…den übrigen Schulden (rd. S 4,5 Mill.) nicht einmal 10 % beträgt, würde sich eine Nachsicht nur zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken. Aufgrund des mangelnden Zahlungswillens, der aufgezeigten Pflichtverletzung (Vorsorge für die zu erwartende Steuernnachforderung zu treffen) und dem Umstand, dass eine Nachsicht nur anderen…
…Nachsichtswerbers gehe hervor, dass er nicht gewillt sei, der sich aus dem Gesetz ergebenden Steuerpflicht nachzukommen, bei Vorliegen eines derart mangelnden Zahlungswillen könne nicht von einer Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO ausgegangen werden. Auch könnten keine künftig entstehenden Abgaben nachgesehen werden. Weiters könne die…
…Am Bankkonto schienen Barbehebungen auf, die mit dem normalen Geschäftsbetrieb nicht erklärbar waren. Außerdem hatte Herr ***G2*** bet-at-home-Entnahmen getätigt und trotz mangelnder Zeichnungsberechtigung Verträge bei der Bank unterzeichnet. Die Bank berief sich auf eine Anscheinsvollmacht. Bei einer Klage gegen die Bank hätte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Mai 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. März 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seinem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
…ergangener Berufungsentscheidung vervielfacht. Im Übrigen seien auch gemachte Zahlungsvorschläge wiederholt nicht eingehalten worden und ließe sich kein entsprechender Zahlungswille erkennen. Gegen diesen Abweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben und erwuchs dieser somit in Rechtskraft. In weiterer Folge wurde seitens der SP-KEG versucht, Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung…
…Bw. verschwiegen. Die Bw. hat inhaltlich nicht fundierte Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht und es trotz eines Ergänzungsvorhaltes des Finanzamtes unterlassen, ihre Ausführungen zu konkretisieren. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3…
…Dies begründet die unbedenkliche Schlussfolgerung, dass die unterbliebene eigenständige Bezahlung der Schenkungssteuer durch B auf eine ihr anzulastende fehlende Leistungsbereitschaft bzw. auf ihren mangelnden Zahlungswillen zurückzuführen ist. Bei der Ermessensübung iSd § 20 BAO erlangen im Rahmen der „Billigkeit“ (= „Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen…
…Interessen an der Erhaltung seiner Einkunftsquelle – nicht zugemutet werden könne. Da die vom Bf. beantragten Raten zu keiner überdurchschnittlich langen Abstattungsdauer führten und keine Anhaltspunkte für einen mangelnden Zahlungswillen bestünden, sei auch keine Gefährdung der Einbringlichkeit gegeben. Ausschlaggebend für die derzeitige wirtschaftliche Notlage des Bf…
…worden sei. Diese habe im Gegenteil nur ihr unsubstantiiertes Vorbringen wiederholt, ohne auf die Hinweise des Finanzamtes einzugehen. Dies weise auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO hin. Dieses Verhalten…
…Im Gegenteil, die Bw. wiederholt ihr unsubstantiiertes Vorbringen, ohne auf die Hinweise des Finanzamtes einzugehen. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3 BAO hin. Dieses Verhalten spricht für eine Gefährdung der…
…349,78 (€ 203,68 festgestellter Unterhalt und € 146,10 Rate auf bestehenden Rückstand von € 5.869,36) zuzüglich Spesen stehe ihm ein monatliches Nettoeinkommen von rund € 500,- zur Verfügung. Was seinen mangelnden Zahlungswillen betreffe, wäre er gerne bereit etwas zu zahlen…
…Einzahlung am Abgabenkonto erfolgt, was aber bei laufenden Einkünften des Bf. nur mit mangelndem Zahlungswillen erklärt werden kann. Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar, der jederzeit durch die Entrichtung der Abgaben beendet hätte werden können. Nach der Rechtsprechung des…
…05). Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Säumniszuschlag rechtspolitisch als Druckmittel für die zeitgerechte Abgabenentrichtung gilt, welches im vorliegenden Fall nicht benötigt wird, da kein mangelnder Zahlungswille, sondern ein Formalmangel vorlag, der zur Umsatzsteuernachforderung führte (BFG 16.7.2014, RV/2100877/2012). Da…
…könnte, nicht vorliege, wenn es sich bei den Abgabenrückständen vornehmlich um Umsatzsteuer handle und der Abgabenpflichtige diese Abgaben während eines längeren Zeitraumes nur unregelmäßig und unvollständig entrichte und somit einen mangelnden Zahlungswillen bekundet habe (VwGH 10.3.1966, 857/65). Die Vorbringen des Bf., dass…
…000 € aus der Restschuld zu lösen. Weiters wurde dem Bf. im Bescheid vom 26.7.2007 und in der Berufungsvorentscheidung vom 3.10.2007 mangelnder Zahlungswille vorgehalten, weil nicht wenigstens ein Teil der ausstehenden Schuld beglichen wurde. Dieser Vorwurf ist jetzt entkräftet durch die…
…monatlichen Raten zu 54,00 €. Vom Berufungswerber wurde jedoch keine einzige der von ihm selbst angebotenen Raten bezahlt, was auf einen mangelnden Zahlungswillen bzw. eine nicht ernsthafte Absicht einer ratenweisen Entrichtung des Abgabenrückstandes hindeutet. Abgesehen davon ist nicht erkennbar, inwiefern angesichts der vom Berufungswerber…
…durch den Aufschub nicht gefährdet wird bzw. keine Gefährdung der Einbringlichkeit besteht) nicht näher begründet, so weist dies auf mangelnden Zahlungswillen durch missbräuchliche Beantragung von Zahlungserleichterungen hin. Auch ein solches Verhalten spricht für eine Gefährdung der Einbringlichkeit (UFS 6.10.2009, RV/0943-L/09).…