…vgl. den erwähnten hg. Beschluss vom 18. September 2003). Da die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde sohin keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermochte und dem Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht nicht verletzen konnte, war die Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, vom 5. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30. Jänner 2002, mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO der…
…Zeitpunkt seiner Abgabe in einem wesentlichen Irrtum über die Höhe der über ihn verhängten Geldstrafe befangen gewesen wäre, zumal er auf Grund seiner mangelnden Deutschkenntnisse der Auffassung gewesen sei, es sei über ihn lediglich eine Geldstrafe von € 15.000,00 verhängt worden. Zu einer…
…nicht wirksam geworden. Die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde habe sohin keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermocht. Dieser Beschluss des VwGH vom 2.3.2006 entspricht angesichts der in seiner Begründung zitierten früheren Beschlüsse sowie des Beschlusses vom 16.1.1991, 90/13/0298…
…15/0131, und vom 17.10.2001, 96/0058). Die unter Pkt. 1 angeführten Erledigungen konnten somit keine Rechtswirksamkeit entfalten, die Erledigungen des Finanzamtes vom 21.4.2010 haben mangels gesetzmäßiger Bezeichnung des Adressaten keine Bescheidqualität erlangt. 3.) Befugnis zur Berufung: Nach § 246 Abs. 1…
…15/0131, und vom 17.10.2001, 96/0058). Die unter Pkt. 1 angeführten Erledigungen konnten somit keine Rechtswirksamkeit entfalten, die Erledigungen des Finanzamtes vom 21.4.2010 haben mangels gesetzmäßiger Bezeichnung des Adressaten keine Bescheidqualität erlangt. 3.) Befugnis zur Berufung: Nach § 246 Abs. 1…
…u.a.m.), wurde unter Punkt 1. bereits näher erläutert. Wie unter Punkt 1. ebenfalls bereits ausgeführt, spricht für die mangelnde Bescheidqualität dieses "Feststellungsbescheides" aber auch noch der Umstand, dass mehrere im "Feststellungsbescheid" namentlich genannte Gesellschafter, denen Einkünfte zugerechnet werden, im Zeitpunkt der "Bescheiderlassung" nicht…
…ZollR-DG hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (Ritz, BAO4, Rz.2 f zu § 273)…
…bis 25. August 2008) eine Selbstanzeige hinsichtlich des Zeitraumes 1-11/2006 erstattet worden sei. Diese Selbstanzeige habe jedoch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Zum Zeitpunkt der Prüfung seien lediglich für das Jahr 2004 hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftssteuer Erstbescheide vorgelegen. Für 2005 seien am 6. November 2006…
…dem Schluss, dass es sich sowohl bei der BBAG als auch bei der ALtd um Sitzgesellschaften handle. Für die Rechtserwerbe würden der Betriebsprüfung lediglich nicht unterfertigte und keinerlei Rechtswirksamkeit besitzende Vereinbarungen vorliegen. Vorteilsempfänger zu Lasten der Bw seien ihre drei Gesellschafter-Geschäftsführer AB, BC und…
…yz. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall, ob zwei Bauverbote, nämlich mangelnde Anbaureife und Unvollständigkeit des Bauplatzes, schon zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 inhaltsleer waren und dieselben Anschlussmängel wie bei gegenständlichem Grundstück auch bei den Vergleichsgrundstücken vorlagen, und daher eine Erhöhung des Bodenwertes von S…
…von S 4.500,00 gestützt. Dieser Vertrag habe erst nach Erfüllung einiger Auflagen und Bedingungen am 1. Juli 2002 Rechtswirksamkeit erlangt. Die Organe der Außenprüfung hätten sich weder mit dem Gutachten des Sachverständigen Herrn Regierungsrat H auseinander gesetzt, noch bei der Feststellung des Entnahmewertes…
…17, KG Sch. neugeschaffenen Räumlichkeiten, die in Sch. unter dem Begriff "W.- Passage" bekannt sind mit Rechtswirksamkeit ab 30. Juni 1984 an die BG OHG. Der Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres aufgekündigt werden. Als…
…gewesen sei. Auf Grund des Bescheides vom 7.5.2008 (mit dem diese Berufung mangels Rechtswirksamkeit des angefochtenen Feststellungsbescheides vom 10.2.1997 zurückgewiesen wurde) hätte als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens ein neuer abgeleiteter Bescheid erlassen werden müssen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 4.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…
…der Klägerin (M. ) binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vergleiches 36.000,00 € zu Handen des Klagevertreters zu bezahlen. Der Bw. beantragte aus dieser gerichtlich festgelegten Vergleichszahlung (brutto 36.000,00 €) für das Streitjahr 2006 einen Vorsteuerabzug von 6.000,00 €. Das…