…vom bisherigen Bescheid ersichtlich. Eine Wiederaufnahme nach dieser Bestimmung ist möglich"...unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen ... , in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände ..…
…von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis hatte, steht einer Wiederaufnahme nicht entgegen (s. zB VwGH vom 29. Mai 2001,97/14/0036). Erfolgt die Besteuerung nach den Erklärungen und stellt sich später heraus, dass der Sachverhalt ein anderer ist, so liegt darin eine neu hervorgekommene Tatsache…
…| 101.766,67 € | | 433.556,40 € Weiters erklärte der Berufungsführer im Jahr 2005 erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aus dem Jahresabschluss für das Jahr 2005 ist daher eindeutig hervorgegangen dass es sich um eine Betriebsveräußerung gehandelt hat. Die Tatsache…
…und dann auch noch eine Abfertigung bezahlen würde". Mit Bescheid vom 26. September 2000 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1997 auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen…
…bzw. dass die Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit nicht unechtbefreiten Umsätzen gestanden sind, und somit keine neuhervorgekommen Tatsachen sind, wurde nicht aufgestellt. Abgesehen davon stünde selbst ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen im Erstverfahren einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4. BAO…
…für "T. 20/98" stille Einlagen in Höhe von S 521.000.00, Treugeberdirektzahlungen in Höhe von S 4,590.000,00 geleistet wurden. Das Finanzamt beurteilte diese Angaben als neuhervorgekommene Tatsachen und nahm das Verfahren zu dem obgenannten Gesellschaftsteuerbescheid wieder auf. Mit Bescheid gemäß §…
…Rumpfwirtschaftsjahres ermittelt wurden. Eine derartige Hochrechnung ist aber eine Rechenoperation, die keine neuhervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, weshalb hierin ein Wiederaufnahmsgrund nicht erblickt werden kann. Zudem erbringen diese hochgerechneten Umsätze kein anderes prozentuales Verhältnis der Krankenkassenumsätze zu den Privatumsätzen, wie die aus…
…ausgeschüttet habe. Zum Beweis hiefür werde der Kapitalertragsteuerbescheid 1995 vom 13. Mai 1997 in Ablichtung vorgelegt. Die Abgabenbehörde habe weder in den Wiederaufnahmebescheiden noch im Betriebsprüfungsbericht neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel angeführt. Unter Hinweis auf den Erlass des BMF vom 9. Jänner 1995 zu § 303…
…handle es sich ebenfalls um eine neu hervorgekommene Tatsache, wobei eine Entscheidung des VwGH vom 2. Juni 1982, GZ. 81/03/0151, zitiert wird, ist folgendes festzuhalten: Der Berufungswerberin ist zuzustimmen, dass ein Sachverständigengutachten einen Wiederaufnahmegrund darstellen kann, und zwar dann, wenn der Sachverständige Tatsachen…
…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…
…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…
…Abs. 1 lit. b BAO auf die neu hervorgekommene Tatsache gestützt, dass der dem Einkommensteuerbescheid zugrunde liegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 25.1.2005 ein Nichtbescheid sei. Neu hervorkommen können nur solche Tatsachen, die bei Ergehen des das Verfahren abschließenden Bescheides bereits existent waren…
…Berufungsentscheidung vom 15. Mai 2013 geschaffenen Rechtslage der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2006 vom 26. November 2008. Ständige Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Literatur stellen stets die rechtliche Beurteilung den neuhervorgekommenen Tatsachen (Sachverhaltselementen) bzw. Beweismitteln gegenüber (vgl etwa UFS 15.4.2003, RV/3946-W/02…
…keine Tatsachen, darstellten. Der Umstand, dass sich bei der Besprechung im Dezember herausgestellt habe, dass die Abgabenbescheide 2009 und 2010 zu Unrecht nicht bekämpft bzw. keine Steuererklärungen mit den richtigen Besteuerungsgrundlagen eingereicht worden wären, stelle daher keine neuhervorgekommene Tatsache und damit auch keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…
…prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. Als Tatsache kann nur ein mit dem dem abgeschlossenen Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt zusammenhängender tatsächlicher Umstand angesehen werden, eine Änderung in der rechtlichen Beurteilung von Tatsachen bildet daher keinen Wiederaufnahmsgrund…
…Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde). Die tatsächlich geleisteten Treugeberdirektzahlungen hätten ziffernmäßig bereits im ursprünglichen Verfahren bekannt gegeben werden müssen, womit diese eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne der §…
…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…
…der betreffende Bescheid durch neuhervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist. IX.2.) Neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel Hat die Abgabenbehörde abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig ermittelt, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos…
…1997 steuerlich vertreten, die dem steuerlichen Vertreter erteilte Vollmacht habe auch die Einreichung von Abgabenerklärungen umfasst. Die in dem Wiederaufnahmeantrag aufgezählten Telefon- und Bürokosten der Bw. erfüllten den Tatbestand, dass diese neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 (1) lit. b) BAO seien. Zu prüfen…
…nicht zu einem groben Verschulden und stehe daher einer Wiederaufnahme nicht entgegen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Oktober 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass in der Berufung als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs…