…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen oder wenn sie…
…in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Im gegenständlichen Fall muss die Bw. - als nicht österreichische Staatsbürgerin - für den Anspruch auf Familienbeihilfe jedenfalls die Voraussetzungen nach § 3 FLAG 1967 erfüllen: Im Zeitraum von März bis September 2002 war die Bw. unbestritten weder bei…
…2010 nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 5. Februar 2013 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
… 3 Abs. 1 FLAG in der für den genannten Zeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen…
…3 Abs 3 iVm 2 a Abs 1 FLAG 1967 ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht ableitbar. Soweit die Bw. einwendet, dass ihr die Familienbeihilfe zustehe, da ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitze, ist auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof B 2965/95 vom 5…
…nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes auch die Tatsache, dass zwei Kinder österreichische Staatsbürger seien nichts. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte ihre finanzielle und familiäre Situation offen. Im Nachhang zu diesem Schreiben wurde auch ein…
…ist. "Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, wird beantragt, den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 19.06.2007 aufzuheben und die Abgabensache an die Abgabenbehörde I. Instanz zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückzuverweisen." Nach einer Darstellung des Sachverhalts - mit der Angabe, die Bw. sei österreichische Staatsbürgerin…
…Juni 2009 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. auf Familienbeihilfe für das Kind Z. für den Zeitraum Februar 2007 bis März 2009 mit folgender Begründung ab: "Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann…
…1967 in den jeweils anzuwendenden Fassungen (vor und nach dem 1. Jänner 2006), welche die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe für Personen, die nicht Österreichische Staatsbürger sind, regeln, führte das Finanzamt zur Nichtgewährung der beantragten Familienbeihilfe im Wesentlichen begründend aus, dass die Bw…
…öffentlichen mündlichen Verhandlung am 15.1.2008. Am 13. Mai 2008 erließ das Finanzamt einen abweisenden Bescheid ab Mai 2003. Als Begründung wurde ausgeführt, dass für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, gem. § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestünde…
…erlassen: "Für Kinder die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Aufenthaltsbewilligung nur für Ausbildungszwecke erteilt berechtigt nicht zum Bezug der Familienbeihilfe…
… 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung haben Personen, die nicht österreichischen StaatsbürgerInnen sind, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einer Dienstgeberin oder einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…in Wien geboren. Er ist nicht österreichischer Staatsbürger. Am 8. Juni 2007 reichte die Bw einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein. Die Bw ging bis dato keiner legalen Beschäftigung nach und war bis zum 29.1.2009 nicht krankenversichert- oder sozialversichert. Seit 29.1…
…Tochter N. ab und stellte im Erwägungsteil folgenden Sachverhalt fest. "Die Berufungswerberin (Bw.) ist österreichische Staatsbürgerin und Mutter zweier Töchter, N. , geb am 1991 , und M., geb am 2003 . Die Bw wohnt seit Sommer 1997 ständig in Griechenland und nicht mehr in Österreich. Der Mittelpunkt…
…erließ am 1. Juli 2003 einen abweisenden Bescheid mit folgender Begründung: "Gemäß § 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da die Bw. trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht eingebracht habe…
…für die Kinder A.D. und B.D. für den Zeitraum Oktober 2003 bis Dezember 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge: Bw) ist nicht österreichische Staatsbürgerin. Strittig ist, ob der Bw für…
…vom 23.10.2012 für den Zeitraum vom Juli 2009 bis Mai 2011 und den Monat August 2011 ab. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach …
…das Finanzamt den Antrag des Berufungswerbers (Bw.) auf Familienbeihilfe vom 8. März 2007 mit der Begründung ab, dass für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sich diese nach § 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) rechtmäßig in Österreich…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die im Spruch genannte Stieftochter der Berufungswerberin ist nigerianische Staatsangehörige und wurde durch die Verehelichung ihres Vaters, ebenfalls nigerianischer Staatsangehöriger, mit der Berufungswerberin, sie ist österreichische Staatsbürgerin…