…diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, für die Einbringung der Berufung die §§ 50 Abs. 1 und 244 bis 258 BAO sinngemäß. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung…
…b) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden (siehe dazu Ritz…
…Vorlageantrag). Zur Einbringung eines Vorlageantrages ist gemäß Abs 2 befugt a) der Beschwerdeführer, ferner b) jeder, dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt. Für Vorlageanträge ist § 260 Abs 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) gemäß § 264 Abs 4 lit e) BAO sinngemäß anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger Vorlageanträge…
…den vorangegangenen Aufforderungen nicht nachgekommen sei. Mit Schreiben der Bw. vom 20. Dezember 2010, vom 14. Februar 2011, vom 24. Februar 2011 und 20. April 2011 wurde jeweils um Fristverlängerung, zuletzt bis zum 10. Juli 2011, zur Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid über die…
…7.3.1991, 90/16/0043). Gemäß § 264 Abs 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Laut § 278 BAO erfolgt die Zurückweisung mittels Beschlusses. Schon zur älteren Rechtlage wurde judiziert, dass zur Einbringung einer Berufung gem. § 246 Abs…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…1 (Einbringung), c) § 255 (Verzicht), d) § 256 (Zurücknahme), e) § 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f) § 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…keine Einbringung einer Berufung), vermögen sämtlich einen (tatsächlich gestellten) Regelbesteuerungsantrag nicht zu ersetzen. Der Unabhängige Finanzsenat kann hinsichtlich in der Begründung des Finanzamtes, dass die Behauptung, in den Unterlagen des vorigen Parteienvertreters hätten sich Unterlagen befunden, welchen auf einen für das Jahr 1996 ein Regelbesteuerungsantrag…
…Mail wurde beigefügt ein nicht unterschriebenes Word-Dokument an das "Finanzamt Österreich, 1000 Wien, Postfach 260"mit welchem die "Aussetzung der Einbringung des Rückforderungsbetrages in Höhe von € 1.341,00 bis zum Abschluss sämtlicher Berufungsverfahren" beantragt wird, ein PDF eines unterschriebenen Word-Dokuments an…
…1 (Einbringung), c)§ 255 (Verzicht), d)§ 256 (Zurücknahme), e)§ 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), f)§ 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5)Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. (6…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Berufung (bzw. Beschwerde), die nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates, sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen. Gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung (Beschwerde) durch…
…diese Agitation nur als Erteilung einer (Zustell) Bevollmächtigung für vorgenanntes Verfahren verstanden werden. Aber selbst dann, wenn man sich der Ansicht der Bw. in Richtung des Vorliegens einer allgemeinen (Zustell) Bevollmächtigung anschlösse, vermag dieser Umstand nichts am Faktum der nichtfristgerechten Einbringung der Berufung zu ändern…
…Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Anberaumung einer mündlichen Berfungsverhandlung beantragt. Mit Bescheid vom 8. August 1997 wurde das Rechtsmittel der Bw. als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen obgenannten Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 18. August 1997 Berufung erhoben und hierbei begründend ausgeführt…
…fristgerechte Einbringung der Berufung nicht erbracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25.04.2011 (persönlich überreicht am 27.04.2011 im Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Gattin des Bw Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 08.04.2011…
…fristgerechte Einbringung der Berufung nicht erbracht worden sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25.04.2011 (persönlich überreicht am 27.04.2011 im Finanzamt Wien 2/20/21/22) erhob die Bw Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 08.04.2011 und führte…
…Dezember fristgerecht eingebracht." Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig steht fest, dass die Bw. um Verlängerung der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bis 13. Dezember 2006 ersucht, den Vorlageantrag aber erst am 15. Dezember 2006 zur Post gegeben hat. Dies wird von der Bw. nicht…