…Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 BAO geltenden Vorschriften sind sinngemäß auch auf "negative Feststellungsbescheide" anzuwenden. Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd § 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd zitierten Bestimmung. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs. 3 lit…
…Das Finanzamt erließ daraufhin für die Jahre 1993 bis 1999 "Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften" (Ausfertigungsdatum 26. März 2001), in denen es zum Ausdruck brachte, dass eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht durchzuführen sei (negative Feststellungsbescheide iSd § 190 Abs. 1 BAO)…
…Einkünften ausgesprochen wird. Das bedeutet, dass auch ein negativer Feststellungsbescheid, der entweder einer nach § 81 BAO nicht vertretungsbefugten Person zugestellt wird oder keinen Hinweis auf die Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO enthält, keine Wirkung entfaltet. 1) Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für 2005 vom 11…
…in von dieser Bestimmung geforderten gemeinschaftlichen Einkünfte - gegeben sind, so hat die Abgabenbehörde, wenn sie dies verneint, bescheidmäßig auszusprechen, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung unterbleibt (sog. negative Feststellungsbescheide oder Nichtfeststellungsbescheide). Ein nach § 92 Abs. 1 lit. b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird…
…mit Erkenntnis vom 17. Mai 1989, 85/13/0176, ausgesprochen, dass auch ein solcher negativer Feststellungsbescheid ein Bescheid im Sinn des § 188 BAO ist, der der Abgabenbemessung zugrunde zu legen ist. Ist der Verwaltungsgerichtshof auch in den Erkenntnissen vom 28. Februar 1995, 95/14/0021…
…denen ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben haben. Auch ein negativer Feststellungsbescheid muss somit die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Dies bedeutet, dass auch ein negativer Feststellungsbescheid, der einer nach § 81 BAO…
…Ausdruck gebracht wurde, diesfalls negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer behaupteten, aber nicht bestehenden unechten stillen Gesellschaft der Ermittlung der Einkünfte des stillen Gesellschafters nicht zu Grunde zu legen sind. Dies betrifft nicht nur die Erfassung von Beteiligungseinkünften in dem vom Feststellungsbescheid gemäß § 295 Abs…
…somit keinesfalls das Objekt einer Bescheidaufhebung sein können. b) Zum Vorbringen gegen die Nichtanerkennung der Mitunternehmerschaft: Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile…
…aufzuhebenden Bescheiden braucht daher nicht eingegangen zu werden. b) Zum Vorbringen gegen die Nichtanerkennung der Mitunternehmerschaft: Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile…
…Berufung, dass L*** M*** im Jahr 1988 zumindest das negative Kapitalkonto als Veräußerungsgewinn versteuert hätte, ist durch diesen EDV-Ausdruck der Abfrage zum Feststellungsbescheid 1988 widerlegt. Bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile des Gesellschafters L*** M*** sind keine Ausgleichszahlungen an oder von L*** M*** erfolgt. Es…
…Finanzamtes vom 7. Mai 2008 (eingelangt am 14. Mai 2008) sei festgestellt worden, dass der dem genannten Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Feststellungsbescheid vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303…
…rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliege. Auch seien die Aspekte Verjährung und Aussetzungszinsen zu beachten, sodass eine bloße Gleichschaltung der abgeleiteten Bescheide mit den Grundlagenbescheiden im vorliegenden Fall jedenfalls zu kurz greife. Es sei nicht akzeptabel, dass rechtswidrige Bescheide für einen Stpfl negative materielle…
…Bescheid vom 7.5. 2008 (eingelangt am 14.5.2008) sei festgestellt worden, dass der dem genannten Einkommensteuerbescheid zu Grunde liegende Feststellungsbescheid mangels gültigem Bescheidadressat ein Nichtbescheid sei. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 1…
…von der tschechischen Tochtergesellschaft EGsro. Von der Finanzverwaltung wurde der Abzug dieser Quellensteuer aufgrund der negativen Einkünfte des GT 2007 nicht anerkannt. 3. Am 20. April 2009 wurde über Finanz-Online von der Bw. gegen den Feststellungsbescheid GT 2007 Berufung erhoben. Beantragt wurde die Feststellung…
…Weiters führte der Referent im Schreiben vom 19. August 2011 aus: "Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile, vorgenommen werden." Zum Berufungsbeitritt führte…
…vom 6. Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010, mit denen: 1) die Berufung vom 20. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO der Jahre 2006 bis 2008 betreffend Geschäftsherrin3 & atypisch Stille vom 11. November…
…Bescheide des Finanzamtes A, mit denen 1) die Berufung vom 15. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 188 BAO für die Jahre 2002 bis 2008 als Beteiligter bei der Geschäftsherrin1 & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 15. Februar 2010 auf…
…April 2010, mit dem der Antrag des Berufungswerbers vom 27. Jänner 2010 auf Aufhebung gemäß § 299 BAO der Feststellungsbescheide für die Jahre 2003 bis 2007 betreffend 1.Geschäftsherrin & atypisch Stille vom 11. November 2009 abgewiesen wurde; 3) vom 23. April 2010 gegen den Bescheid des…
…daher gemäß § 289 Abs. 2 BAO durch die Berufungsentscheidung in Zurückweisungen abzuändern. Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile, vorgenommen werden. Auf das…
… 252 Abs. 1 BAO mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Der Bw. richtet daraufhin am 26.5.2011 ein Schreiben an das Finanzamt in dessen Betreff "Berufung gegen den Feststellungsbescheid 2009" steht. Der Bw. stellte darin "den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…