…Bereicherung der Bw. bzw. der Vorteilsausgleich mit ersparten Geschäftsführerbezügen existiert jedenfalls - wie bereits oben dargestellt - nicht. Die bloße Verbuchung von Zuwendungen an den Gesellschafter auf einem Verrechnungskonto, kann eine fremdübliche Urkunde über den Rechtsgrund der Zuwendung nicht ersetzen, weil ein solcher Buchungsvorgang, weder nach außen…
…ausgewiesen hat. Bankzinsen Bankspesen: Die Verrechnung des Geschäftsführerbezuges mit dem Verrechnungskonto, mögen dessen Stand rein rechnerisch vermindern (lt Bw. auf nur noch öS 300.000,-- in Jahr 2001) , stellt jedoch - wie oben dargestellt - keine fremdübliche Form der Rückzahlung dar und es findet insoweit auch keine…
…den Geschäftsführer" sagt weiters noch nichts über den Charakter der Zuwendung an den Gesellschafter aus. Es kann auch eine Akkordierung einer "Entnahme" aus der Gesellschaft mit dem einzigen maßgeblichen Gläubiger der Gesellschaftkeinen Rechtsgrund für das Vorliegen eines zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschaft geschlossenen Kreditvertrages…
…mit einer völlig fremden Person in dieser Form nicht abgeschlossen worden wäre, ergibt sich, dass die verdeckte Ausschüttung im Zeitpunkt der Entnahme der Geldmittel erfolgt ist. Dass in der Folge die im Privateigentum der Gesellschaftergeschäftsführerin gestandene und sanierte Liegenschaft in der Y-Gasse auf…
…für einen fremdüblich gestalteten Inhalt von Darlehensverträgen wird beispielhaft durch die vom Bw selbst vorgelegten Krediturkunden zu den Darlehen vom 12.Jänner 1998 bzw. 6.Februar 2001 dokumentiert. Zwar werden Verträge zu Darlehensgeschäften ohne Beteiligung von Kreditinstituten regelmäßig nicht in allen Detailbestimmungen mit Verträgen zu…
…worden, ein Kreditvertrag sei von der Bank nicht mehr zu bekommen gewesen. Konkret angesprochen, wie es sein könne, dass der Bw. das Top 4 benutze und gleichzeitig vermiete, führte der steuerliche Vertreter aus, dass der Bw. gewerberechtlicher und handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH gewesen sei. Über…
…Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass der Geschäftsführer das Verrechnungskonto so behandle, wie ein Einzelunternehmer das Kapitalkonto. Er tätige Privatausgaben und Entnahmen über das Verrechnungskonto, ohne dass ihn eine Rückzahlungsverpflichtung treffe. Da die Umlaufbeschlüsse nicht einem fremdüblichen Kreditvertrag entsprächen, lägen im Ausmaß der Entnahmen…
…deren Geschäftsführer M.R. ist, über 667.000,00 € vereinbart. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Juni 2006 wurde die obige Berufung als unbegründet abgewiesen. Diese wurde wie folgt begründet: Bei einer Darlehensgewährung durch die Anteilsinhaber an ihre Körperschaft bewirke eine nicht fremdübliche Vertragsgestaltung (keine Besicherung…
…kann auch die Rückzahlbarkeit der vom Gesellschafter-Geschäftsführer empfangenen Geldbeträge nicht als erwiesen angenommen werden. Es entspricht nämlich keineswegs einem üblichen Darlehensgeschäft zwischen Fremden, keinen bestimmten oder auch nur annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin zu vereinbaren sowie die Fälligkeit der Zinsen festzulegen. Auch ist es nicht fremdüblich…
…bis 23.10.2001 als Gesellschaftergeschäftsführer der ... GmbH ... tätig. Kauf des Wohnungseigentums Bitte Aufgliederung der tatsächlichen steuerlichen Anschaffungskosten (Kaufpreis netto + Nebenkosten netto) Wann war der Nutzungsbeginn? Wie hoch war die jährlich geltend gemachte AfA (%, AfA-Betrag)? Da die Wohnung nicht von einem fremden Dritten erworben…
