…den übrigen Schulden (rd. S 4,5 Mill.) nicht einmal 10 % beträgt, würde sich eine Nachsicht nur zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken. Aufgrund des mangelnden Zahlungswillens, der aufgezeigten Pflichtverletzung (Vorsorge für die zu erwartende Steuernnachforderung zu treffen) und dem Umstand, dass eine Nachsicht nur anderen…
…Nachsichtswerbers gehe hervor, dass er nicht gewillt sei, der sich aus dem Gesetz ergebenden Steuerpflicht nachzukommen, bei Vorliegen eines derart mangelnden Zahlungswillen könne nicht von einer Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO ausgegangen werden. Auch könnten keine künftig entstehenden Abgaben nachgesehen werden. Weiters könne die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Mai 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. März 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seinem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
…ergangener Berufungsentscheidung vervielfacht. Im Übrigen seien auch gemachte Zahlungsvorschläge wiederholt nicht eingehalten worden und ließe sich kein entsprechender Zahlungswille erkennen. Gegen diesen Abweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben und erwuchs dieser somit in Rechtskraft. In weiterer Folge wurde seitens der SP-KEG versucht, Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung…
…Bw. verschwiegen. Die Bw. hat inhaltlich nicht fundierte Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht und es trotz eines Ergänzungsvorhaltes des Finanzamtes unterlassen, ihre Ausführungen zu konkretisieren. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3…
…worden sei. Diese habe im Gegenteil nur ihr unsubstantiiertes Vorbringen wiederholt, ohne auf die Hinweise des Finanzamtes einzugehen. Dies weise auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO hin. Dieses Verhalten…
…Im Gegenteil, die Bw. wiederholt ihr unsubstantiiertes Vorbringen, ohne auf die Hinweise des Finanzamtes einzugehen. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3 BAO hin. Dieses Verhalten spricht für eine Gefährdung der…
…349,78 (€ 203,68 festgestellter Unterhalt und € 146,10 Rate auf bestehenden Rückstand von € 5.869,36) zuzüglich Spesen stehe ihm ein monatliches Nettoeinkommen von rund € 500,- zur Verfügung. Was seinen mangelnden Zahlungswillen betreffe, wäre er gerne bereit etwas zu zahlen…
…000 € aus der Restschuld zu lösen. Weiters wurde dem Bf. im Bescheid vom 26.7.2007 und in der Berufungsvorentscheidung vom 3.10.2007 mangelnder Zahlungswille vorgehalten, weil nicht wenigstens ein Teil der ausstehenden Schuld beglichen wurde. Dieser Vorwurf ist jetzt entkräftet durch die…
…monatlichen Raten zu 54,00 €. Vom Berufungswerber wurde jedoch keine einzige der von ihm selbst angebotenen Raten bezahlt, was auf einen mangelnden Zahlungswillen bzw. eine nicht ernsthafte Absicht einer ratenweisen Entrichtung des Abgabenrückstandes hindeutet. Abgesehen davon ist nicht erkennbar, inwiefern angesichts der vom Berufungswerber…
…durch den Aufschub nicht gefährdet wird bzw. keine Gefährdung der Einbringlichkeit besteht) nicht näher begründet, so weist dies auf mangelnden Zahlungswillen durch missbräuchliche Beantragung von Zahlungserleichterungen hin. Auch ein solches Verhalten spricht für eine Gefährdung der Einbringlichkeit (UFS 6.10.2009, RV/0943-L/09).…
…0100). Dazu wurde jedoch trotz Aufforderung kein ausreichendes Vorbringen erstattet. Werden bei einem nicht ausreichend begründeten Zahlungserleichterungsansuchen trotz Ergänzungsvorhaltes näher konkretisierende Ausführungen unterlassen, weist dies auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd § 230 Abs…
…hingewiesen. Ungeachtet dessen wurde im Vorlageantrag ohne weiteres Sachvorbringen nur die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Dies weist zum einen auf einen mangelnden Zahlungswillen durch missbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs…
…Bw. damit, dass es bilanzerhellend im Jahr 2001 offensichtlich geworden sei, dass die Zahlung allenfalls nicht eingehen würde (mangelnder Zahlungswille des B.). Es sei dem Bw. daher laut seiner Aussage der 1.1.2000 früh genug für eine Abschreibung erschienen. Vorerst sei laut Bw. im…
…für das Einrichten einer Homepage, zumal aus einer solchen nicht zu ersehen ist, ob ein Betrieb wirtschaftlich sinnvoll geführt wird. Der Umstand, dass ein Mieter eines Lager- oder Abstellplatzes mangelnden Zahlungswillen zeigt, stellt normales Unternehmerrisiko dar, mit dem auch andere Betriebe, die sich mit der…
…Arbeitnehmerveranlagung 2001 zur teilweisen Abstattung des Abgabenrückstandes zu verwenden, sei nicht eingehalten worden. Das Nachsichtsansuchen sei daher nicht zuletzt wegen mangelnden Zahlungswillens abzuweisen gewesen. Mit einer als "Berufung" bezeichneten Eingabe vom 24. Mai 2002 beantragte der Bw. die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…hat lediglich zwei Zahlungen zu je 700 € geleistet, wobei eine vom Finanzamt mittlerweile vorgenommene Forderungspfändung sich offenkundig positiv auf den Zahlungswillen der Bw. ausgewirkt hat. Da die Bw. die in der Berufungsvorentscheidung vom 26. April 2004 - der insoweit die Wirkung eines Vorhalts zukommt (vgl…