…Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Wenn nach § 17 Abs. 2 GebG aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind…
…Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. (2) Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird…
…für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird auf Grund des Abs. 2 leg.cit. bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Maßgeblich ist der Urkundeninhalt der am 21…
…für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird auf Grund des Abs. 2 leg.cit. bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Maßgeblich ist der Urkundeninhalt der am 25…
…Handlungsgeschehens schon deshalb nicht zu zweifeln, weil ein Irrtum des Beschuldigten über den Urkundeninhalt ausgeschlossen ist: Jede Bestätigung einer Teilnahme musste falsch sein, weil er - wie ihm ja bei Entgegennahme der Teilnahmebestätigung bekannt gewesen ist - an Fortbildungsveranstaltungen in G in diesem Jahr nicht teilgenommen hat…
…Rechtsgrund (nämlich die Forderungen aus dem Mietvertrag) festgehalten, weshalb eine ausreichende Konkretisierung der abgetretenen Forderungen gegeben ist. Nach dem Urkundeninhalt ist auch deutlich, dass die Vereinbarung nicht darauf gerichtet ist, erst in Zukunft Forderungen abzutreten, sondern dass hier sofort eine Abtretung von gegenwärtigen und künftig…
…Rechtsgrund (nämlich die Forderungen aus dem Mietvertrag) festgehalten, weshalb eine ausreichende Konkretisierung der abgetretenen Forderungen gegeben ist. Nach dem Urkundeninhalt ist auch deutlich, dass die Vereinbarung nicht darauf gerichtet ist, erst in Zukunft Forderungen abzutreten, sondern dass hier sofort eine Abtretung von gegenwärtigen und künftig…
…Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Noch deutlicher betonte die Bw. in ihrem ergänzenden Schriftsatz ausdrücklich, dass als Entgelt die (Kosten für die) Zurverfügungstellung von vier Tiefgaragenplätzen erblickt werden könne. Diesem Ansinnen der Bw. kann sich der Berufungssenat in dieser Form jedoch nicht anschließen. Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33…
…Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Gemäß § 17 Abs. 2 GebG wird, wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen…
…Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsamen Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird nach…
…Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Wenn nach § 17 Abs. 2 GebG 1957 aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen…
…Übertragung eines "Bewirtschaftungsrechtes" entsprechen keinem Vertragstypus des ABGB und ist die Art des Rechtsgeschäftes daher nicht deutlich der Urkunde entnehmbar und somit ein Gegenbeweis iSd § 17 Abs. 2 GebG über die Art des Rechtsgeschäftes zulässig. Für die Frage, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist…
…aufgestellte Behauptung, wonach der Verkauf an die A Immobilien GmbH zu einem fremdüblichen Preis und keineswegs unter dem Verkehrswert erfolgt sei, steht nicht nur im deutlichen Widerspruch zu den von Frau Z gegenüber dem UFS getätigten Angaben, sondern auch zu jenen der Bw. bzw der…
…bestimmte Bescheide gerichtet, so kommt schon deshalb eine Umdeutung des Urkundeninhaltes nicht in Betracht (vgl VwGH 16.3.1994, 93/13/0213). Dies gilt vor allem dann, wenn wie im vorliegenden Fall eine deutliche Bescheidgestaltung des Finanzamtes ("Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
…der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…
…VwGH 6.10.1994, 92/16/0191). Der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Nach § 11 Abs. 2 GebG stehen automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben schriftlichen Eingaben…
…zuzüglich allfälliger noch nicht verbrauchter Teile der Mindestdeponiezinse früherer Jahre des innerhalb des jeweils gemäß 3.1.3. maßgeblichen Zeitrahmens von 5 Jahren übersteigt (Punkt 3.2.). Die Entgelte sind spesenfrei und zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen (Punkt 3.6.). Nach dem deutlichen Vertragstext erfolgt kein…
…1995, 94/16/0057, VwGH 6.10.1994, 92/16/0191). Der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Aus dem Verweis des Einleitungssatzes des § 17a VfGG auf § 15 Abs. 1 VfGG, der…
…ohne jede Bedeutung. Zweifelsfrei handelt es sich bei dieser Eingabe um eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof auch wenn die Beschwerdegründe inhaltlich nicht näher ausgeführt wurden. Auch der Verfassungsgerichtshof hat das Vorliegen einer Beschwerde bejaht. Dies ergibt sich deutlich aus der Verfügung des Verfassungsgerichtshofes vom 12…
…Der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist auch eine vom Beschwerdeführer beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (kurz UVS) eingebrachte Eingabe mit dem Betreff: "Beschwerde gegen…