…Jänner 2007 und 31. Jänner 2008 ermöglichte nach Ansicht der Berufungsbehörde die aus seinem Geschäftsanteil resultierende Bonität des Gesellschafter-Geschäftsführers diese weiteren Darlehensgewährungen nicht auf fremdübliche Weise. d) Anmerkung zu den Kriterien der Publizität, Klarheit und Fremdüblichkeit: Soweit die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von…
…war der UFS) auch sämtliche Verzugszinsen und Überziehungsprovisionen mit berücksichtigt und bei der Ermittlung der durchschnittlichen Zinssätze nicht darauf Bedacht genommen habe, dass auf dem Konto neben den Zinsaufwendungen auch sämtliche Geldverkehrsspesen abgerechnet worden seien. Bei der Ermittlung von fremdüblichen Zinsen seien jedenfalls jene Kosten…
…einer fremdüblichen Vorgangsweise. Der Vertreter der Bw. entgegnete, dass es in der Disposition der Gesellschafter liegen müsse, ob für eine Geschäftsführertätigkeit ein Entgelt vereinbart werde, auch eine unentgeltliche Tätigkeit für die Gesellschaft als Gf. sei zulässig. Eine Besicherung eines Darlehens sei für die Fremdüblichkeit nicht…
…die Fa. P. GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt war, gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Fa. P. GmbH im Jahr 1993 eine Wechselbürgschaft eingegangen (s. Kreditvertrag vom 16. November 1993 sowie die Bürge - und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB laut gesonderter Vereinbarung vom 6. Dezember…
…Rückzahlbarkeit der von der Gesellschaft empfangenen Geldbeträge nicht als erwiesen angenommen werden könnte. Im vorliegenden Fall wurde weder ein schriftlicher Kreditvertrag abgeschlossen noch wurde der Inhalt der angeblichen mündlichen Vereinbarung näher konkretisiert. Für die auf dem Verrechnungskonto ersichtlichen Zahlungen an den Geschäftsführer wurden kein Kreditrahmen…
…sehr hohen Miete - eingegangen, was von der Berufungswerberin auch nicht bestritten, sondern mit dessen Naheverhältnis zu ihren Gesellschaftern erklärt wurde (Schreiben vom 27. April 2009). ● Außersteuerliche Gründe für diese Gestaltung Dass das Vertragsverhältnis nicht unter fremdüblichen Bedingungen eingegangen wurde, hatte ganz offensichtlich private Gründe…
…dass B.V. als Geschäftsführer und Gesellschafter der B.V. GmbH kein finanzstrafrechtlich relevantes Verschulden im Zusammenhang mit der verdeckten Gewinnausschüttung zu verantworten hat. Im Einstellungsbescheid des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz wird wörtlich ausgeführt, dass B.V. nicht schuldhaft gehandelt hat, weil er sich…
…werde die KESt dem Geschäftsführer in Rechnung gestellt. Die Bw. beantrage daher in diesem Fall, die KESt in Höhe von S 2,130.319,00 x 25% = S 532.579,75 (€ 38.704,08) und nicht mit 33,33% wie im angefochtenen Bescheid…
…Geschäftsführer der Bw. war bis 23. Jänner 2003 HH, danach DH. Das zuständige Finanzamt verweigerte die Anerkennung von Verrechnungskontoforderungen der Bw. gegenüber dessen Gesellschafter sowie seiner Gattin DH mit dem Hinweis auf die nicht fremdübliche Gestaltung derselben und ging von einer verdeckten Ausschüttung i.H…
…jedoch bedürfen Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Zustimmung des Landes OÖ. Mit dieser Zustimmung war jedoch nicht vor Mitte 2001 zu rechnen. Vor einer solchen Zustimmung war ein Ausbau von mehr als drei Wohnungen auf dieser Liegenschaft faktisch unmöglich. Die E KEG erteilte laut diverser Rechnungskopien…