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UFSL RV/0251-L/04Geltendmachung von Abgabenschuldigkeiten einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (GesBR) gegenüber deren Gesellschaftern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2005

… 6 Absatz 2 leg. cit. ergibt sich unmissverständlich, dass dann, wenn nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und schlichte Miteigentumsgemeinschaften, zufolge materiell-rechtlicher Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) Abgabenschuldner sind, deren Gesellschafter (Mitglieder) aufgrund dieser Gesetzesstelle Solidarschuldner der vom Gebilde…

UFSW RV/1602-W/05Bescheidadressat eines an eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft gerichteten Umsatzsteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2005

…dass sich aus § 6 Abs. 2 tatsächlich die Gesamtschuldnerschaft aller Gesellschafter (Mitglieder) hinsichtlich jener Abgaben ergibt, bei denen die nicht rechtsfähigen Gebilde als solche Abgabenschuldner sind (z.B. als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994), setzt eine zwangsweise Einbringung der der Personenvereinigung (-gemeinschaft) gegenüber…

UFSW RV/2354-W/09Rückzahlung von Guthaben nicht rechtsfähiger Abgabepflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2010

…bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist ein nach Anwendung der Abs. 1 und 2 noch…

UFSL RV/1157-L/07Verwendung von Guthaben nicht rechtsfähiger Abgabepflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde verbleibende Guthaben ist gemäß § 2 leg. cit zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist gem. Abs. 3 leg…

UFSW RV/0937-W/03Unwirksame Berufungserhebung durch nicht rechtsfähige Rechtsanwaltssozietät als Parteienvertreterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.07.2008

…Sie kann daher nicht im Abgabenverfahren als bevollmächtigte Vertreterin einer Partei einschreiten. Im Übrigen ist nach deutschem Abgabenverfahrensrecht die Bestellung einer Rechtsanwaltssozietät (in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft) als solcher zur Bevollmächtigten nicht möglich; wohl aber können Organe und Vertreter von nichtrechtsfähigen Personengemeinschaften bevollmächtigt werden…

UFSW RV/3392-W/11Rechtmäßigkeit der Umbuchung eines Guthabens vom Abgabenkonto des Gesellschafters einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung auf jenes der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2012

…215 Abs. 1 BAO erfolgte somit wie auch die Abweisung des Rückzahlungsantrages zu Unrecht. Der Rechtslage nicht entsprechende Buchungen sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.8.1992, 89/14/0218) von Amts wegen richtigzustellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6…

UFSW RV/2087-W/10Unterfertigung durch einen nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011Teil 2/3

…steht jedoch entgegen, dass die stillen Beteiligten ohne die Geschäftsherrin untereinander nicht verbunden war. Nur durch eine - notwendigerweise von der Geschäftsherrin abhängende - Mitunternehmerschaft hätten die ansonsten eine Personengruppe ohne jede Rechtsfähigkeit darstellenden stillen Beteiligten zu Beteiligten an einem Gebilde (Mitunternehmerschaft) werden können, welches Einkünfte aus…

UFSL RV/0069-L/13Unternehmereigenschaft einer GesnbR die nicht nach außen in Erscheinung tritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2013

…das als solches Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erbringt. Die Unternehmerfähigkeit ist weder mit einem bestimmten zivilrechtlichen Status noch mit einer bestimmten Rechtsform verknüpft. Zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich; Unternehmereigenschaft können daher auch Gebilde ohne Rechtspersönlichkeit besitzen, so die Personengesellschaft des Handelsrechtes oder die…

UFSL RV/0772-L/06Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existente Bescheide gerichteten Berufung und keine Beendigung einer Personengesellschaft des Handelsrechts durch Löschung im Firmenbuch.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2008Teil 1/2

…cit. wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften gegenübertreten würden, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft zu richten sei, solange diese bestehe. Unzulässig sei es aber, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr existiere. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 13…

UFSW RV/1931-W/10An Mitunternehmerschaft adressierte Nichtfeststellungs"bescheide", die von einem nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter unterfertigt wurden und einer nicht gemäß § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemachten Person zugestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011Teil 3/3

…das Ergehen von Feststellungsbescheiden an die früheren Beteiligten und eben nicht an die von diesen früher gebildete Personenvereinigung/Personengemeinschaft vor. Aus § 191 Abs. 2 iVm § 78 Abs. 2 lit. a BAO kann daher keine abgabenrechtliche Parteifähigkeit (und insoweit Rechtsfähigkeit) für die beiden gegenständlichen Personenmehrheiten resultieren. …

UFSW RV/1939-W/04Zurückweisung einer Berufung gegen einen nicht rechtswirksam erlassenen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2008

…wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht…

UFSW RV/1931-W/10An Mitunternehmerschaft adressierte Nichtfeststellungs"bescheide", die von einem nicht wirksam mit der Approbation betrauten Organwalter unterfertigt wurden und einer nicht gemäß § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemachten Person zugestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2011Teil 2/3

…die aus 3. Geschäftsherrin und den Personen besteht, die mit dieser Verträge über jeweils eine (atypisch) stille Gesellschaft abgeschlossen haben, sind beide aus folgenden Gründen zivilrechtlich nicht rechtsfähig: Zivilrechtlich bestand eine stille Gesellschaft gemäß §§ 178 ff HGB aus einem einzigen stillen Gesellschafter und dem Inhaber…

UFSI RV/0494-I/05Berufungszurückweisung wegen unrichtiger Adressierung von Bescheiden an eine nicht mehr existente Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaften (Vereinigungen) zu richten ist, jedoch nur so lange, als diese bestehen. Unzulässig ist es hingegen im Hinblick auf § 191 Abs. 2 BAO, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht…

UFSS RV/0693-S/07Die Zuerkennung von Verzugszinsen im Rahmen der Rückzahlung eines Guthabens ist in der BAO nicht vorgesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…lautet: (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…

UFSW RV/3614-W/10Die Umbuchung bzw. Überrechnung eines Guthabens nach § 215 Abs. 1 BAO hat zwingend zu erfolgen und steht somit nicht im Ermessen der Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…1 BAO: Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…

UFSG RV/0013-G/07Die Rückzahlung eines Guthabens ist nur dann möglich, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die der Lastschriften übersteigt, wobei die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgeblich sind. Die Rückzahlung von geleisteter Mindestkörperschaftsteuer, die nicht im Veranlagungsverfahren gutgeschrieben wurde, kann daher nicht erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…

UFSL RV/0091-L/06Beschränkung des Rückzahlungsbetrages gemäß § 239 Abs. 2 BAO auch um bekannt gegebene aber nicht entrichtete, innerhalb der Dreimonatsfrist fällige Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…normiert: (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…

UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit endet - ebenso wie bei einer GesBR (vgl Ritz, BAO2, S 161) - mit ihrer Auflösung. Eine stille Gesellschaft ist keine Personenhandelsgesellschaft (vgl Jabornegg , HGB, Vor § 105 Tz 8ff), sodass das diesbezügliche Hinausschieben der Beendigung über die Auflösung hinaus (vgl Ritz, aaO) hier nicht zutreffen…

UFSG RV/0287-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, 1. weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist; 2. wegen Anführung eines ungültig bestellten Zustellungsempfängers in der Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht…

UFSG RV/0423-G/06Zurückweisung einer Berufung im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, weil die bekämpfte Erledigung an die als Verfahrenspartei nicht mehr existierende Miteigentumsgemeinschaft ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht…