…Vorkommnisse bei einer Vermietung nichts Ungewöhnliches und damit gewöhnliches Risiko darstellen). Damit liegt - ähnlich wie zu Punkt 1 Eigentumswohnung G ausgeführt - kein marktgerechtes Vermieterverhalten zumindest bis zum Jahre 2003 vor. Das - über einen Zeitraum von mehr als 7 Jahren - leer Stehen lassen einer Wohnung ist…
…des Jahres 2008 ist der Kfz-Handel leider so schlecht gegangen, dass dieser eingestellt werden musste und dadurch auch der Verkauf der Wohnung unumgänglich notwendig war. Wäre die Wohnung wie geplant längere Zeit vermietet gewesen, wäre eine deutlich höhere Miete über den längeren Zeitraum hereingekommen…
…dass über einen längeren Zeitraum (im Inland) keine Einnahmen erzielt wurden, reicht nicht aus, um daraus zwingend auf das Fehlen einer Einkunftsquelle zu schließen, zumal im vorliegenden Fall vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen wurde, dass der Bw. auch in den genannten Jahren als Sänger…
…Bausubstanz einer Eigentumswohnanlage, somit den Miteigentumsanteil, auf. Regelmäßig sind die über einen längeren Zeitraum veräußerten Wohnungen auch schon vor den Gemeinschaftseinrichtungen bezugsfertig. Daher kann in der Abnahme einer einzelnen Wohnung keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums gesehen werden. Der Bauunternehmer trägt bis zur Abnahme der letzten Eigentumswohnung…
…den berufungsgegenständlichen Zeitraum betreffenden Schreiben des Bw. eine betriebliche Verwendung der Eigentumswohnungen angegeben und wurden diese Eigentumswohnungen auch jahrelang bis zu ihrer Veräußerung mit Bilanzwerten, Afa und - im Falle der Vermietung an Betriebsfremde - auch Mieteinnahmen im Rechenwerk des Gewerbebetriebs geführt, kann dem erst Jahre später…
…in einem absehbaren Zeitraum einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung gilt als "absehbarer Zeitraum" ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung (§ 2 Abs. 4 LVO idF BGBl II Nr. 358/1997). Dieser Zeitraum gilt…
…wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen grundsätzlich gesondert danach zu untersuchen, ob sie eine Einkunftsquelle bilden würden. Bezogen auf den gegenständlichen Fall bedeute dies nunmehr, das im Zeitraum 1998 bis 2005 ein tatsächlicher und auch erklärter Gesamtwerbungskostenüberschuss in Höhe von -8.933,56 €…
…4. 2004 für die Dauer von voraussichtlich zwei Jahren in die USA entsandt worden sei, seinen österreichischen Wohnsitz für die Dauer seiner Entsendung zwar beibehalte, dieser jedoch leer stehend gelassen werde. Ab dem 8. 4. 2004 habe er einen Wohnsitz in den USA begründet. Ab…
…werde daher gebeten, seine Patientenkartei der Jahre 2005 - 2007 dem UFS vorzulegen und, unter Abdecken der Patientennamen, Datum Art und Umfang der jeweiligen ärztlichen Leistungen an diesem Standort im fraglichen Zeitraum zu dokumentieren. An Hand eines Vergleiches der Karteieintragungen in Zeiträumen vor bzw. nach Betriebsbereitschaft…
…im Jahr 2010 ins Grundbuch kommen würden. Über Frage der FA-Vertreterin, warum er betreffend die Wohnung in Wien laut Notariatsakt nur außerbücherlicher Eigentümer gewesen sei, gab der Gatte an, er müsse nachdenken, er glaube, es habe sich bei der Eigentumswohnung seiner Mutter um eine…
…auch viele Vermieter, die eine Mietzinsverminderung zulassen würden, damit die Wohnanlage nicht leer stehe und nur Kosten verursache. Dies werde von der Abgabenbehörde auch akzeptiert. Im Berufungsfall wurden jedoch diese Gründe, warum dieser Mieter ausgewählt worden sei von der Abgabenbehörde völlig unberücksichtigt gelassen. Aber da…
…einer Betriebsprüfung über die Jahre 1992-1996, abgehalten vom 13.5.1998 bis 16.7.1999, waren mehrere Punkte strittig: Fremdgeldverrechnungen in der Causa "A" seien laut Bp nicht nachvollziehbar, da der Bw die Geldbewegungen zu dieser Fremdgeldverrechnung nicht hinreichend belegmäßig nachweisen habe können. Eine…
…wurde von diesem eine Einschränkung auf drei Jahre verneint, der Zeitraum von 12,5 Jahren laut Berufungsschrift würde aufrecht bleiben. Die ausbezahlte Versicherungssumme in Höhe von 1,088.912,00 S wurde durch die Berufungswerberin als Gegenleistung für Hilfsdienste, die weit über die Beistandspflicht des…
…Ausbildung im Allgemeinen anlangt, wird damit nicht dargetan, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien - der Stadt mit dem wohl reichhaltigsten Ausbildungsangebot in ganz Österreich - innerhalb des langen Zeitraums der bisherigen Berufstätigkeit in Wien nicht zumutbar gewesen sein sollte. Es ist einzuräumen, dass jeder Schulwechsel…
…die Vermietung auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet war, was zwangsläufig zu einem Gesamtüberschuss innerhalb weniger Jahre geführt hätte, ist aus dem Mietvertrag (Abschluss auf unbestimmte Zeit) eindeutig ersichtlich. Vermisst wird der Umstand, dass von Seiten des Prüforgans keine weiteren Erhebungen zu einer Weitervermietung vorgenommen wurden…
…dieser Bestimmung. Eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO liege im Anlassfall nicht vor. Gemäß § 6 LVO sei daher Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne von vornherein ausgeschlossen. Die Prognoserechnung ergebe mit objektiven Ansätzen über einen Zeitraum von 22 Jahren einen deutlichen Einnahmenüberschuss. Unter den…
…den Jahren 2005 und 2006 regelmäßig in Österreich aufgehalten habe, sei er doch in diesem Zeitraum im Dienstverhältnis zu einem österreichischen Arbeitgeber gestanden. Der mit Eingabe vom 26.09.2007 erfolgte Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat und die Durchführung einer…
…00 | 21.000 | | | 9.020.000,00 | 178.000 Die Renovierungskosten würden aus Eigenmitteln getragen und errechnen sich aus der Erfahrung und den Kontakten zu den Professionisten Der Abverkauf der Wohnungen sei in einem Zeitraum bis zum Jahr 2009 vorgesehen…
…Werbungskosten über die Einnahmen in Höhe von S 311.401 gegeben sei. Gegen die Wertung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei wurde in der Berufung gegen die oben genannten Bescheide vorgebracht, dass eine Betriebsprüfung für die Zeiträume 1986 bis 1989 die Einkunftsquelleneigenschaft der für Vermietungszwecke genutzten Eigentumswohnung…
…je länger die verlustbringende Vermietungstätigkeit bereits andauert. Dabei kann nur dann von Gesamtüberschusserzielungsabsicht ausgegangen werden, solange sich der Vermieter durch die strukturverbessernden Maßnahmen einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zumindest in einem absehbaren Zeitraum um nicht mehr als drei Jahre übersteigenden Zeitraum erwarten kann…