… 6 Absatz 2 leg. cit. ergibt sich unmissverständlich, dass dann, wenn nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), wie etwa GesBR und schlichte Miteigentumsgemeinschaften, zufolge materiell-rechtlicher Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) Abgabenschuldner sind, deren Gesellschafter (Mitglieder) aufgrund dieser Gesetzesstelle Solidarschuldner der vom Gebilde…
…dass sich aus § 6 Abs. 2 tatsächlich die Gesamtschuldnerschaft aller Gesellschafter (Mitglieder) hinsichtlich jener Abgaben ergibt, bei denen die nicht rechtsfähigen Gebilde als solche Abgabenschuldner sind (z.B. als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994), setzt eine zwangsweise Einbringung der der Personenvereinigung (-gemeinschaft) gegenüber…
…und 2 UStG 1994 der Unternehmer. Unternehmer können auch Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit (wie etwa die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) sein. Die Unternehmereigenschaft erlangen nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, wenn sie als Vereinigung nachhaltig Leistungen gegen Entgelt gegenüber ihren Mitgliedern oder Dritten ausführen (vgl § 2 Abs 1 dritter Satz…
…bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist ein nach Anwendung der Abs. 1 und 2 noch…
…Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde verbleibende Guthaben ist gemäß § 2 leg. cit zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist gem. Abs. 3 leg…
…Sie kann daher nicht im Abgabenverfahren als bevollmächtigte Vertreterin einer Partei einschreiten. Im Übrigen ist nach deutschem Abgabenverfahrensrecht die Bestellung einer Rechtsanwaltssozietät (in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft) als solcher zur Bevollmächtigten nicht möglich; wohl aber können Organe und Vertreter von nichtrechtsfähigen Personengemeinschaften bevollmächtigt werden…
…215 Abs. 1 BAO erfolgte somit wie auch die Abweisung des Rückzahlungsantrages zu Unrecht. Der Rechtslage nicht entsprechende Buchungen sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.8.1992, 89/14/0218) von Amts wegen richtigzustellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6…
…der Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) abgesehen - nur gegen den im Bescheid genannten Bescheidadressaten Wirkung entfalten können, wird mit den an die nicht rechtsfähige Personenvereinigung ergangenen Abgabescheiden nur gegen diese ein wirksames Leistungsgebot erlassen und somit der Abgabenzahlungsanspruch begründet. Die Nennung der Person, die die Leistung zu…
…genaue Firmenbezeichnung erforderlich. Gegen eine GesBR als solche ist eine Exekutionsführung unzulässig. Rz 1411: In Fällen, in denen mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit eines Steuerrechtssubjektes gegen dieses nicht Exekution geführt werden kann, hat der Rückstandsausweis auf die einzelnen Gesellschafter (Mitglieder) zu lauten. 15.4. Exekution bei Gesamtschuldverhältnissen…
…11.1990, 88/15/0064). 22.4. Rückzahlung, wenn Abgabepflichtiger nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist Rz 1908: Wenn der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, zB GesBR, können Rückzahlungen für solche Gebilde mit Wirkung für den Abgabepflichtigen nur an diejenigen erfolgen, die nach…
…1 erster Satz IO entgegen (VwGH 25.2.1997, 93/14/0143). 7.2. Guthaben eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist; Umbuchung und Überrechnung (§ 215 Abs. 3 und 4 BAO) Rz 819: Zur Verwendung auf den Abgabenkonten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBR…
…sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie haben keine Mitglieder, sondern nur Nutznießer (Destinatäre). Bezüglich der Zweckvermögen des öffentlichen Rechts und der nichtrechtsfähigen Zweckvermögen siehe Rz 49 bzw. 114. 1.2.1.1.5.1 Stiftungen, Fonds, Stiftungsarten Rz 24: Das Stiftungs- und…
…1 BAO . "Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…
…steht jedoch entgegen, dass die stillen Beteiligten ohne die Geschäftsherrin untereinander nicht verbunden war. Nur durch eine - notwendigerweise von der Geschäftsherrin abhängende - Mitunternehmerschaft hätten die ansonsten eine Personengruppe ohne jede Rechtsfähigkeit darstellenden stillen Beteiligten zu Beteiligten an einem Gebilde (Mitunternehmerschaft) werden können, welches Einkünfte aus…
…auf die dort zitierte Judikatur). Ebenso entspricht es der obig dargestellten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass einer Erledigung, die nach Beendigung einer nicht rechtsfähigen (atypisch) stillen Gesellschaft (Personengemeinschaft) an diese gerichtet ist, keine Bescheidqualität zukommt (vlg insbesondere VwGH vom 24. September 2008, 2008/15/0204).…
…selbst zu berechnende Abgaben gelten. Bei Gesellschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sind, hat die zusammengefasste Verbuchung der Gebarung mit jenen Abgaben zu erfolgen, die die Beteiligten gemeinsam schulden. (5) Die Prämien sind zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. (6…
…das als solches Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn erbringt. Die Unternehmerfähigkeit ist weder mit einem bestimmten zivilrechtlichen Status noch mit einer bestimmten Rechtsform verknüpft. Zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich; Unternehmereigenschaft können daher auch Gebilde ohne Rechtspersönlichkeit besitzen, so die Personengesellschaft des Handelsrechtes oder die…
…cit. wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften gegenübertreten würden, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft zu richten sei, solange diese bestehe. Unzulässig sei es aber, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr existiere. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 13…
…fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. (3) Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist ein nach Anwendung der Abs. 1 und 2 noch…
…Ihnen gegenüber nicht wirksam werden konnten, weil die X2 GmbH im Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Bescheide im Firmenbuch bereits als vermögenslos gelöscht war. Gemäß § 40 Abs. 1 FBG kann eine vermögenslose Kapitalgesellschaft gelöscht werden. Mit der Löschung wegen Vermögenslosigkeit endet die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft…