…Lieferungen gehandelt haben - sehr wohl ein Vorteil gegeben ist, da durch die Nichtentrichtung der deutschen Umsatzsteuer ein Zinsvorteil entstanden ist. Weiters wird mit der Aussage von Herrn Bw., dass es bei Abholfällen auch möglich gewesen ist, dass das Fahrzeug über Österreich in einen anderen EU…
…welche mehrwertsteuerbefreite Lieferungen an einen "Karussellbetreiber" ("carousel trader") oder "verschwundener Händler" ("missing trader") in einem anderen Mitgliedstaat erbringt. Gesellschafter des Unternehmens waren zwei Investment Holdings mit Sitz auf den Virgin Islands, Geschäftsführerin eine in Spanien wohnhafte britische Staatsangehörige. E. war seit April 2007 nicht mehr…
…2009 gelautet: "Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB Lkw) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) grundsätzlich schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde…
…Sitz entweder in einem Drittstaat oder einem anderen EU-Staat (nicht in Österreich) habe, zuzustellen. Je nach Sitz des Käufers handle es sich entweder um eine Ausfuhrlieferung oder um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Ausfuhrlieferungen unterlägen im Bestimmungsland der Einfuhrumsatzsteuer. Da die Käufer nicht in Österreich ansässig…
…angegeben, dass die vereinbarten Transportpreise derartig überhöht waren, dass es keine Rolle gespielt hat, ob nun W oder V oder eine andere Stadt in Belgien der Abgangsort der Lieferungen war. Es hätte auch nichts ausgemacht, wenn bspw. ein Subfrächter 800 km unbeladen gefahren wäre, weil…
…Firma bestimmt, welche die steuerfreie Lieferung durchführt. - Die anderen (Tages)Geschäfte von NV fanden nicht unter diesen Umständen statt (keine Mittelsmannfunktion, Bestellung in kleinem Ausmaß nach Bedarf, kein Blanko-Briefpapier, ...). - Mag. S gab an, dass er einen Firmenbuchauszug von der Firma VLE anfertigte, als der…
…danach erfolgten Lieferungen und Anmeldungen zur Verzollung hätten sich für die Bf. keine Anhaltspunkte ergeben, wonach es sich um ein nicht existierendes Unternehmen oder Geschäfte mit dem Ziel der Verschleierung und des Steuerbetrugs handeln könnte. c) Steuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs in einem anderen EU-Mitgliedstaat…
…1 nicht vorliegen, die Lieferung dennoch als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die…
…Die ig Lieferung setze neben den Anforderungen an den Abnehmer voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zur verfügen, auf den Erwerber übergegangen sei und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen MS physisch verbracht worden sei. Hingegen sei nicht erforderlich…
…nicht aber der Nachweis erbracht worden, dass der Bw. über dieses Kapital verfügen habe können. Zur Eigenbestätigung für das Vorhandensein von 12.000 Euro Eigenkapital sei anzumerken, dass im Zuge der Prüfung eine gleiche Bestätigung ohne Datum und in anderer Ausführung (handschriftlich) vorgelegt worden sei…
…Fahrzeugeinzelbesteuerung) unterliegt der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeuges(motorbetriebenes Landfahrzeug) durch eine Person, die nicht Unternehmer ist. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn das neue Fahrzeug bei einer Lieferung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an…
…Empfängers der Lieferung (Art 25 Abs. 4 UStG). Wenn im Geschäftsverkehr mit Unternehmen der EU Steuerfreiheit in Anspruch genommen wird, stellt die UID-Nr. des Geschäftspartners die Basis für die Steuerfreiheit dar. Wenn die UID-Nr., die der Abnehmer in einem anderen EU-Staat bekannt…
…nicht vorhanden und auch nicht notwendig, da die Lieferung von Holland in den Osten erfolge. Die Bw. sei nur für die Kundenbetreuung bzw. für Serviceleistungen zuständig. Es gebe eine Niederlassung in Deutschland, eine Niederlassung in Holland für die anderen EU-Länder und eine Niederlassung in…
…im Rahmen seines Unternehmens an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung ausführt. Steuerpflicht löst erst die tatsächliche Lieferung iSd § 3 Abs. 1 UStG 1994 (und nicht der Abschluss des Kaufvertrages) durch den Fahrzeughändler an den "Letztverbraucher" aus. Dass die Lieferung in Wien iRd Unternehmens des…
…Dass nun im Falle der von Zollbehörden anderer EU-Staaten erfolgten zollamtlichen Ausgangsbestätigungen der Sachverhalt anders gelagert ist, kann dem Bericht der BP nicht entnommen werden. Sämtliche von der BP beanstandeten Ausfuhrbescheinigungen enthalten, wie in der Berufung ausgeführt, zum einen ein eigenes Feld "Zollamtliche Bestätigung…
…in den Anmeldungen erklärten Unternehmen mit den Leistungsempfängern der innergemeinschaftlichen Lieferung. H. SA sei seit 1995 nicht mehr existent, die Lieferpapiere (lnvoice etc.) seien aber auf diese Firma ausgestellt worden. "S." sei ein Markenname, den jeder führen könne, die angemeldete UID-Nummer sei einer anderen…
…Nummern gehörten und zum anderen die Verwendung einer falschen UID-Nummer den Verlust der Steuerfreiheit zur Folge habe, wodurch eine weitere Voraussetzung für die anschließende steuerfreie Weiterlieferung, nämlich der Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Erwerbers im anderen Mitgliedsaat nicht erfüllt sei. In der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…
…Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Grundstückes hinsichtlich des privat genutzten Teiles für Zeiträume bis zum 31.12.2003 trotz des EuGH-Urteiles 8.5.2003, C-269/00, Seeling, nicht gegeben sei, da im Zeitpunkt des EU-Beitrittes ein Vorsteuerabzug für Lieferungen und sonstige Leistungen in…
…1995 in den Folgejahren nicht vortragsfähig sei. Da die Ware später überwiegend an Herrn St veräußert worden sei, D aber als Zeuge ausgesagt habe, die Ware nie geliefert zu haben, ergebe sich der Schluss, dass die Ware von einem anderen, der Bp nicht bekannten Lieferanten…
…mit der Tätigkeit eines Fiskalvertreters vergleichbar. Denn ein Fiskalvertreter nimmt als Vertreter eines in einem anderen EU-Staat ansässigen Unternehmers sämtliche umsatzsteuerlichen Pflichten (Melde, Deklarations- und Steuerzahlungspflichten) gegenüber der inländischen Finanzverwaltung wahr. Im Unterschied dazu tritt die Bw. gegenüber der inländischen Finanzverwaltung nicht als Vertreter…