Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1359-W/07
Wertung der Inbestandgabe einer Eigentumswohnung als Liebhaberei gemäß § 1 Abs.2 Z3 infolge Nichtvorlage einer schlüssigen Prognoserechnung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1359-W/07vom 12.07.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
auszusprechen, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung unterbleibt.
Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom
17. Mai 1989, 85/13/0176, ausgesprochen, dass auch ein solcher
negativer Feststellungsbescheid ein Bescheid im Sinn des
§ 188 BAO ist, der der Abgabenbemessung zugrunde zu legen ist.
Ist der Verwaltungsgerichtshof auch in den Erkenntnissen vom 28. Februar
1995, 95/14/0021, und vom 9. Juli 1997, 95/13/0044, 0045, davon
ausgegangen, dass der Bescheid über das Unterbleiben einer Feststellung von
Einkünften einem Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO entspricht, so
war die Rechtswidrigkeit auch nur eines der angefochtenen Bescheide infolge der
Verletzung von Verfahrensvorschriften zu verneinen, wenn das Finanzamt die
Frage, ob solche gemeinschaftlich erzielten Einkünfte gegeben sind oder
nicht, in Form von Feststellungsbescheiden im Sinn des § 188 BAO und
nicht in Form eines lediglich auf § 92 Abs. 1 lit. b BAO
gestützten Bescheides beantwortet hatte.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 12.
Juli 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
- § 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993
PrognoserechnungEigentumswohnungInstandhaltungskostenKranewitterMietausfallwagnisBewirtschaftungskostenHerstellungskostenBetriebskosten
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1359-W/07
- Stammnummer
- 29472
- Gültig
- 12.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF