…Abgabengläubigern - noch nicht abgewickelt sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 79 Tz 10) Dennoch ist von Bedeutung, dass die W-KEG mit 31. Juli 2007 beendet wurde. Der angefochtene Bescheid vom 2. März 2010 wurde somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und…
…Demnach hat die Erledigung nicht mehr an die frühere Personengesellschaft zu ergehen, sondern an diejenigen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach ständiger Judikatur des VwGH 16.05.2002, 98/13/0182 scheidet die Personengesellschaft mit ihrer Vollbeendigung als Bescheidadressat definitiv aus. Dass die Abgabenerklärungen 2008…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Zurückweisung im Fall einer Beschwerde gegen eine an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtete Erledigung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung war die Revision daher nicht zuzulassen. Innsbruck…
…Große Bleichen 21, D-20354 Hamburg" adressiert. Diese als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde ist somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet. Da durch die Verschmelzung die Rechtspersönlichkeit der übertragenden GmbH (der Beschwerdeführerin) vor versuchter Erlassung der angefochtenen Erledigung erloschen ist, konnte einerseits…
…der Bescheidzustellung bereits vollbeendet (siehe Pkt. A/1.). Daher ist für 2001 schon der erste Feststellungsbescheid nicht wirksam geworden, weil er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet war. Somit war das Feststellungsverfahren für 2001 noch nie durch Bescheid abgeschlossen. Ein rechtlich wirksam gewordener Wiederaufnahmebescheid …
…an eine nicht (mehr) existente Personengesellschaft gerichtet war - einzugehen. Eine GesbR ist eine gemäß § 1175 ABGB zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personenvereinigung, der der Gesetzgeber abgabenrechtlich auf einzelnen Steuerrechtsgebieten Steuerrechtssubjektivität zuerkannt hat. So bestimmt § 191 Abs. 1 lit. c BAO, dass Feststellungsbescheide während des Bestandes nicht rechtsfähiger…
…sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz/Koran, BAO7, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…2 BAO war der Feststellungsbescheid vom 10. Juni 2014 nicht an die bereits eineinhalb Jahre zuvor final beendeten und somit nicht mehr existenten Personengesellschaft sondern an die einzelnen Gesellschafter zu adressieren. Nachdem die einzelnen Gesellschafter nicht als Bescheidadressaten angeführt wurden, ist der Feststellungsbescheid vom 10…
…somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet waren, sind die genannten Erledigungen vom 10.07.2014 ins Leere gegangen und konnten keine Rechtswirkung entfalten. Gemäß § 260 Abs 1 lit a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit (…) Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist…
…da sie sich gegen rechtlich nicht existent gewordene Bescheide (also wiederum Nichtbescheide) gerichtet habe und überdies festgehalten, dass für das Jahr 2001 schon der erste Feststellungsbescheid nicht wirksam geworden sei, weil er an eine zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet gewesen sei. Die…
…wie die Rechtsfolge der Zurückweisung eines Vorlageantrags nach Ergehen einer als Beschwerdevorentscheidung intendierten, an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichteten Erledigung, unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, war die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof daher nicht zuzulassen. Wien, am 8…
…sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO6, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet…
…2 BAO war der Feststellungsbescheid vom 7. November 2013 nicht an die bereits ein Jahr zuvor final beendeten und somit nicht mehr existenten Personengesellschaft sondern an die einzelnen Gesellschafter zu adressieren. Nachdem die einzelnen Gesellschafter nicht als Bescheidadressaten angeführt wurden, ist der Feststellungsbescheid vom 7…
…Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegten und an eine nicht mehr existente Personengesellschaft adressierten Feststellungsbescheide vom 26.07.2013 nicht rechtswirksam ergangen sind. Demnach war in weiterer Folge eine Bindungswirkung an diese Grundlagenbescheide zu verneinen, da die Grundlagenbescheide solcherart auch nicht dem Bescheidadressaten der gegenständlichen abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gegenüber…
…im Spruch eindeutig an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet war. Die Geltendmachung des Anspruches erfolgte damit wiederum - wie schon 1998 im Erstbescheid gegenüber der nicht existenten Personengesellschaft und allenfalls wiederum gegen A als Person, wobei diesem im Jahr 2003 diese Erledigung nicht zugestellt wurde. …
…auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Auch Umsatzsteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengemeinschaft an diese ergehen, können keine…
…der Gesellschafter(innen) vor; die Existenz einer solchen wird von diesen vielmehr im gesamten Verfahren bestritten. Auf Grund der sachverhaltsmäßigen Feststellungen musste aber davon ausgegangen werden, dass das "unternommene Geschäft" durch die Einstellung des Bordellbetriebes vollendet bzw. nicht mehr fortgeführt wurde; die Mietverträge wurden aufgekündigt…
…5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Wie aus dem Bescheidadressaten des Bescheides über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 22. Dezember 2004, den "eM," hervorgeht, wurde die Aussetzung der Einhebung einer nicht mehr existenten Personengesellschaft bewilligt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…