…betreibt eine Tabak-Trafik und brachte die Erklärungen für 2005 und 2007 elektronisch beim Finanzamt ein. Die Bw. beantragte gemäß § 11a EStG 1988 (Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), den Anstieg des Eigenkapitals der Jahre 2005 und 2007 mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Abs…
… 11a EStG für die mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernden nicht entnommenen Gewinne, der wie folgt ermittelt wurde: | Bezeichnung: | Betrag: | laufender Gewinn: | € 112.843,11 | Entnahmen: | - € 47.424,49 | Differenz: | € 65.418,62 Nach den…
…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…
…Abzug (KZ 409) werden € 616,00 erklärt. Bei den Tarifbegünstigungen werden gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne mit € 90.000,00 angegeben (KZ 793). Unter der KZ 440 (unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte) werden € 1.001,16 erklärt…
…Der beantragte Hälftesteuersatz für nicht entnommene Gewinne für den Betrag von € 100.000,00 wurde nicht berücksichtigt. Das FA begründete dies damit, dass diese begünstigte Besteuerung nach § 37 Abs.1 EStG 1988 natürlichen Personen zustünde, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus…
…den Privatbereich entfallenden Reinigungskosten im Schätzungswege mit € 4.000,-- per anno und kürzte den laufenden Lohnaufwand jährlich um diesen Betrag ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß …
…unter Tz. 793 (gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) ein Betrag von 23.735,52 € ausgewiesen. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 5. Jänner 2006 die Einkommensteuer für das Jahr 2004 in Höhe von 138.670,80 € festgesetzt. Dabei…
…seinem Erkenntnis vom 6. Dezember 2006, G 151/06, die Beschränkung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne auf Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben sowie Land- und Fortwirtschaft als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Aufhebung damit, dass diese Beschränkung unsachlich war. Die Grenzen zwischen den…
…ist in der für Anträge/Tarifbegünstigungen vorgesehenen Rubrik "8. Angaben für Tarifbegünstigungen" - "Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne" € 100.000,00 eingetragen worden. Den Antrag, € 100.000,00 begünstigt zu besteuern, hat das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2004 vom 28…
…Veräußerungsgewinn; KZ 423) in Höhe von € 62.052,91 und "Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne" (KZ 793) mit einem Betrag von € 59.752,34 erklärt. In Papierform wurden zusätzlich v.a. eingereicht: - Jahresabschluss der Tabak-Trafik zum 31…
… 6 hinsichtlich der Bewertungsbestimmungen verwiesen. Weiters findet sich auch eine tarifgestaltende Bestimmung in § 11a EStG, wonach ein Teil des Gewinnes einer besonderen Besteuerung unterzogen werden kann (begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne). In § 4 Abs. 4 Z 4, 4a sowie 4b findet sich ein Forschungs"freibetrag…
…sei. Dies gehe aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien hervor. Auch § 11 EStG 1988 begünstige durch die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses die Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen, weil der Eigenkapitalzuwachs naturgemäß höher sei je weniger Entnahmen vorliegen würden. Aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien gehe hervor…
… 11a Abs. 1 EStG 1988 keinen Spielraum hinsichtlich des Personenkreises, welcher die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne in Anspruch nehmen kann, erkennen ließ, waren noch die zur Verfügung stehenden Gesetzesmaterialien in Betracht zu ziehen. Im besonderen Teil der Erläuterungen zur Regierungsvorlage (59 der Beilagen zu…
…In der Einkommensteuererklärung für 2004 erklärte der Berufungswerber (Bw.) Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 128.033,32 € für seine Tätigkeit als Zivilingenieur. Bei den Angaben für Tarifbegünstigungen beantragte der Bw. die Versteuerung nicht entnommener Gewinne mit dem Hälftesteuersatz gem. § 11a EStG 1988…
…Der Bw., der eine Pension von X bezieht, betreibt seit 2004 das Gewerbe der Elektroinstallation; die Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich. Im Jahr 2004 machte er hinsichtlich eines Betrages von 419,57 € die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a iVm § 37 Abs. 1 EStG…
…die Berufung abzuweisen, da das Berufungsbegehren dem Gesetzestext widerspräche. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Abweisung des Antrages, nicht entnommene Gewinne iHv € 11.828,03 begünstigt zu besteuern. Der Bw. ist Beteiligter einer Steuerberatungskanzlei, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs…
…11a EStG in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2004 insofern verfassungswidrig, als die Berechtigung nicht entnommene Gewinne mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs 1 EStG begünstigt zu versteuern auf Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb eingeschränkt sei. Diese Einschränkung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz des Art…
…aus Gewerbebetrieb in Höhe von 42.353,27 € erklärt und die Tarifbegünstigung gem. § 11a EStG 1988 (Hälftesteuersatz) für nicht entnommene Gewinne im Betrag von 26.024,07 € beantragt hat. Der Einkommensteuerbescheid 2009 erging zunächst am 19. Juli 2010 erklärungsgemäß. Mit Vorhalt vom 16…
Unternehmens kann gegenständlich wohl nicht von einem solchen Ausnahmefall gesprochen werden, bei dem zum Schaden des Betriebes (Gefährdung der Liquidität) Entnahmen durchgeführt wurden - angewendet werden sollte, da es dem Unternehmer grundsätzlich freistehen muss, das tatsächlich vorhandene Eigenkapital (allenfalls im Wege nicht entnommener Gewinne) dem Betrieb…
… 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG), für das die Begünstigung gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen wurde, löst per se keine Nachversteuerung aus (Bruckner: Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG und Umgründungen, 114, in König/Schwarzinger [ FS Wiesner], Rz 3860o EStR und Rz…