…Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 BAO geltenden Vorschriften sind sinngemäß auch auf "negative Feststellungsbescheide" anzuwenden. Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd § 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd zitierten Bestimmung. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs. 3 lit…
…Das Finanzamt erließ daraufhin für die Jahre 1993 bis 1999 "Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften" (Ausfertigungsdatum 26. März 2001), in denen es zum Ausdruck brachte, dass eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht durchzuführen sei (negative Feststellungsbescheide iSd § 190 Abs. 1 BAO)…
…Einkünften ausgesprochen wird. Das bedeutet, dass auch ein negativer Feststellungsbescheid, der entweder einer nach § 81 BAO nicht vertretungsbefugten Person zugestellt wird oder keinen Hinweis auf die Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO enthält, keine Wirkung entfaltet. 1) Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für 2005 vom 11…
…in von dieser Bestimmung geforderten gemeinschaftlichen Einkünfte - gegeben sind, so hat die Abgabenbehörde, wenn sie dies verneint, bescheidmäßig auszusprechen, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung unterbleibt (sog. negative Feststellungsbescheide oder Nichtfeststellungsbescheide). Ein nach § 92 Abs. 1 lit. b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird…
…mit Erkenntnis vom 17. Mai 1989, 85/13/0176, ausgesprochen, dass auch ein solcher negativer Feststellungsbescheid ein Bescheid im Sinn des § 188 BAO ist, der der Abgabenbemessung zugrunde zu legen ist. Ist der Verwaltungsgerichtshof auch in den Erkenntnissen vom 28. Februar 1995, 95/14/0021…
…Einkünfteanteile zuzurechnen gewesen wären. Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und…
…0016). Liegen keine gemeinschaftlichen Einkünfte vor, so ist ein Bescheid, wonach eine Feststellung zu unterbleiben hat, zu erlassen. Solche negativen Feststellungsbescheide sind ebenfalls Grundlagenbescheide im Sinne des § 188 BAO. Auch ihnen kommt somit gemäß § 190 Abs 1 S 2 BAO Bindungswirkung nach § 192 BAO zu…
…denen ausgesprochen wird, dass solche Feststellungen zu unterbleiben haben. Auch ein negativer Feststellungsbescheid muss somit die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Dies bedeutet, dass auch ein negativer Feststellungsbescheid, der einer nach § 81 BAO…
…Ausdruck gebracht wurde, diesfalls negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer behaupteten, aber nicht bestehenden unechten stillen Gesellschaft der Ermittlung der Einkünfte des stillen Gesellschafters nicht zu Grunde zu legen sind. Dies betrifft nicht nur die Erfassung von Beteiligungseinkünften in dem vom Feststellungsbescheid gemäß § 295 Abs…
…somit keinesfalls das Objekt einer Bescheidaufhebung sein können. b) Zum Vorbringen gegen die Nichtanerkennung der Mitunternehmerschaft: Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile…
…aufzuhebenden Bescheiden braucht daher nicht eingegangen zu werden. b) Zum Vorbringen gegen die Nichtanerkennung der Mitunternehmerschaft: Infolge der Nichtigkeit der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 kann an diesen keine inhaltliche Änderung, etwa hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle und der Feststellung negativer Einkünfte bzw Einkünfteanteile…
…die Vorjahresverluste zur Gänze neutralisiert. c) Ergebnis des Gruppenträgers (Darlehenszinsen aus Brasilien) Außer Streit steht das vom Gruppenträger selbst erzielte Ergebnis. Der ursprüngliche Feststellungsbescheid Gruppenträger 2017 vom 28. April 2023, der mit dem hier bekämpften Bescheid abgeändert wurde, hatte ein negatives Einkommen gemäß § 9 Abs…
…Schlussfolgerungen 7. Unzulässigkeit der Revision Strittige Punkte Liegt ein gesellschaftsteuerlicher Vorgang iSd § 2 Z 4b KVG vor, wenn die Gesellschafterin gegenüber ihrer Gesellschaft auf die Rückzahlung des Kredites verzichtet? Kann ein negativer Gruppenausgleich eine Kompensation iSd § 1438 ABGB bewirken? 1. Verfahrensgang 1.1. Verfahren vor…
…dass ein "negativer Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO" erlassen worden wäre, liegt damit aber nicht vor. Damit ist die Tatbestandsvoraussetzung des § 295 Abs. 1 BAO nicht gegeben.“ 12) Nichts anderes gilt im Beschwerdefall. Auch im Beschwerdefall wurde durch Zurückweisung der Berufung gegen die Feststellungsbescheide der Jahre…
…Firmenwertabschreibung Rz 1141: Sollte auf eine Beteiligung vor der Gruppenzugehörigkeit eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen worden sein, ist der abschreibbare Firmenwert um die volle Teilwertabschreibung (samt noch offener Teilwert-Siebentel) zu kürzen. Die Kürzung kann nicht zu einem negativen Firmenwert führen. Der Siebentelverteilung nach § 12 Abs…
…sind diese von den Erträgen der Personengesellschaft abzuziehen. Ebenso ist bei der Ermittlung des Vermögenswertes der Beteiligungsansatz der Personengesellschaft um den Wertansatz der anderen Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) zu kürzen. In beiden Fällen darf jedoch kein negativer Wert entstehen. § 13 Abs. 2 BewG 1955 Ermittlung des gemeinen…
…gem. § 188 BAO am 02.07.2013 ergangenen Feststellungsbescheid 2012 wurden der Bf. für das Jahr 2012 negative Einkünfte aus Vermietung in Höhe von EUR 8.164,81 aus dieser Miteigentümergemeinschaft zugewiesen. Am 17.12.2018 wurde von der Bf. die Einkommensteuererklärung für 2012 eingebracht…
…Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2016 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2012, 2013 und 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die…
…Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 27. Juni 2016 betreffend Feststellungsbescheide Gruppenträger 2012, 2013 und 2014 Steuernummer***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die…
…4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2016 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2012, 2013 und 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden…