…durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach…
…II Nr. 227/1999, nicht zulässig gewesen. Die Prüferin erhöhte den von der Bw. für das Jahr 2005 erklärten Gewinn von 11.443,60 Euro daher auf 27.615,51 Euro und den für das Jahr 2006 erklärten Gewinn von 13.343,15 Euro auf…
…die Verhängung einer Zwangsstrafe nicht geboten. Zusammenfassend gesehen war damit die Zwangsstrafe gegenüber dem angefochtenen Bescheid zu reduzieren und mit 150,00 € (= 3% des Höchstbetrages) festzusetzen. Der Beschwerde war insofern teilweise Folge zu geben und der angefochtene Bescheid dementsprechend abzuändern. Zulässigkeit der Revision:…
…ist gemäß § 7 Abs 1 VwGVG eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig. Sie können erst in der Beschwerde gegen den die Sache erledigenden Bescheid angefochten werden. Bei einer Mahnung handelt es sich um eine bloße Verfahrensanordnung, diese ist daher nicht selbständig bekämpfbar (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11…
…Bestimmung des § 264 Abs. 5 BAO obliegt dem Verwaltungsgericht die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge. In Anbetracht der im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt ein Vorlageantrag unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus (VwGH 28.10.1997, 93/14/0146; 8.2…
… 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." Gemäß § 264 Abs 1 BAO idmF kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheiden vom 19.02.2019 verfügte das Finanzamt die Pfändung und Überweisung von Geldforderungen des Beschwerdeführers (Bf.) gegenüber der B-1, der B-2, der B-3…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat in den Streitjahren aus seiner Tätigkeit als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer resultierende Einkünfte aus…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde (damals: erste Instanz) vom 2. Oktober 2012 wurde der Beschuldigte A nach in seiner Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung schuldig erkannt, er habe…
…Behörde (zuständig in Wien das Verkehrsamt, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaften) anzumelden und die ausländischen Zulassungskennzeichen abzugeben (die Ausreise aus dem Bundesgebiet nach der ersten Einreise stellt keine Unterbrechungshandlung dar – die "Monatsfrist" beginnt nicht neu zu laufen). Es war somit im Sinne des § 5 Abs…
…Weise in der Urkunde zum Ausdruck kommen müssen). Zulässigkeit einer Revision Da über keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden war und überdies Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu den Anforderungen einer Rechnungsberichtigung vorliegt ist eine Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.  …
… 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) war im Streitzeitraum als freie Dienstnehmerin bei der X GmbH…
…der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG gegen den Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde vom 8. August 2011, in welcher der Bescheid seinem…
… 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 3. August 2009 den Vorlageantrag…
… 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 3. August 2009 den Vorlageantrag…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde gemäß Art. 131 B-VG stattgegeben hat, sind die Verwaltungsbehörden nach § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde gemäß Art. 131 B-VG stattgeben hat, sind die Verwaltungsbehörden nach § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet…
…Einkünften für das Jahr 1994 vom 26. März 2001 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
… 156 Abs. 6 KO und damit die Forderung nach Bezahlung der gesamten Einkommensteuer 2003 nicht zulässig war (siehe unten), erfolgte die durch die Abgabenbehörde vorgenommene Verrechnung im Ergebnis zu Recht. Eine Verrechnung über die Zahlungsplanquote hinaus wäre nur bei Wiederaufleben einer Forderung im Sinne des…