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UFSF RV/0357-F/09Neuhervorgekommene Tatsachen, Verkehrswertschätzung eines Gebäudes, Anwendungsvoraussetzungen der Befreiung nach § 24 Abs 6 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010Teil 1/3

…vom bisherigen Bescheid ersichtlich. Eine Wiederaufnahme nach dieser Bestimmung ist möglich"...unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen ... , in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände ..…

UFSF RV/0357-F/09Neuhervorgekommene Tatsachen, Verkehrswertschätzung eines Gebäudes, Anwendungsvoraussetzungen der Befreiung nach § 24 Abs 6 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010Teil 2/3

…von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis hatte, steht einer Wiederaufnahme nicht entgegen (s. zB VwGH vom 29. Mai 2001,97/14/0036). Erfolgt die Besteuerung nach den Erklärungen und stellt sich später heraus, dass der Sachverhalt ein anderer ist, so liegt darin eine neu hervorgekommene Tatsache…

UFSF RV/0357-F/09Neuhervorgekommene Tatsachen, Verkehrswertschätzung eines Gebäudes, Anwendungsvoraussetzungen der Befreiung nach § 24 Abs 6 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010Teil 3/3

…| 101.766,67 € | | 433.556,40 € Weiters erklärte der Berufungsführer im Jahr 2005 erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aus dem Jahresabschluss für das Jahr 2005 ist daher eindeutig hervorgegangen dass es sich um eine Betriebsveräußerung gehandelt hat. Die Tatsache…

UFSL RV/0846-L/02Wiederaufnahme aufgrund neuhervorgekommener Tatsachen, Lohnsteuerprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2003

…und dann auch noch eine Abfertigung bezahlen würde". Mit Bescheid vom 26. September 2000 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1997 auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen…

UFSL RV/0436-L/02Wiederaufnahme aufgrund neuhervorgekommener Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2003

…bzw. dass die Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit nicht unechtbefreiten Umsätzen gestanden sind, und somit keine neuhervorgekommen Tatsachen sind, wurde nicht aufgestellt. Abgesehen davon stünde selbst ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen im Erstverfahren einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4. BAO…

UFSW RV/1236-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (wirtschaftliche Betrachtungsweise)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 1/2

…für "T. 20/98" stille Einlagen in Höhe von S 521.000.00, Treugeberdirektzahlungen in Höhe von S 4,590.000,00 geleistet wurden. Das Finanzamt beurteilte diese Angaben als neuhervorgekommene Tatsachen und nahm das Verfahren zu dem obgenannten Gesellschaftsteuerbescheid wieder auf. Mit Bescheid gemäß §…

UFSW RV/3150-W/021. Stellt die Berechnung des Apothekenkonzessionswertes durch die Betriebsprüfung einen Wiederaufnahmsgrund dar? 2. Bei Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides ist die Berufung gegen den entsprechenden Sachbescheid als unzulässig geworden zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2006

…Rumpfwirtschaftsjahres ermittelt wurden. Eine derartige Hochrechnung ist aber eine Rechenoperation, die keine neuhervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, weshalb hierin ein Wiederaufnahmsgrund nicht erblickt werden kann. Zudem erbringen diese hochgerechneten Umsätze kein anderes prozentuales Verhältnis der Krankenkassenumsätze zu den Privatumsätzen, wie die aus…

UFSW RV/1129-W/02Entnahmen über das Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung, Abschreibung einer nicht existenten Forderung, privative Schuldübernahme einer nichtexistenten Verbindlichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003Teil 1/2

…ausgeschüttet habe. Zum Beweis hiefür werde der Kapitalertragsteuerbescheid 1995 vom 13. Mai 1997 in Ablichtung vorgelegt. Die Abgabenbehörde habe weder in den Wiederaufnahmebescheiden noch im Betriebsprüfungsbericht neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel angeführt. Unter Hinweis auf den Erlass des BMF vom 9. Jänner 1995 zu § 303…

UFSF RV/0350-F/02Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages im Rahmen einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…handle es sich ebenfalls um eine neu hervorgekommene Tatsache, wobei eine Entscheidung des VwGH vom 2. Juni 1982, GZ. 81/03/0151, zitiert wird, ist folgendes festzuhalten: Der Berufungswerberin ist zuzustimmen, dass ein Sachverständigengutachten einen Wiederaufnahmegrund darstellen kann, und zwar dann, wenn der Sachverständige Tatsachen…

UFSW RV/0642-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (endgültiger Bescheid/Wiederaufnahme des endgültigen Bescheides)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…

UFSW RV/1236-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (wirtschaftliche Betrachtungsweise)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…

UFSW RV/0099-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens bei Wegfall des Grundlagenbescheides wegen Vorliegens eines Nichtbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…Abs. 1 lit. b BAO auf die neu hervorgekommene Tatsache gestützt, dass der dem Einkommensteuerbescheid zugrunde liegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 25.1.2005 ein Nichtbescheid sei. Neu hervorkommen können nur solche Tatsachen, die bei Ergehen des das Verfahren abschließenden Bescheides bereits existent waren…

UFSW RV/1918-W/13Strittiges Neuhervorkommen der Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013Teil 1/2

…Berufungsentscheidung vom 15. Mai 2013 geschaffenen Rechtslage der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2006 vom 26. November 2008. Ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Literatur stellen stets die rechtliche Beurteilung den neuhervorgekommenen Tatsachen (Sachverhaltselementen) bzw. Beweismitteln gegenüber (vgl etwa UFS 15.4.2003, RV/3946-W/02…

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…keine Tatsachen, darstellten. Der Umstand, dass sich bei der Besprechung im Dezember herausgestellt habe, dass die Abgabenbescheide 2009 und 2010 zu Unrecht nicht bekämpft bzw. keine Steuererklärungen mit den richtigen Besteuerungsgrundlagen eingereicht worden wären, stelle daher keine neuhervorgekommene Tatsache und damit auch keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…

UFSW RV/0184-W/04Antrag auf Wiederaufnahme von Aussetzungsbescheiden gemäß § 281 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid01.03.2004

…prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. Als Tatsache kann nur ein mit dem dem abgeschlossenen Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt zusammenhängender tatsächlicher Umstand angesehen werden, eine Änderung in der rechtlichen Beurteilung von Tatsachen bildet daher keinen Wiederaufnahmsgrund…

UFSW RV/0793-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wiederaufnahmsgründe, Identität der Sache, endgültiger Bescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

…Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde). Die tatsächlich geleisteten Treugeberdirektzahlungen hätten ziffernmäßig bereits im ursprünglichen Verfahren bekannt gegeben werden müssen, womit diese eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne der §…

UFSW RV/0788-W/03Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wiederaufnahme des Verfahrens, endgültiger Bescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…

UFSW RV/1171-W/02Einbeziehung von "Treugeberdirektzahlungen" in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer (Wechsel zwischen Ziffern des § 2 KVG möglich, keine freiwillige Leistung, Wiederaufnahme des Verfahrens)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.10.2003Teil 2/2

…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…

UFSW RV/0889-W/08Neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012

…1997 steuerlich vertreten, die dem steuerlichen Vertreter erteilte Vollmacht habe auch die Einreichung von Abgabenerklärungen umfasst. Die in dem Wiederaufnahmeantrag aufgezählten Telefon- und Bürokosten der Bw. erfüllten den Tatbestand, dass diese neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 (1) lit. b) BAO seien. Zu prüfen…

UFSW RV/1892-W/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2005

…nicht zu einem groben Verschulden und stehe daher einer Wiederaufnahme nicht entgegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Oktober 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in der Berufung als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs…