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UFSW RV/1452-W/03Treuhandschaft nicht offen gelegt, Vermögenslosigkeit, Steuer kann nicht abgewälzt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2003

…verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen müsse seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst habe, die zudem auch ihrer Höhe…

UFSS RV/0218-S/05Eine Nachsicht kann nicht damit begründet werden, dass Nachsichtsgründe bei einem der beiden Gesamtschuldner in einem anderen Abgabenverfahren vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…den Einzelfall (19.9.1979, 2109/79) abstellt. a) Sachliche Unbilligkeit: Tritt im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis ein, bzw. ist die Abgabeneinhebung nicht bloße Auswirkung oder Folge des ordnungsgemäßen Vollzuges genereller Abgabennormen, so kann dies Anlassfall für…

UFSS RV/0358-S/07Eine Abgabennachsicht kann nicht mit der Belastung durch Schulden vergangener Jahre begründet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2008

…96/14/0074). Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen mit ähnlichen Fällen - zu einem…

UFSW RV/3067-W/12Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…37.101,92 gestellt, da der Gesetzgeber ein solches Ergebnis sicherlich nicht beabsichtigt habe und daher die folgende anormale Belastungswirkung und der atypische Vermögenseingriff auf Grund dieses außergewöhnlichen Geschehensablaufes vermieden und auf die Einhebung verzichtet werden sollten. Mit Bescheid vom 27. Juli 2012 wies das…

UFSW RV/1836-W/05Keine sachliche Unbilligkeit bei Nicht-Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…die Bw. im Berufungsverfahren gar nicht darzustellen. Sie stützt ihr Vorbringen vielmehr auf das Vorliegen sachlich bedingter Unbilligkeit. Diese ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde, sodass es…

UFSG RV/0413-G/04Die Einkommensteuer vom Sanierungsgewinn kann nicht nachgesehen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…1994, 93/14/0015, 0082), wobei der VwGH auf den Einzelfall (19.9.1979, 2109/79) abstellt. Eine sachliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Ritz, BAO-Kommentar², § 236, Tz 11). Entsprechend…

UFSI RV/0001-I/11Antrag auf Nachsicht der Einkommensteuer wegen nicht erwartetem Aufgabegewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2012

…II Nr. 435/2005 beispielsweise aufgezählten und hier nicht in Betracht kommenden Fälle - nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes eine vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen…

UFSL RV/0983-L/07Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung können im Nachsichtsverfahren nicht vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

…Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Mit dem Vorbringen, dass über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet worden sei und noch nicht alle Quoten erfüllt seien…

UFSL RV/0846-L/08Entsprechen eine Berufung oder ein Wiedereinsetzungsantrag nicht den Inhaltserfordernissen der §§ 309a Abs. 1 bzw. 250 Abs. 1 BAO und werden entsprechende Mängelbehebungsaufträge nicht erfüllt, sind die Berufung bzw. der Wiedereinsetzungsantrag als zurückgenommen zu erklären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2008

…Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…

UFSL RV/0963-L/05Allfällige Fehler bei der Abgabenfestsetzung können nicht im Rahmen des Nachsichtsverfahrens saniert werden. Sorgfaltsverletzungen des Steuerberaters gehen zu Lasten des Abgabenpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005

…verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer…

UFSW RV/1273-W/05die für die Nachsichtsgewährung vorausgesetzte Unbilligkeit liegt nicht vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…derartige Unbilligkeit des Einzelfalles ist aber nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt…

UFSF RV/0054-F/11Verrechnung der aus der Berücksichtigung des AVAB sich ergebenden Gutschrift nicht unbillig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2013

…von Vermögenswerten möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und…

UFSW RV/1395-W/10Nachsicht, sachliche Unbilligkeit von Aussetzungszinsen bei von vornherein nicht bestehender Abgabenschuld trotz Zurücknahme der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2010

…verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer…

UFSW RV/1800-W/07Nachsicht, Einhebung der Kammerumlage nicht sachlich unbillig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer…

UFSL RV/1147-L/06Bei Gleichbleiben der Sach- und Rechtslage inhaltliche Entscheidung über Nachsichtsansuchen nicht möglich; Zurückweisung wegen res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…16. August 2005 und 2. April 2006 (Änderung der finanziellen Lage, neue Tatsachen, persönliche Gründe und neue sachliche Gründe wie zB "vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Ergebnisse der Doppelbesteuerung") nicht berücksichtigen, da diese später eingelangt seien, als zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung vom 2. März 2005. Die…

UFSW RV/1842-W/05Keine Nachsicht einer (bereits entrichteten) Abgabe, wenn sich die wirtschaftliche Situation dadurch nicht entscheidend verbessert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2006

…BAO kann eine "sachliche" oder "persönliche" sein. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine solche Unbilligkeit nicht gelegen (vgl. VwGH vom 16…

UFSS RV/0242-S/05Der für die Gewährung der Abgabennachsicht erforderliche Sanierungseffekt ist nicht erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…und vom 27.4.2000, 99/15/0161). Die "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen…

UFSL RV/0998-L/04Keine Nachsicht, wenn sich die wirtschaftliche Situation nicht verbessert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2005

…Senat zur Ansicht, dass die Einbehaltung der nachsichtsgegenständlichen Aussetzungszinsen keine erhebliche Härte darstellt. Sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Es geht dabei um die Anwendung jener gesetzlichen Bestimmungen, die zu…

UFSW RV/2794-W/13Keine Entlassung aus der Gesamtschuld, da persönliche Unbilligkeit nicht nachgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2013

…ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine…

UFSW RV/0851-W/091. Stundungszinsen sind zwingend für den gewährten Zahlungsaufschub festzusetzen; 2. Nachsicht kann mangels Vorliegen von sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit nicht gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2009

…mit einer verhältnismäßig erheblichen Abgabenforderung zu einem Zeitpunkt, da längst kein entsprechendes Einkommen mehr gegeben sei, stelle zudem sicherlich ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis im Einzelfall dar. Dies insbesondere angesichts der anormalen Belastungswirkung und dem atypischen Vermögenseingriff. Im Hinblick auf die ständige und gefestigte…