…Eine spezielle nationale (hier: österreichische) Regelung über das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach Artikel 244 Zollkodex wurde im Zollrechts- Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht ausdrücklich normiert. Es gelten daher nach § 2 Abs.1 ZollR-DG die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften der BAO. Die "Aussetzung der Vollziehung…
…einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt würde (vgl. EuGH 11. 7. 2002, C-224/98, D'Hoop). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbieten die Vorschriften des EGV über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch verdeckte oder…
…(EuGH 16.5.2000, C-87/99). Der Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Entlohnung wäre seiner Wirkung beraubt, wenn er durch diskriminierende nationale Vorschriften über die Einkommensteuer beeinträchtigt werden könnte. So können Steuerbegünstigungen, die von der unbeschränkten Steuerpflicht und somit vom Wohnsitz oder…
…August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht normiert worden ist, gelten…
…hierin nochmals darauf, dass seiner Ansicht nach die Verpachtung des Fischereirechtes als ein von Grund und Boden unabhängiges Recht des Fischereiberechtigten zu behandeln und entgegen der Ansicht der Unternehmerin der Versteuerung mit dem Normalsteuersatz zu unterwerfen sei. II. Einschlägige nationale Vorschriften A. Umsatzsteuergesetz Nach § 1…
…August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht normiert worden ist, gelten…
…August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht normiert worden ist, gelten…
…vom 7. August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im ZollR-DG nicht normiert worden ist, gelten…
…vom 7. August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im ZollR-DG nicht normiert worden ist, gelten…
…vom 7. August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im ZollR-DG nicht normiert worden ist, gelten…
…7. August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht normiert worden ist…
…nicht zutreffe, weil das Fahrzeug offensichtlich unstrittiger Weise ganz überwiegend im Ausland unterwegs sei. Eine geringfügige private Nutzung schade nach der zitierten EuGH-Entscheidung nicht. Auf Grund des Gebots, nationale Vorschriften gemeinschaftskonform zu interpretieren bzw. auf Grund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts, könne § 1 Abs. 2…
…Staatsangehörigen, die sich auf Grund der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit in einer mit diesen vergleichbaren Situation befinden, benachteiligt werden, weil das in der nationalen Vorschrift aufgestellte Erfordernis leichter von Inländern bzw. von Inländern, die nicht von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, erfüllt…
…Costa/ENEL, Rspr. 1964, 1251) kommt dem Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht zu; entgegenstehende nationale Vorschriften sind unanwendbar, soweit sie im Einzelfall mit unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes kollidieren. Diesen Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes haben die Gerichte und Behörden ohne weiteres zu beachten, d.h…
…für die Bestimmung des Strafrahmens der Abgabenhehlerei zu veranschlagen. Die Abgabenart Einfuhrumsatzsteuer, die nicht von der EU, sondern durch jeweilige nationale Vorschriften geregelt ist, gehört zu den sonstigen Eingangsabgaben im Sinne von § 2 Abs.1 ZollR-DG und teilt grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Abgabe…
…Die Vertragsbestimmung des Art. 39 EGV stellt in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes, anzuwendendes und wirksames Gemeinschaftsrecht dar, und ist deshalb von den nationalen Vollzugsorganen der Mitgliedstaaten beim Rechtsvollzug innerstaatlicher Vorschriften von Amts wegen zu beachten (ua. EuGH Rs C-312/93, Peterbroeck; EuGH Rs C…
…2004/83/EG sagt lediglich, dass die "nationalen Rechtsvorschriften" hinsichtlich des Arbeitsentgelts, des Zuganges zu Systemen der sozialen Sicherheit und der sonstigen Beschäftigungsbedingungen "Anwendung finden". Es ist selbstverständlich, dass die betreffenden nationale Vorschriften auch auf Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte anwendbar sind. Dazu bedürfte es keiner…
…vom 7. August 2003, Zahl 2000/16/0573) sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im ZollR-DG nicht normiert worden ist, gelten…
…August 2003, Zl. 2000/16/0573)sind nationale Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Da eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung im Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht normiert wurde, gelten nach §…
…Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit zu prüfen: Die Lehre gelangte hinsichtlich der Sicherungsbesteuerung im Bereich ausländischer Investmentfondvermögen zur Auffassung, dass man sich auf beide Freiheiten berufen kann, aber die Abgrenzung welche Freiheit man in Anspruch nimmt, sich nach der Art der nationalen Vorschrift richten soll: Gemäß