…2008 und 15. April 2008 für die Umsatzsteuer Februar 2008 gebracht hätte. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes könne nicht mehr nur von einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht und auch nicht mehr nur von einem bloß minderen Grad des Versehens im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO…
…wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit (minderes Grad des Versehens iSd § 308 Abs. 1 zweiter Satz BAO) anzusehen ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 217 Tz 43). Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.6.1993…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um ein minderes Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß Abs. 3 binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht…
…nicht jegliches Verschulden der Partei als schädlich für die Bewilligung einer Wiedereinsetzung an, sondern nur ein Verschulden, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Im vorliegenden Fall wird für glaubhaft erachtet, dass der Fehler im Zuge der Zusendung der Unterlagen an das Finanzamt unterlaufen…
…verst.B vom 25.03.1976 Slg Nr. 9024/A), wobei hierbei ein unterlaufenes Versehen minderen Grades nicht schadet. Ein minderer Grad des Versehens liegt dann vor, wenn der Wiedereinsetzungswerber oder sein Vertreter nicht auffallend sorglos gehandelt hat, somit nicht die im Verkehr mit Behörden…
…unanwendbares Ereignis bzw. ein, der beantragten Verfahrensmaßnahme der Bewilligung der Widereinsetzung hinsichtlich der Einspruchsfrist gegen die angeführte Strafverfügung nicht hinderlicher bloß minderer Grad des Versehens insofern nicht erblickt werden könne, als der Antragsteller durch sein Verhalten, nämlich durch die irrtümliche Zuordnung der erhaltenen und von…
…an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt." Das Verhalten (inklusive Unterlassen, Verschulden) der die Bw vor der Abgabenbehörde vertretenden OHG ist der Bw direkt zuzurechnen. Aus der - sich insbesondere…
…18.8.2008 keine Überwachungshandlungen gesetzt wurden. Das Fehlen von Kontrollmaßnahmen in der Büroorganisation sei als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Durch den am 27.November 2008 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im Vorlageantrag wird nochmals betont…
…zeige, dass das Kontrollsystem in der Kanzlei unzureichend ist, weshalb nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden könne. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Die Arbeitnehmerveranlagung sei von der Kanzlei fristgerecht am 23. Dezember 2008 elektronisch eingereicht worden…
…an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt." Das Verhalten (inklusive Unterlassen, Verschulden) der den Bw vor der Abgabenbehörde vertretenden OHG ist dem Bw direkt zuzurechnen. Aus der - sich insbesondere…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2 Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden…
…zu § 236 BAO). Werde eine solche Rückfrage über den tatsächlichen Bestand eines der Überrechnung zugänglichen Guthabens unterlassen, liege aber ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO vor. Die Bw. beantragte mit Schreiben vom 24. Juli…
…Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist es, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen…
…2008 per Fax weitergeleitet, ohne entsprechenden Hinweis auf die Dringlichkeit, sodass der Eindruck entstand der Beschluss sei erst unmittelbar vor der Übermittlung der Entscheidung zugestellt worden. Da es sich dabei um einen minderen Grad des Versehens handelt, stelle ich daher den Antrag, die Wiedereinsetzung in…
…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich um einen minderen Grad des Versehens handelt. Rechtliche Würdigung: Ziel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist, Rechtsnachteile zu beseitigen, die einer Partei daraus erwachsen…
…Einbringung der Einsprüche getroffen. Dass die Faxnummer nicht als unrichtig erkannt wurde, kann dem Parteienvertreter nicht als ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden angelastet werden. Eine irrtümlich gewählte Faxnummer stellt jedenfalls für den Verteidiger ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis dar, sodass die Wiedereinsetzung…
…gestellt ist. Maßgebend ist daher, ob dem Abgabepflichtigen ein grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel der Büroorganisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Abgabenentrichtung nicht gewährleistet ist…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß Abs.2 der Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war (hier…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…
…allfällige Fehlleistungen rechtzeitig feststellbar sind. Werden nicht wenigstens stichprobenweise Überprüfungen vorgenommen, ist das Begehen eines Fehlers voraussehbar und ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden des verantwortlichen Organs zu bejahen. Wird ein Versehen eines Arbeitnehmers geltend gemacht, so wäre, um grobes Verschulden ausschließen…