…gleich der österreichischen Übung als endbesteuert gelten", wird abgewiesen, da ein derartiges System der Besteuerung von Kapitalerträgen auch im aktuellen österreichischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist. Vielmehr ist die Besteuerung wie oben dargestellt (lineare Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge mit 25%, Endbesteuerungswirkung, Anrechnung der ausländischen Steuern) vorzunehmen.…
…dass die vom Bw am 8. November 2000 vorgelegte Aufstellung keine geeignete Grundlage für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bilde. Dem Vorbringen des Bw, der nach Abzug der 10 %igen Umsätze - dieser betrifft ausschließlich Besamungsumsätze - vom Gesamtumsatz verbleibende Umsatz müsse in einem direkten Verhältnis zum Medikamenteneinkauf…
…Bindungsdauer mit den korrekten anteiligen Zinsen belastet würden, erfolge eine lineare Abgrenzung der für die A-Bank verbindlich zu bezahlenden Zinsen. Eine Verbindlichkeit sei in jenem Zeitpunkt zu passivieren, in dem die betreffende Belastung dem Grunde nach auftrete (vgl. VwGH 2.6.76, 1667/1975…
…bezeichne der Bericht der Großbetriebsprüfung die Fixierung eines einheitlichen Getränkepreises je Getränk und Größe für sämtliche Menüzusammenstellungen. Auch der UFS folge dieser Ansicht. Wenn nach Auffassung des VwGH der linear gekürzte Einzelverkaufspreis der maßgeblich Marktwert sei, der den Geist der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie am besten entspreche…
…Berechnung bis 31. Juli 2000 teilte die Bw. mit, dass auch in diesem Zeitraum keine exakte lineare Kürzung vorgenommen worden sei. Es seien der Besteuerung vielmehr fixe Speisen- und Getränkepreise, die näherungsweise einer linearen Kürzung entsprochen hätten, zu Grunde gelegt worden. Die Bw. verweist sodann…
Ergänzende Diskussionen zwischen dem Referenten des UFS und dem eingesetzten Betriebsprüfer ergaben in weiterer Folge, dass die Ermittlung eines gewogenen durchschnittlichen und linear gekürzten Fixpreises für jede Getränkegröße unabhängig von der jeweiligen Menüzusammenstellung jedenfalls bei einer "ex-ante Betrachtung" anzuwenden wäre. Dies bedeutet, dass im…
…nehme daher beispielsweise in Kauf, dass bei einer Nutzung eines Wirtschaftsgutes, die in den letzten Wochen eines Wirtschaftsjahres beginne, noch die Hälfte des auf das Wirtschaftsjahr entfallenden Betrages abzusetzen sei. Die lineare Verteilung ziehe sich als Prinzip auch durch § 8 EStG 1988. So seien in …
…beispielhaft erläuternd zu verstehen. Es muss wohl - wiederum entgegen den Ausführungen in der Berufungsschrift - jeder Vorgang des Eintrittes in und des Austritts aus der Steuerpflicht - auch etwa der Austritt aus und der Eintritt in die österreichische Besteuerungshoheit - in diesem Sinne behandelt werden, weiters auch die…
…| Erwerbs- tag | PLN/LIT ZERO-MNT 1998/2028 Nominale = Tilgungswert | Kaufpreis am Erwerbstag in S | auf Grund linearer Ber. erstattete KESt in S | KESt bei kalkulatorischer Ermittlung der Stückzinsen in S | 24.11.00 | 2.000…
…der Einnahmen eine ungerechte Einkommensbesteuerung. Um diese zu vermeiden, müsse der Zufluss auch nur der tatsächlich abgebauten Menge nach der Besteuerung unterworfen werden. Bei der Vertragsunterfertigung sei man jedenfalls von einem gleichmäßigen Schotterabbau ausgegangen und habe daher entsprechende "Abschlagszahlungen" vereinbart. Nach der im bisherigen Verfahren…
…| 221.392,00 | Neubauwert | 920.651,30 | Bauwert | | Neubauwert | 920.651,30 | 35,00 % lineare Alterswertminderung | -322.227,96 | Bauwert zum Stichtag 09.01.2003 | 598.423,35 | Gebäudewerte | 598.423,00 …
…wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichende lineare Berechnung aus Vereinfachungsgründen vorzunehmen, wenn dies in den einzelnen Abgabengesetzen nicht vorgesehen ist. Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (Ritz ², Bundesabgabenordnung Rz 3 zu § 184 BAO). Selbst wenn eine vereinfachte lineare Berechnung in vielen…
…vereinfachten linearen Ermittlung der Stückzinsen um eine zulässige Schätzungsmethode. Dies wird durch die Ausführungen in Rz 6186 der EStR 2000 insofern bestätigt, als es dort heißt:".......... Diese Art der Schätzung ist jedoch nur zulässig........". Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu…
…vereinfachten linearen Ermittlung der Stückzinsen um eine zulässige Schätzungsmethode. Dies wird durch die Ausführungen in Rz 6186 der EStR 2000 insofern bestätigt, als es dort heißt:".......... Diese Art der Schätzung ist jedoch nur zulässig........". Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu…
…vereinfachten linearen Ermittlung der Stückzinsen um eine zulässige Schätzungsmethode. Dies wird durch die Ausführungen in Rz 6186 der EStR 2000 insofern bestätigt, als es dort heißt:".......... Diese Art der Schätzung ist jedoch nur zulässig........". Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu…
…Wiederaufnahme wurden im Betriebsprüfungsbericht angeführt, dass der Bilanzwert der Beteiligung an den W-Bahnen jährlich um ATS 30.000,00 durch Vornahme einer linearen Abschreibung verringert worden sei sowie Aufwendungen in Höhe von ATS 5.905,00 geltend gemacht worden seien, die aber dem Gesellschafter…
…Nullkuponanleihen die lineare Berechnungsmethode angewendet werden darf (vgl Pkt 5.2 Abs 6 iVm 5.1 Abs l KESt-RL 1993, AÖF 1993/158). Dieses in der KESt-RL 1993 normierte Wahlrecht wurde - soweit ersichtlich - durch der Änderung der Einkommensteuerrichtlinien bei der Besteuerung von Kapitalanlagen…
…vereinfachten linearen Ermittlung der Stückzinsen um eine zulässige Schätzungsmethode. Dies wird durch die Ausführungen in Rz 6186 der EStR 2000 insofern bestätigt, als es dort heißt:".......... Diese Art der Schätzung ist jedoch nur zulässig........". Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu…
…Instanz zuwider laufend - schwerpunktmäßig in das Rechtsmittelverfahren verlagert." 3.3. Im vorliegenden Berufungsfall wurden einerseits Änderungen in der Besteuerung der "Take-Away" und "Drive-In" Umsätze und andererseits Änderungen in der Aufteilung der Menüentgelte releviert. Dabei machte die berufungswerbende Gesellschaft in der Berufung erstmals geltend…
…inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%, sondern der lineare Steuersatz von 2,5% gemäß § 8 Abs. 3 lit.a ErbStG anzuwenden wäre. Das ergäbe sich…