…die aufgrund der Verschmelzung rechtlich nicht mehr existente Gesellschaft (die Y Handelgesellschaft m.b.H.) gerichteten Erledigung des Finanzamtes vom 4. Februar 2009 kommt damit keine Bescheidqualität zu und war die dagegen (überdies auch im Namen der nicht mehr existierenden Gesellschaft) erhobene Berufung sohin gemäß…
…der angefochtenen als Bescheide bezeichneten Schriftstücke die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angenommen wurde, die jedoch im Zeitpunkt des Verfassens dieser Schriftstücke nicht mehr in Existenz war. Gleiches gilt für das Berufungsschreiben, welches im Namen einer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existenten Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht wurde. …
…Bezirk eingelangt am 26.11.1997, in dem der Abgabenbehörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht wird, dass die o.g. Hausgemeinschaft seit 1.6.1997 nicht mehr besteht, da der halbe Liegenschaftsanteil von T. mittels Schenkung an H.T. übertragen wurde. Die von der Bw…
…die Existenz einer solchen wird von diesen vielmehr im gesamten Verfahren bestritten. Auf Grund der sachverhaltsmäßigen Feststellungen musste aber davon ausgegangen werden, dass das "unternommene Geschäft" durch die Einstellung des Bordellbetriebes vollendet bzw. nicht mehr fortgeführt wurde; die Mietverträge wurden aufgekündigt und von den Gesellschaftern…
…zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung im Oktober 2002 bereits seit mehr als 10 Jahren nicht mehr existent gewesen sei, hätte daher rein rechtlich nur die Möglichkeit bestanden, die Gesellschaftsteuer der Komplementär-GmbH vorzuschreiben. Die Finanzlandesdirektion habe aber bereits entschieden, dass die Komplementär-GmbH nicht gesellschaftsteuerpflichtig sei…
…79 BAO; UFSaktuell 2005, 305 und 341). Der Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass an eine nicht mehr existente Person oder Gesellschaft nicht mehr wirksam zugestellt werden kann (vgl. VwGH 21.2.1984, 82/14/0165 und 83/14/0238; VwGH 19.6.1989, 88/15…
…nicht mehr existente Gesellschaften gerichtete Bescheide (vgl. Ritz, BAO3, § 97 Tz 2). Der Begriff der Beendigung ist ein zivilrechtlicher (vgl. Ritz, BAO3, § 19 Tz 14). Das Finanzamt hat fallbezogen übersehen, dass seine Auffassung (vgl. Begründung zum Erstbescheid und zur Berufungsvorentscheidung), dass gegenständlich eine Mitunternehmerschaft (Gesellschaftsverhältnis…
…2000 zurück, weil die Kommanditgesellschaft im Zeitpunkt der Erlassung dieses gemäß § 200 BAO engültigen Einkünftefeststellungsbescheides bereits vollbeendet - im Firmenbuch gelöscht und vermögenslos - war und der Einschreiter daher für eine nicht mehr existente Gesellschaft, die keine rechtsgültige Vollmacht mehr erteilen konnte, einschritt. Am 23. Dezember 2005…
…0385). Ebenso entfaltet ein Bescheid keine Rechtswirkungen, der nicht an die Person ergeht, für die er bestimmt ist. Ein solcher Bescheid geht ins Leere. Dies trifft etwa zu, wenn ein Bescheid an eine nicht mehr existente Gesellschaft ergeht (VwGH 31.3.1998, 98/13/0016…
…2011 dargelegt nicht aktivlegitimiert zur Einbringung einer Berufung, die an eine (nicht mehr existente) Gesellschaft gerichtet war und nicht an ihn. Daran vermag auch der Einwand der Forderungsabtretung nichts ändern, weil diese zwar eine Parteistellung des Zessionars bewirkt (§ 78 BAO), die aber nicht zur Einbringung…
… 188 BAO gedachten Erledigungen des Finanzamtes vom 2. 4.2003 richtete. Diese Erledigungen waren keine Bescheide im Rechtssinn, weil sie an eine nicht mehr existente Gesellschaft nach bürgerlichem Recht gerichtet waren. Die dennoch gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 1998 und 1999 vom 15…
…dessen rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass er dem Adressaten bekannt gegeben wird. Wird ein Bescheid an eine nicht prozessfähige Person - etwa an eine rechtlich nicht mehr existente Gesellschaft - bekannt gegeben, so kann er keine Rechtswirkungen entfalten (Nichtbescheid). Diesfalls kommt eine meritorische Entscheidung nicht in…
…kam in der zitierten Entscheidung zum Ergebnis, dass im Falle einer aufgelösten Gesellschaft nach bürgerlichem Rechts - wie im berufungsgegenständlichen Fall - Bescheide nicht an die nicht mehr existente Gesellschaft, sondern an die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter zu richten sind. Dem wurde von der Vorinstanz bei der…
…Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Nach Lehre und Rechtsprechung gehen an nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide ins Leere (vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 21…
…Grund obiger Ausführungen konnte diese Erledigung aber keine Rechtswirksamkeit entfalten, weil sie an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft gerichtet war. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, hätten als Bescheidadressaten die ehemaligen Gesellschafter der Gesellschaft - also ES und WS - namentlich genannt werden müssen (VwGH…
…Abgabengläubigern - noch nicht abgewickelt sind (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 79 Tz 10) Dennoch ist von Bedeutung, dass die W-KEG mit 31. Juli 2007 beendet wurde. Der angefochtene Bescheid vom 2. März 2010 wurde somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und…
…nicht mehr existenten M.GmbH noch gegenüber der Fa. M., an welche die Erledigung nicht gerichtet war, Rechtswirkungen entfalten. Der Umstand, dass laut Firmenbuch eine MGmbH am angegebenen Firmensitz existiert, ändert daran nichts. Es handelt sich dabei um die unbeschränkt haftende Gesellschafterin des Nachfolgeunternehmens, nicht…
…5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Wie aus dem Bescheidadressaten des Bescheides über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung vom 22. Dezember 2004, den "eM," hervorgeht, wurde die Aussetzung der Einhebung einer nicht mehr existenten Personengesellschaft bewilligt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…Berufung nicht zulässig ist. Nach Ritz, BAO-Kommentar, § 273 TZ 6 sind nur Bescheide mit Berufung anfechtbar. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Kein Bescheid liegt etwa dann vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an eine nicht mehr existente…
…ehemaligen Gesellschafter zu ergehen haben. Werden Bescheide an eine bereits beendete KG gerichtet, mangelt es am Bescheidadressaten und damit am Bescheidcharakter. (VwGH 31.5.1994, 91/14/0140; 19.6.2002, 99/15/0144, ) Wenn als Bescheid bezeichnete Schriftstücke an die nicht mehr existente Kommanditgesellschaft…