…100 % die Ordination (inkl. Hausapotheke) betreffe und legte folgende Unterlagen vor: - Bauaufstellung 2001 und 2002 - Datenblatt zur Berechnung der aufzuteilenden Vorsteuer 2002 - Ausdruck 2002 vom Konto Vorsteuer (1500) und nicht abzugsfähiger Vorsteuer (1510). Aus der "Bauaufstellung 2001 und 2002" geht hervor, dass die Verbuchung der…
…mit beiden Umsätzen fielen Vorsteuern an. Die Pflichtige nahm die Aufteilung der Vorsteuern in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze aus der eigenen Physiotherapietätigkeit zu den Umsätzen der eingemieteten Physiotherapeuten vor und gelangte damit zu einer abzugsfähigen Vorsteuer von 34 Prozent…
…auszuscheiden. Ab dem Jahr 2002 beträgt die private Nutzung somit 28,14%. Tz 2 Nicht abzugsfähige Vorsteuern Für Rechnungen aus den Jahren 2001 und 2003, welche die beiden (von den Söhnen) privat genutzten Wohnungen betreffen, steht kein Vorsteuerabzug zu. ....." Diesen Prüfungsfeststellungen folgend nahm das Finanzamt…
…nicht zur Anwendung zu kommen habe, seien diese dem 1994 vereinnahmten Veräußerungserlös unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Bezahlung gegenüber zu stellen. Das FA hielt diesen Ausführungen in der BVE entgegen, dass zwar Vorsteuerkorrekturen nach § 12 Abs.10 UStG zu den Veräußerungskosten gehörten, abzugsfähige Vorsteuern aber nicht…
…nicht abzugsfähige, Vorsteuern voraus. Erst dann ist zu prüfen, ob der Beihilfenanspruch eine Kürzung erfährt. Der zweite Satz des § 2 Abs. 1 GSBG spricht dies deutlich iZm anderen befreiten Umsätzen aus. Es ist nur dann eine Kürzung der Beihilfe im Ausmaß von 10% der nicht…
…erfasse Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführe sowie den Eigenverbrauch im Inland. Fraglich sei, ob es sich bei den nicht abzugsfähigen Vorsteuern um Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1 handle, die an den Bw…
…Hinweis auf nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Leistungen für PKW, Reverse Charge Leistungen gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994, nicht abzugsfähige Leistungen gem. § 20 EStG 1988 bzw. § 12 KStG 1988, Katalogleistungen nach § 3a Abs. 10 UStG 1994, nicht abzugsfähige Vorsteuern aus Reisekosten…
…33 € (2000) heran. Bemessungsgrundlage waren die jährlichen Netto-Ausgaben (Aufwendungen) zuzüglich der nicht abzugsfähigen Vorsteuern abzüglich der verbuchten "Mieterträge" (Tz 54 des Prüfungsberichtes). Dagegen wendet sich die Bw nach mehrfacher Fristverlängerung mit Berufungschreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 26. August 2004 und beantragt die Aufhebung…
…keiner Einkunftsquelle zuzuordnen und somit steuerlich unerheblich. Die bisher geltend gemachten Vorsteuerbeträge sind nicht abzugsfähig. | | 2001 | 2002 | 2003 | | | | | Gesamtergebnis lt. Erklärung | 0,00 € | -23.537,00 € | -43.385,00 € |…
…zur Gänze zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendet worden ist, ändert nichts daran, dass die Vorsteuern für die im Jahr 1997 durchgeführte Großreparatur - soweit sie auf die verkauften Gebäudeteile entfallen - gemäß § 12 Abs. 3 UStG 1994 nicht abzugsfähig sind. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist nach § 12 Abs…
…insbesondere Erträge aus Beteiligungen oder sonstige Zinserträge beziehe, sodass bei Ermittlung eines Vorsteueraufteilungsschlüssels in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuern sämtliche Vorsteuern dem abzugsfähigen Bereich zuzuzählen seien. Im Zuge einer Besprechung vor dem Unabhängigen Finanzsenat legte die Bw. einen in tschechischer Sprache abgefassten Firmenbuchauszug der TGmbH…
… 12 Abs. 4 und 5 UStG im Verhältnis der Umsätze in nicht abzugsfähige Vorsteuern (Inland) und abzugsfähige Vorsteuern (innergemeinschaftliche Lieferungen) aufgeteilt. Die Richtigkeit dieser Vorgangsweise sei der Interessensvertretung der Zahntechniker im Jahr 1997 durch das BMF bestätigt und in die Richtlinien aufgenommen worden. Mit Erlass…
…die zu unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzungen führten. Im Zuge dieser Prüfungen wurden Vorsteuerbeträge, die von sogenannten "Fremdleistern" (Subunternehmern) in Rechnung gestellt worden waren, nicht als abzugsfähige Vorsteuern anerkannt. In weiterer Folge führte das Finanzamt betreffend die Jahre 2005 bis 2009 eine Außenprüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer durch…
…628,55 und der bisher nicht geltend gemachten Vorsteuer aus der Anschaffung eines Küchenblockes in Höhe von € 777,03 sowie der unbestrittenen Vorsteuern aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von € 955,20 betrage der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Vorsteuern im Jahr 2002 € 11…
…dagegen fristgerecht eingebrachten Berufungen brachte die Bw. im Wesentlichen vor: ad. 1) Nicht abzugsfähige Vorsteuer 2000: Im Rahmen der Geschäftsverbindung mit der genannten Firma habe es keinen Grund gegeben, an der auf dem Briefpapier aufscheinende Adresse zu zweifeln. Der Prüfer habe im Rahmen von umfangreichen…
…für die Jahre 2001 bis 2003, indem bei der durchgeführten Betriebsprüfung (BP-Bericht vom 26.April 2005) Feststellungen dahingehend getroffen wurden, dass durch nicht abzugsfähige Aufwendungen, nicht abzugsfähige Vorsteuern, Privatanteile für den Austausch der Heizung und für die Alarmanlage, Privatanteile für den PKW des Geschäftsführers…
…betreffend die Aufteilung in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vorsteuern getroffen worden seien. Gegen die nach der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide seien Berufungen eingebracht worden, welche bis dato noch unerledigt seien. Für den Prüfungszeitraum Juni bis November 2001 sei die Aufteilung der Vorsteuern nicht wie von der…
…VwGH 16.12.2009, 2007/15/0208). Somit seien nicht nur die Honorare, sondern auch die Spesenersätze mit ihren jeweiligen Nettobeträgen der Umsatzsteuer zum Normalsteuersatz von 20 % zu unterwerfen. Die Vorsteuern seien mit 1,8 % des Umsatzes bemessen worden (vgl. Niederschrift über die Schlussbesprechung vom…
…abzugsfähigen Aufwendungen sind (§ 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 i.V. m Art 17 Abs 6 der 6. EG- RL; VwGH vom 22.12.2004, 2001/15/0041). Nach ertragsteuerlichen Grundsätzen nicht abzugsfähig sind 87,51 % der Aufwendungen. Daher sind 87,51 % der Vorsteuern…
…nämlich Leistungserbringung durch (nicht angemeldeten) Dienstnehmer, für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen. Diese Beurteilung führt zu folgenden steuerlichen Auswirkungen: a) im Bereich der Umsatzsteuer Die im Zusammenhang mit den Fremdleistungen ("bezogenen Leistungen") in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer nicht abzugsfähig. | | 2006 |…