BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Plankel-Mayrhofer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Plankel, Mayrhofer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatzsteuer für den Monat November 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe bleibt gegenüber der Berufungsvorentscheidung…
…Ausführungen begegnet es keinen rechtlichen Zweifeln, dass Körperschaften öffentlichen Rechts der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden darf, als diese Gegenstände dem nichtunternehmerischen, hoheitlichen Bereich dienen. Wie der EuGH in Rn 37 des Urteils vom 12. Februar 2009,C-515/07…
…92, Armbrecht, noch weiter präzisiert, wonach ein Steuerpflichtiger einen gemischt genutzten Gegenstand auch hinsichtlich des privat genutzten Teiles dem Unternehmen zuordnen kann, jedoch auch berechtigt ist, den privat genutzten Teil nicht dem Unternehmen zuzuordnen. Der Steuerpflichtige hat daher insofern ein Wahlrecht. Da nach § 12 Abs…
…Aufgabe es ist, den Naturpark zu führen. Er hat danach primär nichtunternehmerische Aufgaben zu erfüllen. Zur Umsetzung des Vereinszweckes, erbringt er in Form eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen an. Diese berechtigen zum Vorsteuerabzug, was auch vom Finanzamt nicht bestritten wird. Unternehmer ist nach § 2…
…allfälligen (anteiligen) Vorsteuerausschluss bei Gebäuden, bei welchem räumliche Bereiche überwiegend oder gänzlich für nichtunternehmerische Wohnzwecke genutzt werden, insbesondere aus der Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994. Bei teilweise nichtunternehmerischer Nutzung von dem Unternehmer dienenden Gebäuden, die zu einem ertragsteuerlichen Abzugsverbot…
…aus: "... Das Gebäude in [S] wird sowohl betrieblich als auch für private Zwecke genutzt. IZm der Erhaltung von Gebäuden stehenden Leistungen galt bis zum 31.12.1999 als Regelfall die teilweise Zuordnung zum unternehmerischen Bereich, wie sie sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften ergibt. Dem Unternehmer…
…ein derartiges (behauptetes) Wissen stammen soll, weil erst- und zweitinstanzliche Bescheide idR nicht veröffentlicht werden. Außerdem war der namentlich genannte Finanzbeamte damals (noch) nicht bundesweit zuständig (sondern nur für den Bereich jener Finanzlandesdirektion, für die er tätig war), weshalb er keinen umfassenden Überblick haben konnte…
…Räume nicht betrieblich genutzt werden, ist eine Nutzungsentnahme anzusetzen. Obiges gilt sinngemäß auch bei nicht betrieblichen Einkünften und bei Körperschaften öffentlichen Rechts (die zwar idR keinen privaten, dafür aber einen hoheitlichen und insofern nichtunternehmerischen Bereich haben). Räume der unter 4. angeführten Art gibt es daher…
…Räume nicht betrieblich genutzt werden, ist eine Nutzungsentnahme anzusetzen. Obiges gilt sinngemäß auch bei nicht betrieblichen Einkünften und bei Körperschaften öffentlichen Rechts (die zwar idR keinen privaten, dafür aber einen hoheitlichen und insofern nichtunternehmerischen Bereich haben). Räume der unter 4. angeführten Art gibt es daher…
…könne daher jedenfalls nicht die Wirkung haben, dass eine Besteuerung des Eigenverbrauches auch dann vorgesehen werden kann, wenn der bezügliche Gegenstand gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Aufgrund der engen Auslegung kann diese Ausnahmebestimmung daher nur so gesehen werden, dass Mitgliedstaaten auf die Besteuerung der…
…und schon deshalb zum Scheitern verurteil sei, weil hier sehr wohl in einem ganz weiten Bereich und völlig undifferenziert und ebenso unstrittig per se gemeinschaftsrechtswidrig eben eine Durchbrechung des Grundsatzes des Vorsteuerabzuges durchgeführt werde. Nun könnte man trotzdem der Logik des UFS Linz insofern etwas…
…Vorsteuerabzug berechtigt hat. Somit wird nach Artikel 17 Abs 2 lit. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie zuerst zu beurteilen sein, ob bzw, inwieweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung aufgrund der Verwendung des Gegenstandes für Zwecke versteuerter Umsätze bestanden hat und erst dann kann festgestellt werden, ob die nichtunternehmerische Nutzung…
…teilweiser Vorsteuerabzug zustehe, weshalb auch die übrige, nämlich die nichtunternehmerische Nutzung wegen des teilweise zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei, weshalb letztlich der Gegenstand zur Gänze für besteuerte Umsätze verwendet werde und daher zum vollen Vorsteuerabzug berechtige. Aus Art. 6 Abs. 2 lit…
…Räume nicht betrieblich genutzt werden, ist eine Nutzungsentnahme anzusetzen. Obiges gilt sinngemäß auch bei nicht betrieblichen Einkünften und bei Körperschaften öffentlichen Rechts (die zwar idR keinen privaten, dafür aber einen hoheitlichen und insofern nichtunternehmerischen Bereich haben). Räume der unter 4. angeführten Art gibt es daher…
…der stillen Gesellschafterin auf dem Sparbuch (nichtunternehmerischer, vermögensverwaltender Bereich). Eine darüber hinausgehende Tätigkeit (Veranstaltung von Rundfunkprogrammen bzw. ev. Vorbereitungshandlungen zur Durchführung der entsprechenden Leistungen) sei den Jahresabschlüssen nicht zu entnehmen. Das Vorliegen realer Wirtschaftstransaktionen (i.S. eines unternehmerischen Bereiches) im streitgegenständlichen Zeitraum sei von der…
…war mit dieser Tätigkeit nicht unternehmerisch tätig, weshalb die Projektierung zur Gänze in den dessen nichtunternehmerischen Bereich fällt. Ein Vorsteuerabzug aus diesen Projektinvestitionen ist daher unzulässig. Ein allfälliger späterer Verkauf von Investitionen des nichtunternehmerischen Bereichs ist nicht geeignet, eine rückwirkende Unternehmereigenschaft zu begründen. Den strittigen…
…Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als nichtunternehmerisch beurteilt. Erst durch diese erlassmäßigen Regelung wurde im Hinblick auf Artikel 4 Abs. 5 zweiter Satz der 6. MwSt- Richtlinie von dieser bisherigen Beurteilung insoweit abgegangen, als nunmehr die Werbetätigkeit der Tourismusverbände dem unternehmerischen Bereich zugerechnet wurde…
…nicht in Betracht. Die unternehmerische und die nichtunternehmerische Tätigkeit der Bw. sind als gleichberechtigt zu beurteilen. Daraus ergibt sich, dass die Unternehmereigenschaft der Bw. nur in jenem Teilbereich gegeben ist, in welchem sie die Dienstleistungen an Beteiligungsgesellschaften erbringt. In diesem unternehmerischen Bereich steht der Bw…
…dass der nichtunternehmerische Bereich erst bei Umsätzen unter 2.900,00 € pro Jahr beginne. (2) Zuordnung der Halle zum unternehmerischen Bereich und Vorsteuerabzug: Die Frage der Gewerblichkeit spiele nur eine untergeordnete Rolle. Unabhängig davon bestehe die Möglichkeit Wirtschaftsgüter dem unternehmerischen Bereich nach den Regelungen…