…bisherige Tätgigkeitsort nicht Dienstort bleibt. Wird der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit für die Dauer des Lehrganges aufgegeben, da dieser Lehrgang länger als fünf aufeinanderfolgende Tage dauert, wie auch durch die Dienstzuteilung von Beginn an feststeht, ist von Beginn der Zuteilung an ein neuer Tätigkeitsmittelpunkt begründet…
…vom 16. Mai 2011 wurde bestätigt, dass der Bw ab 1. September 2011 nicht mehr am Standort H eingesetzt werde. Sein neuer Dienstort sei ab 1. September 2011 F. Die Entsendung zum Stützpunkt H ende somit am 31. August 2011. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. August…
…an den Kursort dienstzugeteilt und steht von vornherein fest, dass diese Zuteilung länger als einen Monat dauert, so wird der Kursort zum neuen Mittelpunkt der Tätigkeit und somit neuer Dienstort. (Arbeitstätte). Aus der Dienstzuteilung geht hervor, dass der Kursbesuch zu den Dienstpflichten des Arbeitnehmers gehört…
…da natürlich geplant ist, die Familie wieder zu vereinen, sobald ein neuer Dienstort festgelegt wird. Der persönliche Kontakt ist wichtig und natürlich auch mit hohen Reisekosten während dieser Zeit der Trennung verbunden. 10. Bei den in der Einkommensteuererklärung unter dem Titel "Kosten für doppelte Haushaltsführung…
…Wohnort entfernt sei. Ihrer Meinung nach hätte anlässlich des Dienststellenwechsels der Arbeitgeber die Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage vornehmen müssen. Eine allfällige Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Strecke Wohnort - neuer Dienstort wurde nicht behauptet. Über die Berufung wurde erwogen: § 41 Abs. 1 EStG 1988…
…und dem neuen Dienstort in B. beträgt ca. 140 Kilometer bzw. eine Fahrzeit von ca. 2 Stunden. Diese Angaben konnten auch anhand eines im Internet verfügbaren Routenplaners (Wegstreckenberechnung) nachvollzogen werden. Auch der enge zeitliche Zusammenhang (Gespräche mit neuem Dienstgeber /Stellenantritt und Umzug) spricht für die…
…beschäftigt. Zwei Mal hat er in dieser Zeit (2006 und 2010) nach seinen Angaben sein Dienstverhältnis "aus persönlichen Gründen beendet um in ein neues Dienstverhältnis einzutreten". Der im Verfahrenszeitraum geltende Dienstvertrag mit der Firma Y- Consulting GmbH legt als Dienstort des Bw Wien fest, doch…
…Zl. 96/15/0097, ausgesprochen. Der (Einzel)Vereinbarung, welche die Berufungswerberin mit ihren Arbeitnehmern hinsichtlich des Dienstortes im Dienstzettel getroffen habe, komme daher keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu. Andererseits wurde darauf verwiesen, dass zu prüfen sei, ob der Kollektivvertrag einen Anspruch auf Tagesgeld vermitteln würde. Im…
…B. übernommen worden sei. Im Zuge der Übernahme sei ihm kein neuer Vertrag ausgestellt worden, da die Bedingungen in gleicher Weise weiter gültig gewesen seien. ad 2): Seit seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bei der TU Wien als externer Dozent, sei er dem Institut für…
…dass vom Finanzamt als Wiederaufnahmegrund das Hervorkommen neuer Tatsachen, beruhend auf den zwei Feststellungen, nämlich erstens eines einheitlichen Dienstortes bei den in Rede stehenden Dienstverhältnissen und zweitens die (unrichtige) Berücksichtigung eines (doppelten) großen Pendlerpauschales durch die beiden Arbeitgeber für eine Fahrtstrecke von über 40 km…
…In der Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Dienstnehmer XY in K keinen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit begründet hätte und dass bei der Betriebsprüfung der Kalenderjahre 1992 bis 1995 die Reisen nach K als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 anerkannt worden wären…
…Finanzamt antragsgemäß die Kosten der An- und Abreise sowie der doppelten Haushaltsführung. Die beantragten Taggelder berücksichtigte es lediglich für die ersten fünf Tage mit der Begründung, danach werde ein neuer Tätigkeitsmittelpunkt begründet, weshalb es insoweit an Verpflegungsmehraufwendungen mangle. Die Lohnsteuer wurde in beantragter Höhe angerechnet…
…was ua sogenannte ´Änderungen´ gemäß § 295 Abs 1 BAO an seinen Einkommensteuerveranlagungen bewirkte (tatsächlich handelt es sich nach dem Wortlaut von § 295 Abs 1 BAO jeweils um einen "neuen [Einkommensteuer]Bescheid"). Vor der Erlassung der angefochtenen Bescheide vom 17. Dezember 2008 waren folgende Bescheide hinsichtlich…
…Berufstätigkeit. 2. Pendlerpauschale In Ihrem Vorlageantrag führen Sie aus, dass Sie in den Jahren 2005 und 2006 zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 1 Stunde und 31 Minuten zurückzulegen hatten. Legen Sie hierzu entsprechende Beweismittel (z.B. Fahrpläne des…
…des Reisekostenbegriffes 2. Tatbestand werde ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach 183 Tagen begründet und seien deswegen im Jahr 2003 nach den LStR für 125 Tage Reisekosten geltend gemacht worden. Aufgrund der Entfernung von Wien nach Kiel sei nach Ansicht des Bw. nicht nur…
…Anmerkung: neuer Sachbescheid zufolge amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens) und 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein Berufsoffizier, war in den Streitjahren 2002 und 2003 auf einer Planstelle der "Militärischen Verbindungsstelle Brüssel" mit Dienstort in…
…bloß geringfügige Auswirkung habe und die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen war. Die Begründung im neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 lautete wie folgt: "Da die einfache Fahrtstrecke vom Wohnort zum Dienstort laut ha Erhebungen unter 2 km liegt…
…oder einer anderen lohngestalteten Vorschrift geregelt, bleiben diese Taggelder unabhängig davon, ob durch die Dauer oder Gestaltung der Dienstreise ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit bestehe, im Rahmen der Zwölftelregelung des Einkommensteuergesetzes bis zu 26,4 € pro Tag für folgende Tätigkeiten steuerfrei: Außendiensttätigkeit, Fahrtätigkeit etc…
…weshalb Taggelddifferenzen ab diesem Zeitpunkt nicht als erhöhte Werbungskosten geltend gemacht werden könnten. Für Reisen im Nahbereich (innerhalb 25 Kilometer) zum ständigen Dienstort könnten grundsätzlich keine Taggelder beantragt werden. Die geltend gemachten Fahrtkosten seien insoweit zu berichtigen gewesen als überhöhte Kilometer angesetzt worden seien. In…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2000 ist in Euro (€) festzusetzen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe in alter und neuer Währung sind der Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2002 zu entnehmen…