…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen oder wenn sie…
…in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Im gegenständlichen Fall muss die Bw. - als nicht österreichische Staatsbürgerin - für den Anspruch auf Familienbeihilfe jedenfalls die Voraussetzungen nach § 3 FLAG 1967 erfüllen: Im Zeitraum von März bis September 2002 war die Bw. unbestritten weder bei…
…2010 nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 5. Februar 2013 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
… 3 Abs. 1 FLAG in der für den genannten Zeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen…
…3 Abs 3 iVm 2 a Abs 1 FLAG 1967 ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe auch nicht ableitbar. Soweit die Bw. einwendet, dass ihr die Familienbeihilfe zustehe, da ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitze, ist auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof B 2965/95 vom 5…
…lautet: Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder…
…1981 betreffend das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit und sind die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen…
…nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes auch die Tatsache, dass zwei Kinder österreichische Staatsbürger seien nichts. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte ihre finanzielle und familiäre Situation offen. Im Nachhang zu diesem Schreiben wurde auch ein…
…ist. "Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, wird beantragt, den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 19.06.2007 aufzuheben und die Abgabensache an die Abgabenbehörde I. Instanz zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückzuverweisen." Nach einer Darstellung des Sachverhalts - mit der Angabe, die Bw. sei österreichische Staatsbürgerin…
…100/2005 idF BGBl. I Nr 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach § 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter näher geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 3 Abs 1 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG…
…Juni 2009 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. auf Familienbeihilfe für das Kind Z. für den Zeitraum Februar 2007 bis März 2009 mit folgender Begründung ab: "Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann…
…1967 in den jeweils anzuwendenden Fassungen (vor und nach dem 1. Jänner 2006), welche die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe für Personen, die nicht Österreichische Staatsbürger sind, regeln, führte das Finanzamt zur Nichtgewährung der beantragten Familienbeihilfe im Wesentlichen begründend aus, dass die Bw…
…November 2012 wegen Feststellung der Abstammung nicht Folge gegeben wurde. Ein Bescheid des Landes Steiermark vom 19. April 2013, wonach das Kind die österreichische ‚Staatsbürgerschaft (bis dahin) nie besessen hat. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich des im…
…öffentlichen mündlichen Verhandlung am 15.1.2008. Am 13. Mai 2008 erließ das Finanzamt einen abweisenden Bescheid ab Mai 2003. Als Begründung wurde ausgeführt, dass für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, gem. § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestünde…
…erlassen: "Für Kinder die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Aufenthaltsbewilligung nur für Ausbildungszwecke erteilt berechtigt nicht zum Bezug der Familienbeihilfe…
… 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung haben Personen, die nicht österreichischen StaatsbürgerInnen sind, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einer Dienstgeberin oder einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…in Wien geboren. Er ist nicht österreichischer Staatsbürger. Am 8. Juni 2007 reichte die Bw einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ein. Die Bw ging bis dato keiner legalen Beschäftigung nach und war bis zum 29.1.2009 nicht krankenversichert- oder sozialversichert. Seit 29.1…
…Verwaltungsgerichtes Wien begegnet und korrespondierend damit die Legalität des Aufenthaltes ihres Sohnes ausgesprochen worden. In der Folge erließ das Finanzamt am 03.12.2019 eine die Beschwerde der Bf. abweisende Beschwerdevorentscheidung (BVE) nachstehenden Inhaltes: " Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs…
…die nicht Österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Weiters ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2004, mit dem Beitritt Polens zur EU, auf polnische Staatsbürger die…