…von Abgaben verbunden ist. In der Unterlassung der zumutbaren Sorgfalt zur richtigen Selbstberechnung liegt ein Verschulden. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist die unrichtige Zuordnung von Vorsteuerbeträgen und damit die unrichtige Selbstberechnung von Umsatzsteuergutschriften oder Umsatzsteuerzahllasten seitens der Bw zumindest leicht fahrlässig. Dies schließt die…
…der es erlauben würde, dem Kapitän mit seinem unbestrittenen Wissen um den Status der Waren und die Gestellungspflicht für die Pflichtverletzung des Unterlassens der Gestellung bei der Bestimmungszollstelle lediglich eine entschuldbare Fehlleistung oder leichte Fahrlässigkeit zuzubilligen. Daher hätten die vom UFS als erforderlich angesehenen weiteren…
…16 allgemein, Tz 5.2, Unfallkosten). Ausgenommen der Unfall ist auf Alkoholisierung des Arbeitnehmers zurückzuführen (VwGH vom 14. Dezember 1979, 1716/79) oder der Arbeitnehmer hat Verkehrsvorschriften nicht bloß leicht fahrlässig missachtet. Während in Doralt, EStG-Kommentar, § 4, Tz 254 die Ansicht vertreten wird, aus…
…Fahrlässigkeit keine Rede sein. Umgekehrt ist auch das Argument der Bf. nicht ausreichend, die Verfehlung im Versandverfahren sei auf einen Fehler des Zollamtes zurückzuführen, das den Versandschein als "konform" abfertigte trotz Fehlens der Beschreibung der Ware, an der keine Zollverschlüsse angebracht waren, wodurch es leicht…
…gesetzt worden seien, könne das Verhalten somit nur als entschuldbare Fehlleistung bzw. als leichte Fahrlässigkeit angesehen und der Betriebsausgabenabzug mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit nicht untersagt werden. Am 30. August 2000 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung…
…den Betrag der darunter liegenden Zeile "Vorauszahlung". Dies ist ein Fehler, wie er gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen kann; damit liegt aber allenfalls leicht fahrlässiges Verhalten vor, das der Berichtigung des Säumniszuschlages im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO nicht im Wege steht. Dem…
…Der Schaden sei damit auch nicht vorhersehbar gewesen, und sei deshalb nur leicht fahrlässiges Verhalten vorwerfbar. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde mit Schreiben vom 7. März 2009 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird von der entscheidenden Behörde als erwiesen…
…auszulagernder Ware, erfolgten Herausnahme der Ware aus dem eigentlichen Zolllager versehentlich unterlassen. Die Unterlassung der Einholung der vorherigen Bewilligung für diese ohnedies nur sehr kurzfristige vorübergehende Herausnahme möge leicht fahrlässig, keinesfalls aber grob fahrlässig sein. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Ware selbst in…
…Rz 374 festgelegt, dass der berufliche Zusammenhang erst dann durch auf private Umstände beruhende Ursachen überlagert werde, wenn grob fahrlässig gehandelt worden sei (z.B. durch Alkoholisierung oder durch nicht nur leicht fahrlässige Missachtung der Verkehrsvorschriften). Zum Unfallhergang gab der Bw. bekannt, dass er die…
…Hinblick darauf, ob diesem ein Anleitungs- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Auch die Argumentation des Bw geht in die Richtung, dass seiner Freundin ein maximal als leicht fahrlässig zu beurteilender Irrtum unterlaufen sei, den er nicht vorhersehen und somit auch nicht verhindern habe können, zumal sich…
…es sei denn, der Unfall ist auf Alkoholisierung des Arbeitnehmers zurückzuführen (VwGH 14.12.1979, 1716/79) oder der Arbeitnehmer hat Verkehrsvorschriften nicht bloß leicht fahrlässig mißachtet (vgl. hiezu LStR 1992 RZ 224). Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ebenfalls beruflich veranlaßt, auch wenn…
…auch die Kosten nicht anerkannt werden. Im vorliegenden Fall hat aber die Abgabenbehörde die Frage, ob der Unfall allenfalls durch grob bzw. leicht fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurde, vorweg zu beurteilen. Die Beurteilung, dieser Frage setzt eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare Feststellung über das Verschulden voraus…
…Schriftstücken mit der folgenden Abholung zwangsläufig zum Verstreichen von bestimmten Fristen komme. Das Verschulden der Partei (angesprochen erscheint wieder der Wiedereinsetzungswerber) sei nicht als ein minderer Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit) zu bewerten. Vielmehr sei von einer auffallenden Sorglosigkeit und nicht von einer seit mehr…
…Es könne jeder, auch noch so sorgfältig handelnden Person passieren, dass sie einen Termin nicht einhalte. Damit liege aber leichte Fahrlässigkeit vor, die dann gegeben sei, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältig handelnder Mensch begehe. Die Berufungswerberin sei Geschäftsführerin und Gesellschafterin der…
…gesetzlich geforderten - unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht entnommen werden könne. Im Übrigen liege nicht bloß ein leicht fahrlässiges Verschulden vor und sei das Verschulden des Vertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. (5) In der dagegen erhobenen Berufung wird nun argumentiert, der dem Masseverwalter am 30…
…ob in diesem Fall Umstände vorliegen, die auf eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten hinweisen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die Ursache der, trotz eines bestehenden Kontrollsystems, rechtswidrigen Entnahme, nicht mehr festgestellt werden kann. Im Licht des § 5 ZollR-DG wäre es allerdings…
…Verspätung ist dann nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (zB VwGH vom 29. November 1994, 94/14/0094). Als leicht fahrlässig gilt ein Verhalten dann, wenn es auf einem Fehler beruht, den gelegentlich auch ein…
…besseres Wissen begangenen Rechtsbruches schwer. Auch bei der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten des KP hat die Bw. nicht bloß leicht fahrlässig, sondern an der Grenze zum bedingten Vorsatz gehandelt. Auf Grund der Aktenlage sind als mildernd bei der Strafbemessung nichts, als erschwerend hingegen die Vorstrafe…
…in jedem Fall nur eine 100 %ige Haftung des Vertreters in Frage kommt. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird, und auch leichte Fahrlässigkeit genügt (Ritz, BAO4, …
…aber nur dann in Betracht, wenn der berufl Zusammenhang nicht durch auf privaten Umständen beruhende Ursachen überlagert wird. Dies ist insb. anzunehmen, wenn der StPfl zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war oder Verkehrsvorschriften nicht nur leicht fahrlässig missachtet hat (s LStR 237, 373, 374; § 4 Rz 330…