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UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSG RV/0184-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…abfahren würde und erst um 7:21 Uhr in C einlangen würde, könne sie leider nicht beeinflussen. Die Fahrzeit betrage auf alle Fälle mehr als eine Stunde. Es gebe auch nach Unterrichtsschluss keine entsprechenden Verkehrsmittel, um wieder nach Hause zu kommen. Es bestehe zwar keine…

UFSG RV/0183-G/10Fahrzeit bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…für die Rückfahrt), liegt keine Überschreitung des Einzugsbereiches vor, da die Fahrzeit in beiden Richtungen mehr als eine Stunde betragen muss (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel, § 34 Einzelfälle "Auswärtige Berufsausbildung). Es muss sich allerdings um eine geringfügige Überschreitung handeln (vgl. UFS [Innsbruck], Senat 1 [Referent…

UFSG RV/0082-G/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (nicht in der VO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2008

…26 Abs. 3 StudFG zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 StudFG…

UFSG RV/0540-G/12Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 …

UFSW RV/0920-W/11Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011Teil 2/2

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992 , BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 2/2

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSL RV/0361-L/111. Waldorfschule nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig - im Einzugsbereich gibt es eine gleichwertige Schule (Gymnasium) 2. Anschluss an öffentliche Wasserversorgung - keine außergewöhnliche Belastung (sondern Sonderausgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/1238-W/131. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) 2. Übernahme der Kosten für eine Autobusfahrt eines Vereins Werbungskosten als Stadtrat? 3. Übernahme der Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung der erwerbslosen Tochter, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…320,-- ) zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erlassen. Begründung: Abgesehen davon, dass laut Routenplaner in Verbindung mit dem Fahrplan der ÖBB die Fahrzeit vom Wohnort zur Ausbildungsstätte (TU Wien) mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel nachweisbar deutlich mehr als eine Stunde beträgt und somit die…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…VwGH, Rechtssatznummer 2, "hat die Behörde zu prüfen, ob 1) die tägliche Fahrzeit des Beschwerdeführers mehr als je eine Stunde zum und vom Studienort beträgt und, wenn dies nicht der Fall ist, 2) die tägliche Hin- und Rückfahrt dem Beschwerdeführer zeitlich (noch) zumutbar ist. In…

UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt . Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…

UFSW RV/0665-W/12Großes Pendlerpauschale bei Gesamtwegzeit von über 2 bzw 4 Stunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…3 des Studienförderungsgesetzes 1992 , BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1…

UFSZ3K ZRV/0260-Z3K/04Richtlinienkonformer Tiertransport als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.07.2008

…zwar nicht die Ansicht des Generalanwalts, der Gesamttransport könne sich auch über einen Zeitraum von "beispielsweise 50 Stunden" erstrecken. Der erkennende Senat folgt ihm allerdings in der Auslegung, dass ein Rindertransport grundsätzlich auch mehr als 29 Stunden dauern darf, weil gemäß der Bestimmung des Kapitels…

UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3…

UFSI RV/0093-I/06Arbeitszimmer bei einem überwiegend als Waldaufseher und für die Gemeinde und Agrargemeinschaft tätigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007Teil 1/2

…Zweifel wird darauf abzustellen sei, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH vom 2. Juni 2004, 2003/13/0166). Das Vorliegen der Voraussetzung einer ausschließlich beruflichen bzw. nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung…

UFSL RV/0304-L/03Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors, der als Vortragender tätig ist und bei einer OEG beteiligt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2005

…bei einem Stundensatz von 100 Euro brutto eine Stunde pro Arbeitstag damit verbringe, zwischen den Büros bzw. Arbeitsplätzen hin- und herzufahren, statt zu arbeiten, summiert sich der Verlust im Laufe eines Jahres bei 250 Arbeitstagen auf 25000 Euro brutto - wovon je nach Steuersatz mehr als…

UFSW RV/2279-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…Platz zur Universität Wien bzw. zur Wirtschaftsuniversität Wien und zurück ist daher für die Berechnung der Wegdauer nicht heranzuziehen. Ferner muss die Fahrzeit in beide Richtungen mehr als eine Stunde betragen. Wird nämlich die Fahrzeit nur in einer Richtung überschritten, liegt keine Überschreitung des Einzugsbereiches…

UFSW RV/1239-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…mit dem Antrag, den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung zu berücksichtigen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes betrage die Zeit für den Weg zur und von der Ausbildungsstätte mehr als eine Stunde. Die Fahrzeit Eisenstadt - Wien/Südtirolerplatz betrage fahrplanmäßig durchschnittlich 1 Stunde 12 Minuten. Von den im…

UFSW RV/3891-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine “Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…Veranlagung. A sei im Zeitraum 09-12/01 in Karlstein in der Schule und im Internat gewesen. Tägliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln seien unzumutbar, da nur morgens eine Verbindung bestehe, deren Fahrzeit - inklusive Umsteigen - mehr als eine Stunde ausmache. Nachmittags gäbe es keine Möglichkeit, mit…