…diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, für die Einbringung der Berufung die §§ 50 Abs. 1 und 244 bis 258 BAO sinngemäß. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung…
…b) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden (siehe dazu Ritz…
…den vorangegangenen Aufforderungen nicht nachgekommen sei. Mit Schreiben der Bw. vom 20. Dezember 2010, vom 14. Februar 2011, vom 24. Februar 2011 und 20. April 2011 wurde jeweils um Fristverlängerung, zuletzt bis zum 10. Juli 2011, zur Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid über die…
…keine Einbringung einer Berufung), vermögen sämtlich einen (tatsächlich gestellten) Regelbesteuerungsantrag nicht zu ersetzen. Der Unabhängige Finanzsenat kann hinsichtlich in der Begründung des Finanzamtes, dass die Behauptung, in den Unterlagen des vorigen Parteienvertreters hätten sich Unterlagen befunden, welchen auf einen für das Jahr 1996 ein Regelbesteuerungsantrag…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates, sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch…
…diese Agitation nur als Erteilung einer (Zustell) Bevollmächtigung für vorgenanntes Verfahren verstanden werden. Aber selbst dann, wenn man sich der Ansicht der Bw. in Richtung des Vorliegens einer allgemeinen (Zustell) Bevollmächtigung anschlösse, vermag dieser Umstand nichts am Faktum der nichtfristgerechten Einbringung der Berufung zu ändern…
…Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Anberaumung einer mündlichen Berfungsverhandlung beantragt. Mit Bescheid vom 8. August 1997 wurde das Rechtsmittel der Bw. als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen obgenannten Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 18. August 1997 Berufung erhoben und hierbei begründend ausgeführt…
…fristgerechte Einbringung der Berufung nicht erbracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25.04.2011 (persönlich überreicht am 27.04.2011 im Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Gattin des Bw Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 08.04.2011…
…fristgerechte Einbringung der Berufung nicht erbracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25.04.2011 (persönlich überreicht am 27.04.2011 im Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Bw Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 08.04.2011 und führte…
…Dezember fristgerecht eingebracht." Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig steht fest, dass die Bw. um Verlängerung der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bis 13. Dezember 2006 ersucht, den Vorlageantrag aber erst am 15. Dezember 2006 zur Post gegeben hat. Dies wird von der Bw. nicht…
…Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes für den Zeitraum 1991 bis 1993. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der für die Jahre 1990 bis 1993 erfolgten Betriebsprüfung ein Sachverhalt nicht ausreichend berücksichtigt worden…
…fristgerecht bekämpft werde, keine Glaubwürdigkeit zukommen, da es nicht der üblichen Vorgangsweise entspricht, dass ein Parteienvertreter eine Berufung einbringt, ohne die Angelegenheit mit seinem Mandanten zu besprechen und ohne einen darauf gerichteten Auftrag zu erhalten. Dem Bw. musste bewusst sein, dass die fristgerechte Einbringung einer…
…sei dies für die Kanzlei ein einmaliges Ereignis, das es in über 50Jahren noch nicht gegeben habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Frist zur Einbringung einer Berufung einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheides (§ 109 BAO)…
…in der Berufungsergänzung vom selben Tag enthaltene Verweis auf "die bereits angekündigten aber noch nicht veranlagten Steuerbescheide 1993", darauf hin, dass sie die fristgerechte Einbringung einer Berufung unterlassen hat. Die Erklärung der Bw, das Problem der glaublichen Nichtzustellung habe sich ergeben, weil die Berufung bereits…
…das ihn an der Einbringung einer Beschwerde gegen die in Rede stehende Berufungsvorentscheidung gehindert habe. Das Versäumnis sei am 25. August 2004 entdeckt worden, das Hindernis, welches die Versäumnis verursachte, daher mit diesem Tag weggefallen und der Wiedereinsetzungsantrag als fristgerecht anzusehen. Gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag…
…die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgaben zu Recht säumig geworden wodurch im Sinne des § 80 Abs. 1 und 2 ZollR-DG gesetzlich zwingend die Säumniszinsen vorzuschreiben waren. Eine Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen beginne frühestens mit dem Tag der Einbringung eines Aussetzungsantrages. Demnach sei eine…
…kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Der Zurückweisungsbescheid vom 22. Februar 2010 wurde am 1. März 2010 zugestellt. Das Fristverlängerungsansuchen für die Einbringung einer Berufung trägt das Datum…
…kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Der Zurückweisungsbescheid vom 22. Februar 2010 wurde am 1. März 2010 zugestellt. Das Fristverlängerungsansuchen für die Einbringung einer Berufung trägt das Datum…