…FN) nicht selbständig (ua. ab 6. August 1999 als Vorstand) beschäftigt. Zum 1. November 2000 wurde der Abgabepflichtige auf Basis eines Werkvertrages zum Vorstand der AG bestellt (siehe Vorstandsvertrag vom 1. November 2000), als welcher er bis zum 28. Dezember 2001 tätig war (siehe Firmenbuchauszug…
…als selbständiger Vorstand und der Darlehenseinräumung ersichtlich wäre; es wurde weder behauptet, dass ein Fortbestand der Gesellschaft von der vorliegenden Darlehenseinräumung abhängig gewesen sei noch ergibt sich ein solcher Umstand aus der Aktenlage, sodass die Darlehensgewährung - auch mangels Honorarzahlungen im Juni 2001 und Folgemonaten - nicht…
…dass (nur) in Fällen, in denen die im Gesetz festgeschriebenen Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen…
…Annoncen in | Kontakt über Bekannte | | einer in Österreich aufgelegten Zeitschrift in der Muttersprache Werkvertragsnehmer. | | In Rumänien nichtselbständig tätig | | | | | | | | | In Österreich Aufträge von O KG | | | | | | |…
…Bw. nicht selbständig erwerbstätig sei. Daher bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bw. stellte einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte begründend aus, die Feststellung, er übe seine Tätigkeit nicht mehr gewerblich sondern im Rahmen eines Dienstverhältnisses aus…
…aller Auftraggeber/Arbeitgeber der Herren sind/waren und ob (und warum) sämtliche dieser Auftraggeber als Arbeitgeber anzusehen sind, wobei eine nichtselbständige Tätigkeit für einen Arbeitgeber eine selbständige Tätigkeit für einen anderen Auftraggeber nicht ausschließe. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 gab das Finanzamt Neunkirchen Wr…
…nicht selbständig tätige Immobilienmaklers nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, der Judikatur des OGH sowie auf Grund der Beschreibung des Verbandes der Österreichischen Immobilientreuhänder wesentlich von dem eines "Vertreters" unterscheidet. Ein "Vertreter" ist von einem anderen ständig damit betraut im Außendienst Geschäfte anzubahnen, Geschäftsabschlüsse zu tätigen…
…Mit diesen Tätigkeiten war der Bw. in das Unternehmen des Etablissements eingegliedert, worauf auch die Zurverfügungstellung einer Wohnung für ihn spricht, und nicht selbständig tätig. Der Bw. wurde somit als Türsteher nicht unternehmerisch gemäß § 2 Abs. 1f UStG 1994 tätig. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre…
…beurteilte das Finanzamt die Pflegetätigkeit der Bw. als nichtselbständige Tätigkeit und stützte sich dabei auf folgende Annahmen: die X hat die entsprechenden Verträge mit den betreuten Personen abgeschlossen, die Bw. war in diese Vertragsabschlüsse nicht involviert, die Bw. wurde von der X den einzelnen zu…
…dass die "betreffenden Verordnungen" die Vertretertätigkeit nicht einschränken würden, wenn die Vermittlung und der Abschluss über unbewegliche Sachen und damit die Haupttätigkeit der Berufungswerberin, nämlich die Immobilienmaklerei, einem Handelsvertreter von Gesetzeswegen und damit wohl auch einem nicht selbständig tätigen "Vertreter" verwehrt ist. Das die Z…
…zur Versagung der Unternehmereigenschaft führt. Dass diese Kriterien ganz oder teilweise vom vorliegenden Fall erfüllt sind, kann nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht gesagt werden. Für die Frage, ob eine in einem Vertragsverhältnis stehende Person ihre Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausübt, ist von wesentlicher Bedeutung…
…angesprochenen Forderungsanmeldung sei hervorgekommen, dass es sich um Abgabenforderungen des Finanzamtes für den Zeitraum 2001 bis 2003 handle, sohin für einen Zeitraum, in dem er in Österreich nicht selbständig tätig, sondern lediglich als Angestellter der Fa. L-GmbH beschäftigt gewesen sei. Dies ergebe sich aus…
…iger Abschlag als Privatanteil angesetzt wurde. Das ist zulässig, da sogar die Richtlinien zum Beispiel bei EDV-Ausstattungen von nicht selbständig tätigen Steuerpflichtigen eine Aufteilung der Anschaffungskosten zulassen. Die geltend gemachte Abschreibung für diese Kamera beträgt in der Steuererklärung 2008 € 128,45. 2. Gemäß …
…und das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit von Bedeutung (vgl. VwGH vom 31.5.2005, 2000/15/0127). Zusammengefasst ist aus steuerrechtlicher Sicht von einer Scheinselbständigkeit der polnischen Staatsbürger auszugehen, da die verwirklichten Gegebenheiten eindeutig für eine nichtselbständige Tätigkeit sprechen. Im Zusammenhang mit der…
…über das Bestehen eines Unternehmens informiert hätten. Daher komme der Prüfer zur Ansicht, dass die "oben genannten Unternehmen" hinsichtlich der Umsatzsteuer nicht selbständig tätig würden, weshalb eine Vorsteuer nicht abgezogen werden könne. Der Aufwand an Fremdleistung sei jedoch gerechtfertigt, weil für die Geschäftstätigkeit Arbeiter erforderlich…
…an die Finanzbehörden erteilt und dennoch wurde von den Finanzbehörden das Vorliegen einer Einkunftsquelle nicht bestätigt. Das ist mangelnde Rechtssicherheit. Nachdem Herr Bw. keine Möglichkeit der Rechtssicherheit in Österreich sieht, traf die Entscheidung, seine selbständige Tätigkeit im Inland einzustellen..." Die von der steuerlichen Vertretung in…
…um einfache manipulative Tätigkeiten, um Hilfsarbeiten, die grundsätzlich nicht Gegenstand eines Werkvertrages sondern eines freien Dienstvertrages sein können (vgl. VwGH 3.11.2004, 2001/18/0129). Die Beantwortung der Frage, ob die zu beurteilenden Verspachtelungen im Jahre 2005 im Rahmen eines selbständigen Auftragsverhältnisses erbracht wurde…
…3.2004, Zl 2001/15/0034). Auch die zwar nicht unmittelbar anwendbare, aber als Interpretationshilfe heranzuziehende Bestimmung des § 2 Abs 6 UStG 1994 spricht für die vom UFS vertretene Rechtsauffassung. Nach der Judikatur zu dieser Bestimmung liegt eine selbständige Tätigkeit ua dann vor, wenn das…
…hervorgekommen, dass es sich um Abgabenforderungen des Finanzamtes für den Zeitraum 2001 bis 2003 handle, sohin für einen Zeitraum, in dem er in Österreich nicht selbständig tätig gewesen sei. Dies ergebe sich aus der Einvernahme des Bw. am 4. März 2008 im Finanzstrafverfahren des Finanzamtes…
…nachzuweisen, da die vorgelegten "vorläufigen Erfolgsrechnungen der Jahre 2001 und 2002" als Nachweis deshalb ungeeignet seien, da die Gattin des Berufungswerbers bis April 2001 bei verschiedenen Arbeitgebern in einem Dienstverhältnis gestanden sei und daher nicht selbständig tätig gewesen sei. Ferner werde der Berufungswerber gebeten, zu…