…der österreichische Staat eine Leistung erbringt, die nicht denjenigen zugute kommen kann, für die sie eigentlich gedacht ist, nur weil diese Kinder derzeit mit ihrer Mutter in der Schweiz leben. Für die Antragstellerin und die mj. Kinder B, A und F würde die Gewährung der…
…laut Auskunft des Zentralen Melderegisters über keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich verfügte. § 8 NAG idF BGBl. 100/2005 lautet: § 8 (1) Aufenthaltstitel werden erteilt als: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit…
…Wohnsitz im Zollgebiet in Anspruch genommen, so hat diese, sofern es sich bei ihr nicht um einen zulässigen Sonderfall nach Art. 559, 560 und 561 ZK-DVO handelt, mit Verlassen des Amtsplatzes, ohne dass im Zuge dieses Verbringens eine Kontrolle stattgefunden hat, das Fahrzeug der…
…mit der VO Nr. 1408/71, insbesondere aber auch mit einer auf Art. 17 dieser VO gestützten und dem Begehren des Antragstellers Rechnung tragenden Ausnahmevereinbarung, in Einklang steht, soll doch nach der Rechtsprechung des EuGH zB gerade Art. 73 der VO Nr. 1408/71 Erwerbstätige…
…kurzem die Berufszulassung als Krankenschwester in Österreich habe und sich auf Arbeitssuche befinde, kann der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen, da die Bw. im Streitzeitraum in Österreich weder selbständig noch unselbständig erwerbstätig war. In freier Beweiswürdigung und in Übereinstimmung mit den Ermittlungsergebnissen des Finanzamtes…
…zusammen mit Z 2 ODER Z 3). In den Durchführungsrichtlinien zum FLAG, Abschnitt 3.01 unter Punkt 5 der Richtlinien wird ausgeführt wie folgt: "Für EU/EWR/Schweizer-Bürger ist - sofern der Anspruch auf die Familienbeihilfe nicht zweifelsfrei wegen einer beruflichen Tätigkeit im Sinne der…
…ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Slowakischen Republik (diese Voraussetzung gilt nicht für Wanderarbeitnehmer aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz)." Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Martin vom 7.9.2005 ergibt sich, dass Herr Ing. H Y mit einem näher genannten…
…ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Slowakischen Republik (diese Voraussetzung gilt nicht für Wanderarbeitnehmer aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz)." Aus dem Urteil des Bezirksgerichts M. vom 7.9.2005 ergibt sich, dass Herr Ing. H Y mit einem näher genannten…
…ausgeübt wird, als in diesem Mitgliedstaat ausgeübt. Eine Person, die einer Beschäftigung an Bord eines unter der Flagge eines Mitgliedstaats fahrenden Schiffes nachgeht und ihr Entgelt für diese Tätigkeit von einem Unternehmen oder einer Person mit Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat erhält, unterliegt…
…Die Kindesmutter verzog in der Folge mit den gemeinsamen Kindern N., geb. am 2. Dezember 1983, B., geb. am 29. September 1986, A., geb. am 6. Mai 1990 und F., geb. am 25. September 1991, in die Schweiz. Die Mutter ist nicht erwerbstätig und erhält…
…Mutter war im maßgeblichen Zeitraum Juni bis September 2002 nicht erwerbstätig und erhielt mangels eines eigenen Erwerbseinkommens keine Familienleistungen in der Schweiz. Die Söhne A. und B. und ab August 2002 auch Sohn F. besuchten die Schule des D-Vereins mit angeschlossenem Internat in Deutschland…
…von der Bw. jedoch nicht behoben. Mit Eingabe vom 29. November 2000 (Fax aus Spanien) gab die Bw. dem Finanzamt bekannt, dass sie sich auf Grund einer Erkrankung gezwungen sehe, ihren Wohnsitz und den der Töchter in Österreich (in Adresse2) aufzukündigen und zu ihrem Mann…
…bei den ungarischen Behörden ihre Wohnsitzverlegung nach Österreich mit 01.01.2004 bekannt gegeben. Da der Bw. nicht unterstellt werden kann, dass sie gegenüber den ungarischen Behörden falsche Angaben gemacht hat, ist anzunehmen, dass sie bis zumindest 31.12.2003 einen Wohnsitz in Ungarn hatte…
…der Antragstellerin in Österreich würden mit Flugtickets nachgewiesen werden, ebenso würde eine Schulbestätigung mit den Schul- bzw. Ferienzeiten vorgelegt werden. Frau nn1 hat einen Wohnsitz in l1 und o1. Herr nn1 hat in l1 keinen Wohnsitz, da er sich nicht mehr als 180 Tage in…
…der Antragstellerin in Österreich würden mit Flugtickets nachgewiesen werden, ebenso würde eine Schulbestätigung mit den Schul- bzw. Ferienzeiten vorgelegt werden. Frau n4 hat einen Wohnsitz in la1 und o2. Herr n4 hat in la1 keinen Wohnsitz, da er sich nicht mehr als 180 Tage in…
…vorstellbar, dass der Wohnsitz vom Berufungswerber geschaffen wurde, um dort die schulfreie Zeit mit der Familie zu verbringen. Ausgehend davon schließlich, dass die Frage der Unterkunft der Antragstellerin in Kärnten im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ohnehin bereits einer Überprüfung unterzogen wurde, bestehen…
…auf Grund der Aktenlage in Verbindung mit dem Vorbringen der Bw. der ständige Aufenthalt des Kindes T im fraglichen Zeitraum nicht eindeutig festgestellt werden. Im Sinne der eingangs zitierten Bestimmung des § 2 Abs. 8 FLAG, wonach im Falle des Vorliegens auch eines Wohnsitzes im Ausland…
…sie in Österreich wohnen. Daraus leite sich grundsätzlich ein Anspruch auf öst Familienbeihilfe ab. Im vorliegenden Fall würden jedoch die Ansprüche der Antragstellerin mit jenen des Ehemannes und Kindesvater, der aufgrund seines Beschäftigungsverhältnisses und seines Wohnsitzes in der Sl Anspruch auf Familienbeihilfe hat konkurrieren. In…
…1997 mit Ihrer Familie im Ausland aufhalten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet befindet. Die Tatsache, dass sich Ihr Sohn M.F. seit Juni 2001 wieder ständig im Bundesgebiet aufhält, begründet aber in Ihrer Person als Antragstellerin keinen…
…können sie daher mit der Familienbeihilfe abgegolten werden. Ob Unterhalt an die Antragstellerin als geschiedene Ehegattin bezahlt wird, ist für den Beihilfenanspruch im Übrigen völlig irrelevant. Der Antrag war somit abzuweisen." Die Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung und bezieht sich in ihrer Begründung…