…Spenden bzw. Kirchenbeiträge geltend gemachten Beträge wurden nicht als Sonderausgaben anerkannt, wobei hinsichtlich des Beitrages an die freie Christengemeinde W in der Bescheidbegründung darauf hingewiesen wurde, dass als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichische Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. Dagegen erhob der…
…anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften wurden vom Finanzamt ohne Begründung nicht berücksichtigt. Mit Schreiben vom 31. Jänner 2003 erhob der Bw. gegen diesen Bescheid Berufung und begehrte die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen für Sportgeräte, Schutzbekleidung sowie Fachliteratur als Werbungskosten und der Beiträge an gesetzlich anerkannte…
…Gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft" Die Bw. ist keine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, die aufgrund des Anerkennungsgesetzes 1874 eine öffentlich rechtliche Körperschaft ist, sondern eine juristische Personen des privaten Rechtes aufgrund des Bekenntnisgemeinschaftengesetzes 1998. Da in der obangeführten Befreiungsbestimmung des Erbschaftssteuergesetzes religiöse Bekenntnisgemeinschaften nicht…
…erwähnen religiöse Bekenntnis-gemeinschaften nicht, sondern nur gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemein-schaften, bzw. 'Vereine', die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke erfüllen. Die Bw. kann keine kirchlichen Zwecke verfolgen, da gemäß § 38 BAO damit nur gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften - und nicht religiöse Bekenntnisgemeinschaften …
…körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale "gemeinnützig, mildtätig und kirchlich" werden in den §§ 34-47 BAO definiert und geregelt. …
…Turmix seien der privaten Lebensführung zuzuordnen und daher nicht abzugsfähig. Für das Notebook liege keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Auch die Beiträge an die IGG (Islamische Glaubensgemeinschaft) wurden nicht berücksichtigt, da nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. In der…
…Sonderausgaben Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in der für den Berufungszeitraum maßgebenden Fassung sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch 100 € jährlich bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Da die Bw. vom Finanzamt unbestritten im Jahr…
…von körperlichen und beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften selbst sowie an politische Parteien steuerfrei. Die Tatbestandsmerkmale, um dies in diesem Fall geht, "gemeinnützig und mildtätig" werden in den §…
…Kontoauszügen in Kopie und ist insoweit nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens neben jenen Sonderausgaben, für die ein einheitlicher Höchstbetrag besteht, folgende Ausgaben als Sonderausgaben abzuziehen: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften…
…Frage, ob eine Religionsgemeinschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung bzw. -befreiung kommt, es nicht darauf ankommen könne, ob sie als staatlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft bzw. Kirche oder als Religionsgesellschaft Rechtspersönlichkeit erworben habe. Würde man der vom Finanzamt vorgenommenen wörtlichen Interpretation folgen, würden sich daran unerträgliche, verfassungswidrige…
…Erklärung angegebener Betrag "€ 250,00" nicht - auch nicht nur ansatzweise - nachvollziehbar. Kirchenbeitrag: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in der für das berufungsgegenständliche Jahr 2010 geltenden Fassung sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften höchstens mit € 200,00 jährlich als…
…beantragte er die Berücksichtigung von Sonderausgaben in Höhe von 3.931,32 € für Wohnraumschaffung sowie 142,86 für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. Nachdem zunächst im Einkommensteuerbescheid vom 21.12.2004 die geltend gemachten Werbungskosten sowie ein Kirchenbeitrag in Höhe von 75…
…hinzuweisen ist, dass ein Nachweis dieser behaupteten Zahlungen nach wie vor nicht erfolgt ist. Die Berufung ist daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 2. Kirchenbeitrag Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind Sonderausgaben auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens…
…auch Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch € 100,00 jährlich abzuziehen. Ich leistete für das Kalenderjahr 2008 an Kirchenbeitrag an die röm.-kath. Kirchenbeitragsstelle mehr als € 100,00, sodass ein Betrag von € 100,00 (und nicht bloß in Höhe…
…wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. § 38. (1) Kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. § 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig…
…das Kriterium der Förderung der Allgemeinheit nicht erfüllt ist. § 8 Abs. 3 lit.a ErbStG gewährt für Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften den linearen Steuersatz von 2,5…
…März 2007 ein, mit der Angabe von Sonderausgaben / Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv über 100 € (ESt-Akt Bl 12f/2002) Weiterer Verfahrensgang hinsichtlich 2003: Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 (ESt-Akt Bl 7/2003) erhob die Bw Berufung gegen den…
…die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. § 38. (1) Kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. ... § 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen…
…das für Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, sowie von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,-- €. Der Einkommensteuerbescheid 2012 erging zunächst am 22.2.2013 erklärungsgemäß und ergab eine Gutschrift von 392,00 €. Mit Bescheid vom 7.3.2013 wurde das…
…nbsp; Der Bw., von Beruf Vertriebsingenieur, beantragt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2011 als Sonderausgaben die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von € 291,52, das Pendlerpauschale in Höhe von € 696,00 sowie das Werbungskostenpauschale des § 17 Abs…