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UFSW RV/3387-W/12Ausschüttung aus Liegenschaftverkäufen von Agrargemeinschaften bis zum Veranlagungsjahr 2008 - Einkünfte aus Kapitalvermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2013

…deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im § 27 EStG 1988 nicht eigens definiert. Die Bestimmung enthält eine unstrukturierte Auflistung von Haupt- und Nebentatbeständen, wobei der Tatbestand in…

UFSW RV/0586-W/11Steuerpflicht der Ausschüttung einer Agrargemeinschaft ins Privatvermögen des Anteilsberechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Einkommensteuer-Veranlagung 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2011

…deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im § 27 EStG 1988 nicht eigens definiert. Die Bestimmung enthält eine unstrukturierte Auflistung von Haupt- und Nebentatbeständen, wobei der Tatbestand in…

UFSW RV/0583-W/11Steuerpflicht der Ausschüttung einer Agrargemeinschaft ins Privatvermögen des Anteilsberechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Einkommensteuer-Veranlagung 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2011

…deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im § 27 EStG 1988 nicht eigens definiert. Die Bestimmung enthält eine unstrukturierte Auflistung von Haupt- und Nebentatbeständen, wobei der Tatbestand in…

UFSW RV/0582-W/11Steuerpflicht der Ausschüttung einer Agrargemeinschaft öffentlichen Rechts ins Privatvermögen des Anteilsberechtigten bis zum Veranlagungsjahr 2008 - Einkünfte aus Kapitalvermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im § 27 EStG 1988 nicht eigens definiert. Die Bestimmung enthält eine unstrukturierte Auflistung von Haupt- und Nebentatbeständen, wobei der Tatbestand in…

UFSW RV/0581-W/11Steuerpflicht der Ausschüttung von Agrargemeinschaften ins Privatvermögen bis zum Veranlagungsjahr 2008 - Einkünfte aus Kapitalvermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung." Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden im § 27 EStG 1988 nicht eigens definiert. Die Bestimmung enthält eine unstrukturierte Auflistung von Haupt- und Nebentatbeständen, wobei der Tatbestand in…

UFSW RV/3701-W/07Zinsen als Erträge aus einer Kapitalforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2008

…werden, z.B. Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. Im Erkenntnis vom 20. September 2007, 2007/14/0015, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch Forderungen aus einer gemischten Schenkung zu den Kapitalforderungen jeder Art im Sinne des …

UFSL RV/0013-L/04Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einlösung einer Besserungsforderung, die unter ihrem Nennwert erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 1/2

…zitierten Gesetzesstelle "gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch": 1. Besondere Entgelte oder Vorteile , die neben den im Abs. 1 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, z.B. Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostengeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. 2.

UFSL RV/0013-L/04Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einlösung einer Besserungsforderung, die unter ihrem Nennwert erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006Teil 2/2

…an deren Stelle gewährt werden, z.B. Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. Diese Vorschrift erfasst als Ergänzungstatbestand nur solche besondere Entgelte und Vorteile, denen die "gleiche wirtschaftliche Funktion" wie den Tatbeständen in Abs. 1 zukommt (Doralt…

UFSG RV/0238-G/041. Ersatz für entgangene Boni aus einer Erlebensversicherung 2. Steuerschuld kraft Rechnungslegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…oder Vorteile, die neben den im Abs. 1 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden, zB Sachleistungen, Boni und zusätzliche Zinserträge aus Wertpapierkostgeschäften, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. ... § 29 EStG 1988 lautet: Sonstige Einkünfte sind nur: ... 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere…

UFSS RV/0034-S/03Verdeckte Gewinnausschüttung, Bewertung von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2003

…Genussrechte, Sachleistungen, Boni und ähnliche Kapitalerträge, weiters nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung. Gemäß § 95 Abs. 1 EStG beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder…

UFSW RV/0346-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 169.439,20 mit € 5.930,372 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …

UFSW RV/0029-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 69.544,02 mit € 2.434,04 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …

UFSW RV/0028-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…2 BAO insofern abgeändert als die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 mit 3,5% von der Gegenleistung von € 69.544,02 mit € 2.434,04 festgesetzt wird. Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag der Abgabe festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß …

UFSW RV/1948-W/02Können Umstände, die am Bilanzstichtag nicht erkennbar waren, die Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen beeinflussen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 1/2

…| 66,71 (918,00) | Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993 - 1995 | 53.012,65 (729.470,00) | | | | Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …

UFSW RV/2382-W/11Liegen formell Vorleistungen von nicht tätig gewordenen Baufirmen vor ist davon auszugehen, dass die Arbeiten von nicht angemeldeten Personen erbracht wurden. Diesfalls ist zu schätzen in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen anfielen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 1/2

…abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Gegenstand der x (i.d.F…

UFSK RV/0135-K/05Nachlass einer betrieblich veranlassten Verbindlichkeit nach Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2009Teil 1/2

…FA 29 = Finanzamt Lilienfeld St. Pölten (Steuernummer 2) Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ändert sich nicht. Entscheidungsgründe I. Den Unternehmenszweck der seit 15.11.1983 ins damalige Handelsregister eingetragenen Bw. (im Folgenden kurz Bw.) bildete die Führung eines Druckereibetriebes…

UFSW RV/0147-W/10Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Baurechtsänderungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2010

…00 Der im Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. August 2009 der Ermittlung der Gegenleistung zu Grunde gelegte Mehrbetrag an Bauzins resultiere aus der Gegenüberstellung der nominellen Bauzinse (€ 38.948,62 - € 26.389,00 = € 12.559,62), ohne die Wertsicherung des ursprünglichen Bauzinses zu…

UFSW RV/2927-W/08Zusammenrechnung von kurzfristigen Schuldverhältnissen für die Prüfung, ob eine Dauerschuld vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

… 6) folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinnes abgesetzt sind: 1. Zinsen sowie nominelle Mehrträge auf Grund einer Wertsicherung für Gründungsschulden, das sind Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) oder eines Anteiles am Betrieb oder…

UFSW RV/1069-W/021. Beurteilung zweier Barvorlagen als einheitliches Dauerschuldverhältnis 2. Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Schuldverhältnisse bei Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

… 6) folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinnes abgesetzt sind: 1. Zinsen sowie nominelle Mehrträge auf Grund einer Wertsicherung für Gründungsschulden, das sind Schulden, die wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebes (Teilbetriebes) oder eines Anteiles am Betrieb oder…