…durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach…
…II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin erhöhte den von der Bw. für das Jahr 2005 erklärten Gewinn von 11.443,60 Euro daher auf 27.615,51 Euro und den für das Jahr 2006 erklärten Gewinn von 13.343,15 Euro auf…
…der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG gegen den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde vom 8. August 2011, in welcher der Bescheid seinem…
… 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 3. August 2009 den Vorlageantrag…
… 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 3. August 2009 den Vorlageantrag…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde gemäß Art. 131 B-VG stattgegeben hat, sind die Verwaltungsbehörden nach § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde gemäß Art. 131 B-VG stattgeben hat, sind die Verwaltungsbehörden nach § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet…
…Einkünften für das Jahr 1994 vom 26. März 2001 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
… 156 Abs. 6 KO und damit die Forderung nach Bezahlung der gesamten Einkommensteuer 2003 nicht zulässig war (siehe unten), erfolgte die durch die Abgabenbehörde vorgenommene Verrechnung im Ergebnis zu Recht. Eine Verrechnung über die Zahlungsplanquote hinaus wäre nur bei Wiederaufleben einer Forderung im Sinne des…
…Dr. Ma für Klienten der Ta GesmbH in Rechnung gestellt hat, bei der Bw nicht als Aufwand anerkannt und ausgeschieden. In der Niederschrift vom 22. April 1998 gab Frau Dr. Ma an, dass von ihr im Jahr 1996 336,50 Stunden (zu S 485,00…
…des Finanzamtes Klagenfurt vom 2. März 1992 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen…
…angefochtenen Bescheide geltenden Fassung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…194/1961 ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…1 BAO stellt eine Maßnahme der Abgabeneinhebung dar. Dazu ist festzuhalten, dass eine Aussetzung der Einhebung im Zusammenhang mit Berufungen gegen im Einhebungsverfahren erlassene Bescheide grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da derartige Bescheide keine "Nachforderung" zur Folge haben. Von der Erledigung der Berufung gegen den…
…§ 8 (1) EStG 1988) - somit eine mehrmalige Geltendmachung für ein und dieselben Herstellungsaufwendungen - als nicht zulässig ersieht. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes darf somit verwiesen werden. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz teilt jedoch die abschließende Bemerkung des Finanzamtes in seiner Berufungsvorentscheidung auf…
…erlassen. Gemäß § 273 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Da die Berufungen gegen die Wiederaufnahmebescheide betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1995, 1996, 1997 und 1998 sowie Umsatzsteuer…
…80% Nutzung nicht vorliegt. Hinsichtlich der Vergütung der Normverbrauchsabgabe wurde den Finanzämtern zwischenzeitlich (04.03.2010) die Ansicht des bundesweiten Fachbereichs zur Kenntnis gebracht, dass die Inanspruchnahme der NOVA-Befreiung für einen begünstigten Verwendungszweck die Voraussetzung hat, dass dieser auch im Zulassungsverfahren (Zulassungsschein) angegeben wird…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…