Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. G., B., vertreten durch Dr. Me. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, L., vom 22. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 sowie betreffend Einkommensteuer 1997…
…Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit…
…bei seinem Unterlassen der Gebührenanzeige zugute zu halten, dass dies offenbar veranlasst war durch die von ihm vertretene Rechtsmeinung, es liege ein nichtiges und damit ein nicht gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft vor. Weiters ist nach § 9 Abs. 2 zweiter SatzGebG bei der Gebührenerhöhung auf den Umstand abzustellen…
…weil nach § 23 Abs. 3 BAO auch ein wegen Formmangels nichtiges Rechtsgeschäft für die Erhebung von Abgaben von Bedeutung ist, wenn die beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten lassen. Umgekehrt steht die zivilrechtliche Gültigkeit der getroffenen Abmachungen einer abweichenden steuerlichen Beurteilung nicht entgegen (VwGH vom…
…GmbH gegründet worden sei. Der mit der P-GmbH neu abgeschlossene Bestandvertrag sei ordnungsgemäß vergebührt worden. Da es sich somit beim Vertrag mit der O-GmbH um ein nichtiges Rechtsgeschäft handle, falle für diesen Vertrag keine Rechtsgebühr an und werde beantragt, die für diesen Vertrag…
…Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (s. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Anm. 15 zu § 23). Die Berufungswerberin bingt vor, dass das Fehlen einer Belehrung über die mit dem Notariatsakt verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen einen gravierenden Formmangel darstelle und deshalb der berufungsgegenständliche Abtretungsvertrag unwirksam bzw. nichtig…
…bei seinem Unterlassen der Gebührenanzeige zugute zu halten, dass dies offenbar veranlasst war durch die von ihm vertretene Rechtsmeinung, es liege ein nichtiges und damit ein nicht gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft vor. Weiters ist nach § 9 Abs. 2 zweiter SatzGebG bei der Gebührenerhöhung auf den Umstand abzustellen…
…23 Abs. 3 BAO ein, dass das nichtige Rechtsgeschäft zunächst abgeschlossen und von den beteiligten Personen in Unkenntnis der Nichtigkeit bestehen belassen worden sei. Nach Rücksprache mit dem Handelgericht Wien seien die Geschäftsführer auf die Nichtigkeit aufmerksam gemacht und zu deren Beseitigung aufgefordert worden. Wäre…
…das Geschenk herausgegeben werden musste Ist ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels oder wegen des Mangels der Rechts- oder Handlungsfähigkeit nichtig, so ist dies für die Erhebung der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen…
… 886 Anh Rz 8). Nach § 23 Abs 3 BAO wird ein wegen eines Formmangels nichtiges Rechtsgeschäft solange als abgabenrechtlich relevant behandelt, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftes eintreten und bestehen lassen. Da AW die als "Darlehen" hingegebenen Geldbeträge nicht als…
…weil nach § 23 Abs. 3 BAO auch ein wegen Formmangels nichtiges Rechtsgeschäft für die Erhebung von Abgaben von Bedeutung ist, wenn die beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten lassen. Umgekehrt steht die zivilrechtliche Gültigkeit der getroffenen Abmachungen einer abweichenden steuerlichen Beurteilung nicht entgegen (vgl das…
…abgegeben wird, nichtig. Soll dadurch ein anderes Geschäft verborgen werden, so ist dieses nach seiner wahren Beschaffenheit zu beurteilen. Gemäß § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so…
…somit als nichtig anzusehen, besteht mangels Vorhandenseins eines Anschaffungsgeschäftes keine Börsenumsatzsteuerpflicht. Diese Rechtsansicht ist nicht unumstritten. Nach Doralt/Ruppe (s. Steuerrecht II, 4.Aufl., Tz 439) ist bei Tatbeständen, die dem Prinzip der rechtlichen Anknüpfung folgen, eine spätere Anfechtung und Aufhebung des Rechtsgeschäftes grundsätzlich ohne…
…Vertrag dafür erforderlich gewesen wäre. Das Notariatszwangsgesetz sei für bestimmte Vertragstypen zwingend anzuwenden. Werde die durch das Notariatszwangsgesetz vorgeschriebene Form von Parteien nicht eingehalten, so sei das Rechtsgeschäft absolut nichtig; allerdings trete die Nichtigkeit nur mit einer sehr wichtigen Einschränkung ein: "Nach § 1432 ABGB kann…
…nicht möglich sei. Ausgehend von der absoluten Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäftes könne hiefür auch keine Grunderwerbsteuer anfallen, der Kaufpreis sei nicht geflossen, da das Geschäft nicht durchführbar gewesen sei, es sei nicht nur das formelle Verpflichtungsgeschäft, sondern auch das Verfügungsgeschäft völlig nichtig. Des weiteren habe die…
…nicht möglich sei. Ausgehend von der absoluten Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäftes könne hiefür auch keine Grunderwerbsteuer anfallen, der Kaufpreis sei nicht geflossen, da das Geschäft nicht durchführbar gewesen sei, es sei nicht nur das formelle Verpflichtungsgeschäft, sondern auch das Verfügungsgeschäft völlig nichtig. Des weiteren habe die…
…der Erstellung der Aufsandungsurkunde dem Gesamtrechtsnachfolger W bekannt/ bewusst war und zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen darüber bestand, dass infolge nicht erteilter grundverkehrsbehördlicher Genehmigung der Kaufvertrag vom 5. März 1980 rechtsunwirksam war und dieses nichtige Rechtsgeschäft bzw. das Versagen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung letztendlich dazu führte, dass…
…Gesamtrechtsnachfolger E (geb. 1936) bekannt/ bewusst war und zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen darüber bestand, dass infolge nicht erteilter grundverkehrsbehördlicher Genehmigung der Kaufvertrag vom 5. März 1980 rechtsunwirksam war und dieses nichtige Rechtsgeschäft bzw. das Versagen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung letztendlich dazu führte, dass, obwohl in Punkt…
…gemäß § 2 erster Absatz des erstgenannten Vertrages ausschließlich im Hinblick auf den neu abgeschlossen Dienstbarkeitsvertrag. Ein zweifelsfreier Nachweis (wie etwa Belege über die Besachwalterung der Vertragspartnerin) dafür, dass das Rechtsgeschäft vom 3. Oktober 2006 als nichtig zu betrachten ist, liegt somit nicht vor. Der Vertrag…
…a. ausgeführt, dass im Umfang der auf Grundlage des (nichtigen) Umlaufbeschlusses vom 22.07.2005 geleisteten Zahlungen im Jahresabschluss zum 31.12.2005 eine Forderung an die Gesellschafter eingebucht worden sei. Diese Forderung habe die Bw. mit der Gewinnausschüttung laut Beschluss vom 25.09.2006…