkundigen Erklärungen des Abgabepflichtigen, entnehmen lassen, welchen normativen Inhalt die von ihm angestrebte Berufungsentscheidung haben soll (VwGH 21.10.1999, 97/15/0094). Die Berufung enthält diesbezüglich den Antrag auf "Aufhebung der Bescheide und die Neubemessung im Rahmen der Berufungsausführungen bzw. die Festsetzung mit ATS…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist, die als bescheiderlassende Behörde aufscheint. Aus dem Fehlen dieses Willens, hoheitlich zu handeln, wird auf das Fehlen des normativen Gehaltes des Aktes geschlossen und einem Schriftstück, das…
…Bedeutung - (auch) zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergangen. Normativer Inhalt des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ist aber nicht die Anerkennung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (und damit für Familienheimfahrten), sondern einzig die betragsmäßige Beschränkung…
…Teil des Bescheides dar. Der Spruch ist die Willenserklärung der Behörde. Aus der Formulierung der Erledigung muss sich deren normativer Inhalt ergeben. Die Formulierung: "Es ergeht die BVE gegen den Bescheid mit der Bezeichnung Festsetzung der Investitionsprämie 2003 vom 2.12.2008 von Firma ... (Anmerkung:…
…Erledigung der Behörde, bei der der Spruch fehlt, ist also nach Rechtsprechung und Judikatur kein Bescheid, weil kein normativer Inhalt vorliegt. Davon ist aber bei der Beschwerdevorentscheidung und dem Sicherstellungsauftrag vom 1. Juli 2020 nicht auszugehen. Diese Bescheide enthalten jeweils einen Spruch, aus dem hervorgeht…
…Formulierung "Einkünfte als Sportlerin einschließlich der Werbetätigkeit" erfassen will. 25 Aus dem Spruch des Zuzugsbegünstigungsbescheides vom 2. Jänner 2014 ergibt sich, dass dessen normativer Inhalt darin besteht, die mit dem Zuzugsbegünstigungsbescheid vom 19. April 2011 gewährte Begünstigung für die Jahre 2014 bis 2016 zu verlängern…
…Insofern ist das Schreiben des Finanzamtes vom 27. April 2010 an den Beschwerdeführer als "Angebot" zu betrachten unter bestimmten Bedingungen eine Löschung oder Nachsicht der Abgabenschuld vorzunehmen. Dass dem Schreiben kein normativer Inhalt beizumessen ist, ergibt sich schon daraus, dass es dem Beschwerdeführer freigestellt wurde…
…würden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. Zu diesem als Vorhalt zu wertenden Vorbringen, hat der Beschwerdeführer keine Stellungnahme abgegeben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Für die Jahre 2013 und 2014…
…ist (auch) zu § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ergangen. Normativer Inhalt des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 ist nicht die Anerkennung von Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (und damit für Familienheimfahrten), sondern einzig die betragsmäßige Beschränkung der…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. Im gegenständlichen Fall ist das Verfahren, das wiederaufgenommen werden sollte, jenes mit dem eine Wertfortschreibung des Einheitswertes zum 1.1.2003 über Antrag des…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu. BFG 16. 6. 2014, RV/3100671/2012 In seinem ersten diesbezüglichen Erkenntnis ist das…
…der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, könnten keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme über Antrag der Partei, bilden. Andernfalls käme dieser Bestimmung kein sinnvoller normativer Inhalt zu (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren, Taschenkommentar, …
…Im Grundlagenverfahren hat dieses materielle Berufungsvorbringen das wahre Rechtsproblem der Nichtigkeit mangels gültigem Bescheidadressaten überlagert. Die Rechtsordnung sieht den Bescheid einer Verwaltungsbehörde als individuelle Norm an, deren normativer Inhalt sich aus dem Spruch ergibt. Das rechtsstaatliche Prinzip als Grundsatz des B-VG verlangt u.a.…