…Abgabengläubigern - noch nicht abgewickelt sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 79 Tz 10) Dennoch ist von Bedeutung, dass die W-KEG mit 31. Juli 2007 beendet wurde. Der angefochtene Bescheid vom 2. März 2010 wurde somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und…
…Große Bleichen 21, D-20354 Hamburg" adressiert. Diese als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde ist somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet. Da durch die Verschmelzung die Rechtspersönlichkeit der übertragenden GmbH (der Beschwerdeführerin) vor versuchter Erlassung der angefochtenen Erledigung erloschen ist, konnte einerseits…
…an eine nicht (mehr) existente Personengesellschaft gerichtet war - einzugehen. Eine GesbR ist eine gemäß § 1175 ABGB zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personenvereinigung, der der Gesetzgeber abgabenrechtlich auf einzelnen Steuerrechtsgebieten Steuerrechtssubjektivität zuerkannt hat. So bestimmt § 191 Abs. 1 lit. c BAO, dass Feststellungsbescheide während des Bestandes nicht rechtsfähiger…
…im Spruch eindeutig an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet war. Die Geltendmachung des Anspruches erfolgte damit wiederum - wie schon 1998 im Erstbescheid gegenüber der nicht existenten Personengesellschaft und allenfalls wiederum gegen A als Person, wobei diesem im Jahr 2003 diese Erledigung nicht zugestellt wurde. …
…auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Auch Umsatzsteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengemeinschaft an diese ergehen, können keine…
…der Gesellschafter(innen) vor; die Existenz einer solchen wird von diesen vielmehr im gesamten Verfahren bestritten. Auf Grund der sachverhaltsmäßigen Feststellungen musste aber davon ausgegangen werden, dass das "unternommene Geschäft" durch die Einstellung des Bordellbetriebes vollendet bzw. nicht mehr fortgeführt wurde; die Mietverträge wurden aufgekündigt…
…5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Wie aus dem Bescheidadressaten des Bescheides über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 22. Dezember 2004, den "eM," hervorgeht, wurde die Aussetzung der Einhebung einer nicht mehr existenten Personengesellschaft bewilligt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…gerichtet. Auf Grund obiger Ausführungen konnte diese Erledigung aber keine Rechtswirksamkeit entfalten, weil sie an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft gerichtet war. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, hätten als Bescheidadressaten die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft - also ES und WS - namentlich genannt werden…
…ein, die nicht (mehr) existiert, ist die Zurückweisung gegenüber dem Einschreiter auszusprechen. Da die M.GmbH in Folge der Umwandlung nicht mehr existent war, konnte diese die einschreitende Steuerberatungsgesellschaft nicht zur Einbringung einer Berufung bevollmächtigen oder beauftragen. Von der Durchführung von mündlichen Berufungsverhandlungen wird gemäß …
…3.1997, 96/15/0118; VwGH 14.9.1993, 93/15/0080; VwGH 13.12.1988, 88/14/0192). An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121; VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001; Ritz, BAO³, …
…des Vorsitzenden, dass nach seiner Ansicht die verfahrensgegenständliche Berufung als unzulässig zurückzuwiesen sei, da der angefochtene Bescheid an einen damals nicht mehr rechtlich existenten Bescheidadressaten zugestellt worden sei, erhoben die Parteien dagegen keine Einwendungen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob…
…im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht mehr existente H-GmbH&Mitges gerichtet, führen sie aber die einzelnen Beteiligten mit Name, Adresse, zuständigem Finanzamt und Steuernummer an, stehen die Bescheidadressaten unzweifelhaft fest. Dass gegen diese Bescheide innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Berufung eingebracht worden wäre, ist nicht aktenkundig. …
…für Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO maßgeblichen Vorschriften sinngemäß auf Nichtfeststellungsbescheide anzuwenden. Somit gelten für eine mangels Anerkennung der Einkunftsquelle nur rein steuerrechtlich nicht existente Personengesellschaft dieselben Verfahrensregeln wie für eine Personengesellschaft, deren Einkunftsquelleneigenschaft auch steuerlich anerkannt werde. Es werde daher im Namen der o. a…
…keine Rechts- und Parteifähigkeit für Handlungen vor der Abgabenbehörde mehr besessen hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu in einem gleich gelagerten Fall (VwGH 30. 1. 2003, 2002/15/0191), in dem eine (infolge einer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 HGB) nicht mehr existente GmbH & Co…
…gerichtet gewesen wären. So wäre etwa bei einer bestehenden Personengesellschaft (Personengemeinschaft) der Feststellungsbescheid ausschließlich an die Personengesellschaft (Personengemeinschaft) zu richten, auch wenn beim Abspruch über die Aufteilung der Einkünfte die einzelnen Gesellschafter genannt sind. Der do. Erkenntnisfall betraf eine nicht mehr existente Miteigentumsgemeinschaft. Die bekämpfte…
…für Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO maßgeblichen Vorschriften sinngemäß auf Nichtfeststellungsbescheide anzuwenden. Somit gelten für eine mangels Anerkennung der Einkunftsquelle nur rein steuerrechtlich nicht existente Personengesellschaft dieselben Verfahrensregeln wie für eine Personengesellschaft, deren Einkunftsquelleneigenschaft auch steuerlich anerkannt werde. Es werde daher im Namen der o. a…
…gegenständliche stille Gesellschaft somit nicht mehr. Bei einer stillen Gesellschaft besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter. Bescheide haben daher im Sinne obiger Rechtsvorschriften an die ehemaligen Gesellschafter gerichtet zu sein. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide…
…in diesem Zusammenhang nicht noch ein weiterer Bescheid in der selben Sache an die Bf ergehen, auch wenn in der nunmehrigen Parteienbezeichnung die Firma SAG auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge als Bescheidadressat tituliert werde. Da die Bf auf Grund des Einbringungsvertrages rechtlich nicht mehr existent sei…
…0385). Ebenso entfaltet ein Bescheid keine Rechtswirkungen, der nicht an die Person ergeht, für die er bestimmt ist. Ein solcher Bescheid geht ins Leere. Dies trifft etwa zu, wenn ein Bescheid an eine nicht mehr existente Gesellschaft ergeht (VwGH 31.3.1998, 98/13/0016…
…war Hr. D unbeschränkt haftender Gesellschafter und Hr. S Kommanditist. Die vorliegende Berufung richtet sich gegen einen Bescheid, der nicht an die ehemaligen Gesellschafter der FaP-KG, sondern an die zum Bescheiderlassungszeitpunkt nicht mehr existente FaP-KG gerichtet ist. Erledigungen werden gem. § 97 Abs. 1…