…Sinn), anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im…
…Sinn), anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im…
…das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im - hier allerdings nicht…
…Sinn), anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im…
…das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im - hier allerdings nicht…
…das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im - hier allerdings nicht…
…das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im - hier allerdings nicht…
…0285-I/07, aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren ist auf Grund der eingangs dargestellten Sach- und Gesetzeslage bei der neuerlichen Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid wegen der vor Beginn der nichtöffentlichen Beratung eingebrachten VfGH- Beschwerde B 926/07-5 davon auszugehen, dass dieser…
…das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im - hier allerdings nicht…
…0284-I/07, aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren ist auf Grund der eingangs dargestellten Sach- und Gesetzeslage bei der neuerlichen Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid wegen der vor Beginn der nichtöffentlichen Beratung eingebrachten VfGH- Beschwerde B 925/07-5 davon auszugehen, dass dieser…
…Sinn), anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). Im…
…0283-I/07, aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren ist auf Grund der eingangs dargestellten Sach- und Gesetzeslage bei der neuerlichen Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid wegen der vor Beginn der nichtöffentlichen Beratung eingebrachten VfGH- Beschwerde B 924/07-5 davon auszugehen, dass dieser…
…0297-I/07, aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren ist auf Grund der eingangs dargestellten Sach- und Gesetzeslage bei der neuerlichen Entscheidung über die Berufung gegen den angefochtenen Schenkungsteuerbescheid wegen der vor Beginn der nichtöffentlichen Beratung eingebrachten VfGH- Beschwerde B 956/07-5 davon auszugehen, dass dieser…
…der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11.711/1988). 3. Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 6. Dezember 2006. Die vorliegende Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 4. Dezember 2006 eingelangt, war also zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung schon…
…B 854/06, einem Anlassfall gleichzuhalten gewesen sei, weil die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren mit 6. Dezember 2006 begonnen habe und die Beschwerde bereits mit 3.5.2006 eingelangt sei. Für das Jahr 2004 habe der Berufungswerber rechtzeitig am 20.4.2006 berufen und am…
…Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren. Die Beschwerde des Berufungswerbers ist am 1. Februar 2011 beim Verfassungsgerichtshof eingelangt, die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 24. Februar 2011. Der der Beschwerde zugrundeliegende Fall war daher einem Anlassfall gleichzuhalten. Damit sind die angefochtenen Bescheide…
…Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren. Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 15. Juni 2007. Die oben angeführte Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 31. Mai 2007 eingelangt, war also zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung schon anhängig…
…Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren. Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 15. Juni 2007. Die oben angeführte Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 6. Juni 2007 eingelangt, war also zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung schon anhängig…
…nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren. Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 15. Juni 2007. Die gegen die Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007, RV/0208-I/05 erhobene Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 8. Mai 2007 eingelangt, war also zu Beginn der nichtöffentlichen…
…nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren. Die nichtöffentliche Beratung im Gesetzesprüfungsverfahren begann am 15. Juni 2007. Die gegen die Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007, RV/0207-I/05 erhobene Beschwerde ist beim Verfassungsgerichtshof am 8. Mai 2007 eingelangt, war also zu Beginn der nichtöffentlichen…