…6), Rechtsprechung (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003, und UFS 1.3.2004, RV/1624-L/02) und BMF (LStR 2002 Rz 257) beurteilen die maßgebliche Rechtslage übereinstimmend wie folgt: Aus § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EStG 1988 ergibt sich, dass…
…gegenüber der schnellsten Variante mit einer Wegstrecke von unter 40 km ist keine Zeitersparnis mehr gegeben. Im Falle der Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, welche im gegenständlichen Fall unbestrittenermaßen gegeben ist, bemisst sich die für die Höhe des Pendlerpauschales maßgebliche Wegstrecke nach den Tarifkilometern der öffentlichen…
…erbracht. Es zeigen auch die Fahrpläne für den Berufungszeitraum, dass die maßgebliche Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden kann. Zwischen Bad Sauerbrunn und Wien (Südtiroler Platz bzw. Südbahnhof) bestanden in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils…
…die Fahrpläne für den Berufungszeitraum, dass die maßgebliche Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden kann: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar vor Ergehen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl…
…die Fahrpläne für den Berufungszeitraum, dass die maßgebliche Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden kann: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar vor Ergehen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl…
…von 77 Minuten (Abfahrtszeit 13:26 Uhr, alle weiteren Verbindungen dauern ebenfalls länger als 80 Minuten). Da somit die maßgebliche Wegstrecke in keiner Richtung innerhalb einer Gesamtfahrzeit von maximal einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann, ist der Nachweis der Unzumutbarkeit im Sinne des…
…vor Augen gehabt habe, sei eine analoge Regelung des Einzugsbereiches von Wohnorten nach § 34 Abs. 8 EStG zu erkennen. Neben der Entfernung komme vor allem dem erforderlichen Zeitaufwand zur Bewältigung der Wegstrecke maßgebliche Bedeutung zu. Den Amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Beweislastverteilung. Dass die Entfernung der Arbeitsstätte allein über die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort nichts aussagt, wurde bereits angemerkt. Neben der Entfernung kommt vor allem (aber nicht nur) dem erforderlichen Zeitaufwand zur Bewältigung der Wegstrecke maßgebliche Bedeutung zu. Dies machen neben den Gesetzesmaterialien zu …
…April 2004 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt Seiner Ansicht nach dürfe das Finanzamt den Studienort nicht mit dem Gemeindegebiet gleichsetzen. Weiters müsse " der Studienort" im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ( Berufsausbildungsverordnung ,Studienförderungsgesetz) mit dem Universitätsgelände gleichgesetzt werden. Die Wegstrecke zwischen Hauptbahnhof L. und Universität L…
…folgt: Der Alleinverdienerabsetzbetrag könne nicht berücksichtigt werden, weil die steuerpflichtigen Einkünfte der Gattin des Bw. höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € sei. Das kleine Pendlerpauschale stehe erst ab eine Fahrtstrecke von 20 km zu, laut Routenplaner betrage die Fahrtstrecke von der…
…abzüglich eines Firmenanteils von S 6.000,00). Aus der vom Bw. seiner Erklärung angeschlossenen Beilage hinsichtlich die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen seinem Wohnort Wagrain und seinem Beschäftigungsort Salzburg geht hervor, dass er die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung beruflich im Jänner 1999 4 mal (Mo…
…als unrealistisch einzustufen, sie werden aber dennoch der Berechnung zugrundegelegt. 3.) Prüfung der Frage der Zumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Sie legen dem Berufungsvorbringen drei Fahrtvarianten (2 x hin und 1 x zurück) zugrunde. Danach wäre die Wegstrecke in folgenden Zeiten (incl. aller Wartezeiten…
…auf das von der Bw. vorgelegte Formular L 34 (danach wurde von der Bw. - bei möglicher und zumutbarer Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der überwiegenden Strecke - die einfache Wegstrecke zwischen ihrer der Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnung und der Arbeitsstätte mit 38 km angegeben) damit, dass lt…
…in Wohngebieten, Bedacht zu nehmen und ist daher im berufungsgegenständlichen Fall als maßgebliche Vergleichsgröße vernünftigerweise die Fahrtdauer unter Benützung der österreichischen Autobahn (xxx) bzw. der Schnellstraße (yyy) heranzuziehen - wurde anlässlich einer durchgeführten Befahrung der gegenständlichen Wegstrecke durch den Referenten bei günstigen Fahrtbedingungen (trockene Fahrbahn, normaler…
…bringt jedoch vor, die Fahrzeit betrage "unter Berücksichtigung der Wegstrecken vom Wohnort zur Einstiegstelle und der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstelle sehr wohl mehr als eine Stunde". Damit verkennt er aber die Rechtslage: Maßgeblich ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden, an denen die Fahrt…
…sich die für das kleine Pendlerpauschale maßgebliche Weg-(Fahrt)strecke nach den Tarifkilometern der in Betracht kommenden Massenbeförderungsmittel zuzüglich Anfahrts- oder Gehwegen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wird die Benützung von Massenbeförderungsmitteln nach der Sachlage jedoch als unzumutbar erachtet, so gilt als Wegstrecke jene kürzeste Straßenverbindung…
…sich die für das kleine Pendlerpauschale maßgebliche Weg-(Fahrt)strecke nach den Tarifkilometern der in Betracht kommenden Massenbeförderungsmittel zuzüglich Anfahrts- oder Gehwegen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wird die Benützung von Massenbeförderungsmitteln nach der Sachlage jedoch als unzumutbar erachtet, so gilt als Wegstrecke jene kürzeste Straßenverbindung…
…die Benützung eines Massenverkehrsmittels für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei nicht zumutbar gewesen, weil sie für die 68 km lange einfache Wegstrecke mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als zweieinhalb Stunden brauche. Im Einkommensteuerbescheid 2006 gewährte das Finanzamt lediglich das "kleine" Pendlerpauschale (von 1…
…Abfahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Maßgeblich ist nach dem Gesetz die Fahrtstrecke, gemeint ist aber die Wegstrecke (vgl. LStR 2002 Rz 253). Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann bemisst sich die Wegstrecke nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- und Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen…
…bis 20.00 Uhr erstreckt. Diesfalls hätte der Zug um 23.23 Uhr genommen werden müssen. Dies hätte eine Rückfahrtszeit von 2 Stunden 30 Minuten bedeutet. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Die maßgebliche Rechtslage gestaltet sich wie folgt (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG…