…vom bisherigen Bescheid ersichtlich. Eine Wiederaufnahme nach dieser Bestimmung ist möglich"...unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen ... , in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände ..…
…von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis hatte, steht einer Wiederaufnahme nicht entgegen (s. zB VwGH vom 29. Mai 2001,97/14/0036). Erfolgt die Besteuerung nach den Erklärungen und stellt sich später heraus, dass der Sachverhalt ein anderer ist, so liegt darin eine neu hervorgekommene Tatsache…
…| 101.766,67 € | | 433.556,40 € Weiters erklärte der Berufungsführer im Jahr 2005 erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aus dem Jahresabschluss für das Jahr 2005 ist daher eindeutig hervorgegangen dass es sich um eine Betriebsveräußerung gehandelt hat. Die Tatsache…
…und dann auch noch eine Abfertigung bezahlen würde". Mit Bescheid vom 26. September 2000 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1997 auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommen und mit gleichem Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen…
…bzw. dass die Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit nicht unechtbefreiten Umsätzen gestanden sind, und somit keine neuhervorgekommen Tatsachen sind, wurde nicht aufgestellt. Abgesehen davon stünde selbst ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen im Erstverfahren einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4. BAO…
…Nutzung der Wohnungen waren für den betreffenden Zeitraum dem Finanzamt bekannt. Da keine die Überschussrechnungen betreffenden Feststellungen getroffen wurden, kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grund der neuhervorgekommenen Tatsachen nicht erfolgen. Prinzipiell ist die Tatsache, dass ein Alleingesellschafter Wohnungen, die in seinem Eigentum stehen…
…Grünsteidl, Wiederaufnahme: Kenntnis über Tatsachen nicht auf Veranlagungsjahr beschränkt, SWK 20-21/2017, 901). Neuhervorgekommene Tatsachen und Beweismittel sind daher für das Bundesfinanzgericht - entgegen der Ausführungen der belangten Behörde mit Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum Wissenstand des jeweiligen Veranlagungsjahres im Schriftsatz vom 19…
…und demnach für ihn nicht neuhervorgekommen iSd § 303 Abs 1 BAO sei. Auch aus der Behauptung, dass der Kaufvertrag dem Finanzamt schon im September 2016 bekannt gewesen wäre, sei für den Bf nichts zu gewinnen, weil in diesem Fall die Tatsache des gemeinsamen Eigentums sowohl…
…Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Neuhervorgekommene Tatsachen und Beweise sind jene, die zum Zeitpunkt…
…00 berücksichtigt). Am 22. Februar 2022 brachte die Bf. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2017 ein und begründete diesen wie folgt: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens würde sich auf neuhervorgekommene Tatsachen bzw. Beweise stützen, die bei der Einkommensteuerveranlagung der Jahre…
…für "T. 20/98" stille Einlagen in Höhe von S 521.000.00, Treugeberdirektzahlungen in Höhe von S 4,590.000,00 geleistet wurden. Das Finanzamt beurteilte diese Angaben als neuhervorgekommene Tatsachen und nahm das Verfahren zu dem obgenannten Gesellschaftsteuerbescheid wieder auf. Mit Bescheid gemäß §…
…weitere neu hervorgekommene Tatsachen in den Tz 2 bis 5 des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen, nämlich Rechnungen mit falschem Rechnungsempfänger (Tz 2 und 3), Aufwendungen für Anschaffung bürgerlicher Kleidung (Tz 4) bzw Ausscheiden eines zu geringen Privatanteiles für die Nutzung eines geleasten PKWs (Tz 5). Tatsachen sind…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…Bf. in einem Beschäftigungsverhältnis mit der niederländischen Gesellschaft steht. Für die übrigen Jahre wurden die Besteuerungsgrundlagen daher geschätzt. 3) Neuhervorgekommene Tatsachen Zusätzlich möchten wir anführen, dass seitens des Finanzamtes erst ab dem Geschäftsjahr 2010 die Ermittlung der steuerlichen Sachverhalte der österreichischen Dienstnehmer der Firma XY.…
…aus der Sicht der belangten Behörde somit keine neuhervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO darstellen. Diesem Vorbringen ist jedoch zu entgegnen, dass nach der Maßgabe der oa Rechtsprechung des VwGH das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens…
…belangte Behörde auf die Feststellungen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen, nämlich dem Nachweis von abgezogenen Betriebsausgaben und somit neuhervorgekommene Tatsachen. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (zB VwGH 26.1.1999, 98/14/0038; 26.7.2000…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b leg.cit. Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe (keine neuhervorgekommenen Tatsachen) sind neue Erkenntnisse in…
…Rumpfwirtschaftsjahres ermittelt wurden. Eine derartige Hochrechnung ist aber eine Rechenoperation, die keine neuhervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel darstellt, weshalb hierin ein Wiederaufnahmsgrund nicht erblickt werden kann. Zudem erbringen diese hochgerechneten Umsätze kein anderes prozentuales Verhältnis der Krankenkassenumsätze zu den Privatumsätzen, wie die aus…