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UFSW RV/0004-W/08Dienstgeberbeitrag, wesentliche Beteiligung, nicht wesentliche Beteiligung, Geschäftsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.05.2009

…als Geschäftsführer tätig war. Für die Geschäftsführerbezüge bei Vorliegen einer Beteiligung in der Höhe von 25 % oder weniger ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 47 Abs. 2 EStG ist ein Dienstverhältnis weiter anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des …

UFSW RV/2786-W/08Dienstgeberbeitrag, Geschäftsführerbezüge, wesentliche Beteiligung, nicht wesentliche Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2009

…ohne Unterbrechung als Geschäftsführer tätig war. Für die Geschäftsführerbezüge bei Vorliegen einer Beteiligung in der Höhe von 25 % ist wie folgt auszuführen: Gemäß § 47 Abs. 2 EStG ist ein Dienstverhältnis weiter anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des …

UFSW RV/0647-W/05Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…wie bereits oben ausgeführt wurde nicht darauf an, ob der Geschäftsführer im operativen Bereich der Gesellschaft (hier die Durchführung der Trainertätigkeit) oder im Bereich der Geschäftsführung tätig ist. Hinsichtlich der von den Gf bei einer Beteiligung von 25% erzielten Einkünfte ist wie folgt auszuführen: Solange…

UFSL RV/0744-L/09Für eine Abfertigung besteht keine Begünstigung nach § 67 Abs. 3 und 6 EStG 1988, wenn im nach § 22 Z 2 EStG 1988 maßgeblichen Zeitraum von 10 Jahren vor Beendigung der Tätigkeit mehr als 5 Jahre eine wesentliche (über 25 %) Beteiligung an der Kapitalgesellschaft bestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2009

…33 % | Beteiligung im Zeitraum 1.1.1996 - 31.12.2005 daher: | 01.01.1996-30.06.2000 (4,5 Jahre) | unter 25 % = nicht wesentlich beteiligt | 01.07.2000-31.12.2005 (5,5 Jahre) | 33,33 % = wesentlich beteiligt…

UFSW RV/2075-W/11DB-Pflicht für nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2013Teil 1/2

…an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt." Das Einkommensteuergesetz stellt auf die Beteiligungsverhältnisse ab…

UFSK RV/0292-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 1/2

…Auch weise die Tatsache, dass die Gesellschaftsanteile nicht übergeben wurden darauf hin, dass dies deshalb geschah, um den Geschäftsführern den Arbeitnehmerstatus durch die nicht wesentliche Beteiligung (25 %) zu erhalten. Auch im Umstand, dass eine Abmeldung der Geschäftsführer im Firmenbuch nicht erfolgt war, sei als ein…

UFSL RV/1066-L/09Dienstgeberbeitragspflicht betreffend die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers. Verlängerungstatbestand für die Verjährungsfrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…als Einzelunternehmen für die GmbH nur aufgrund der wesentlichen Beteiligung mit höheren Abgaben belastet. In weiterer Folge wurden die Ausführungen einer ebenfalls im früheren Verfahren eingebrachten ergänzenden Eingabe vom 20. November 2008 zitiert, die sinngemäß lauteten: Verletzung von Verfahrensvorschriften: Der Prüfer hätte nicht das Recht…

UFSL RV/0472-L/06Dienstgeberbeitragspflicht betreffend die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2008

…Steuerberatertätigkeit als Einzelunternehmen für die GmbH nur aufgrund der wesentlichen Beteiligung mit höheren Abgaben belastet. Mit Datum 20. November 2008 übermittelte die Berufungswerberin an den Unabhängigen Finanzsenat eine weitere ergänzende Eingabe, in der sinngemäß vorgebracht wurde: Verletzung von Verfahrensvorschriften: Der Prüfer hätte nicht das Recht…

UFSL RV/2193-L/02Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei nicht wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2003

…die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung den Weisungen eines Anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. Eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft liegt…

UFSL RV/0443-L/02Dienstgeberbeitragspflicht einer nicht wesentlich Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2004

…werden, die an Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligt sind. In der Begründung des Vorlageantrages wird auch angeführt, dass Frau K. M. keineswegs Geschäftsführerin sei, sondern nur Gesellschafterin mit einer 75 %igen Beteiligung. Aus dem Firmenbuchauszug ergibt sich jedoch, dass Frau K. M. tatsächlich nicht Geschäftsführerin ist bzw…

UFSW RV/0479-W/03DB- und DZ-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers und einer nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.12.2005

…zweiter Teilstrich EStG 1988 zu verweisen, wonach unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nicht nur die Gehälter sondern auch Vergütungen jeder Art fallen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Es ist unbestritten…

UFSW RV/0752-W/08Dienstgeberbeitrag, wesentliche Beteiligung, Geschäftsführerbezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2009

…März 2005. Die Bw. bringt hier für ihren Standpunkt vor, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter bei fehlender Weisungsbindung und Eingliederung in den Organismus des Betriebes ohne Berücksichtigung von Unternehmerrisiko, unregelmäßiger Bezugsauszahlung, freier Zeiteinteilung und sonstiger bislang relevanter Abgrenzungsmerkmale der…

UFSS RV/0342-S/05Gesellschafter-Geschäftsführer, wesentliche Beteiligung, Eingliederung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2009

…2 EStG vorgebracht, dass ein Dienstverhältnis nicht vorliege. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen seien keinesfalls erfüllt. Die Geschäftsführerfunktion eines Alleingesellschafters sei dem Unternehmerbegriff und nicht dem Dienstnehmerbegriff zuzuordnen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer trage das Unternehmerrisiko, seine Bezüge würden wesentlich von seiner Tüchtigkeit, seinem Fleiß und seiner Geschicklichkeit…

UFSS RV/0289-S/03Gesellschafter-Geschäftsführer, wesentliche Beteiligung, Eingliederung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2009

…seien. Dem Vorliegen oder Fehlen des Unternehmerwagnisses komme eine wesentliche Bedeutung zu. Nur ein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko stehe Einkünften iSd. § 22 Z 2 zweiter Teilstrich entgegen. Habe ein Gesellschafter-Geschäftsführer wie im Gegenstandsfall laufend Bezüge erhalten, die sich im wesentlichen nicht verändert hätten…

UFSW RV/0785-W/09Dienstgeberbeitrag, Geschäftsführer, wesentliche Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2009

…2.564,27 | 1.290,69 | 2.860,75 | 3.789,01 | Säumniszuschlag | 51,28 | 25,81 | 57,21 | 75,78 Für die Geschäftsführerbezüge bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung (mehr als 25%) ist wie folgt auszuführen: Gemäß …

UFSW RV/1272-W/03DB- und DZ-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2003

…Zeiteinteilung durchaus üblich sind, spricht auch dieser Umstand nicht gegen eine Eingliederung des wesentlich beteiligten Gesellschafters in den Organismus der Bw. Dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter auf Grund seiner 100 %igen Beteiligung sowohl den Geschäftsablauf als auch sein Gehalt allein bestimmen kann, ist im gegenständlichen…

UFSL RV/1054-L/04Betriebsausgabenpauschale eines tätigen wesentlich beteiligten Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2005

…aus sonstiger selbständiger Arbeit nur Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (Teilstrich 1) sowie Gehälter und Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte (Beteiligungsausmaß von über 25%; trifft bei Ihnen zu) für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Gemäß…

UFSL RV/0624-L/02Verlust aus der Beteiligungsveräußerung als Betriebsausgabe bei den Einkünften eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…da die (wesentliche) Beteiligung nur ein Merkmal der Einkunftsquelle darstellt. Die Frage, welche Wirtschaftsgüter einer Einkunftsquelle dienen, setzt die Einkunftsquelleneigenschaft voraus und ist gesondert davon zu beantworten, ob eine Einkunftsquelle besteht. Der Bw bestreitet auch nicht, dass er ohne Eingehen der (wesentlichen) Beteiligung Einkünfte aus…

UFSI RV/0611-I/06DB- und DZ-Pflicht von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2007

…Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und wiederholte im Wesentlichen seine Argumentation aus der Berufung. Zudem wurde die Ansicht vertreten, dass - "entgegen den Ausführungen des VwGHs" - eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus auf Grund der Gesellschaftsstruktur, insbesondere der Zahl der Beschäftigten, "unmissverständlich nicht gegeben" sei…

UFSW RV/1780-W/03DB-Pflicht von Bezügen einer wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…dass die im November und Dezember 2000 an die wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin ausbezahlten Bezüge nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Die sich aus den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung ergebenden Nachforderungen an Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt 596,00 € wurden mit…