…Vorkommnisse bei einer Vermietung nichts Ungewöhnliches und damit gewöhnliches Risiko darstellen). Damit liegt - ähnlich wie zu Punkt 1 Eigentumswohnung G ausgeführt - kein marktgerechtes Vermieterverhalten zumindest bis zum Jahre 2003 vor. Das - über einen Zeitraum von mehr als 7 Jahren - leer Stehen lassen einer Wohnung ist…
…eigenbetrieblichen Antrieb der Gesellschafter zuzurechnen seien. Auch ist nicht ersichtlich welche Flüge in welchem Ausmaß abgerechnet worden sind bzw. sind Flüge über einen längeren Zeitraum (z.B. im gesamten Jahr 2009) überhaupt nicht abgerechnet worden. All das sind Umstände, die nach Ansicht des erkennenden Gerichts…
…des Jahres 2008 ist der Kfz-Handel leider so schlecht gegangen, dass dieser eingestellt werden musste und dadurch auch der Verkauf der Wohnung unumgänglich notwendig war. Wäre die Wohnung wie geplant längere Zeit vermietet gewesen, wäre eine deutlich höhere Miete über den längeren Zeitraum hereingekommen…
…dass über einen längeren Zeitraum (im Inland) keine Einnahmen erzielt wurden, reicht nicht aus, um daraus zwingend auf das Fehlen einer Einkunftsquelle zu schließen, zumal im vorliegenden Fall vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen wurde, dass der Bw. auch in den genannten Jahren als Sänger…
…Bausubstanz einer Eigentumswohnanlage, somit den Miteigentumsanteil, auf. Regelmäßig sind die über einen längeren Zeitraum veräußerten Wohnungen auch schon vor den Gemeinschaftseinrichtungen bezugsfertig. Daher kann in der Abnahme einer einzelnen Wohnung keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums gesehen werden. Der Bauunternehmer trägt bis zur Abnahme der letzten Eigentumswohnung…
…die leer stehen (nicht mehr vermietbar sind). 1989 erwerben Sie im Objekt "StraßeHNr" vier Eigentumswohnungen. Eine weitere Wohnung im zuvor erwähnten Gebäude erwarben Sie 1990. Top 5 und 7 wurden seit 1999 und Top 6 seit "Angang 2002" nicht mehr vermietet. In den Jahren seit…
…Ermittlung des Mittelpunktes der Lebensinteressen auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellen ist. Zeiträume bis zu zwei Jahren sind aus österreichischer Sicht zu wenig, um daraus alleine für den Lebensmittelpunkt einer Person einen brauchbaren Rückschluss abzuleiten. Bei Zeiträumen über 5 Jahren spricht die Vermutung für die Verlagerung…
…bei einer "ex ante"-Betrachtung keine Rolle zu spielen hätten. Im Übrigen sei seine Vermietungstätigkeit in jedem Fall - ob mit oder ohne Parifizierung - unter § 1 Abs. 1 LVO einzuordnen (keine Eignung der „zehn“ Kleinwohnungen zur Privatnutzung) und stehe daher ein Zeitraum von 35 Jahren für…
…den berufungsgegenständlichen Zeitraum betreffenden Schreiben des Bw. eine betriebliche Verwendung der Eigentumswohnungen angegeben und wurden diese Eigentumswohnungen auch jahrelang bis zu ihrer Veräußerung mit Bilanzwerten, Afa und - im Falle der Vermietung an Betriebsfremde - auch Mieteinnahmen im Rechenwerk des Gewerbebetriebs geführt, kann dem erst Jahre später…
…in einem absehbaren Zeitraum einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung gilt als "absehbarer Zeitraum" ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung (§ 2 Abs. 4 LVO idF BGBl II Nr. 358/1997). Dieser Zeitraum gilt…
…wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen grundsätzlich gesondert danach zu untersuchen, ob sie eine Einkunftsquelle bilden würden. Bezogen auf den gegenständlichen Fall bedeute dies nunmehr, das im Zeitraum 1998 bis 2005 ein tatsächlicher und auch erklärter Gesamtwerbungskostenüberschuss in Höhe von -8.933,56 €…
…4. 2004 für die Dauer von voraussichtlich zwei Jahren in die USA entsandt worden sei, seinen österreichischen Wohnsitz für die Dauer seiner Entsendung zwar beibehalte, dieser jedoch leer stehend gelassen werde. Ab dem 8. 4. 2004 habe er einen Wohnsitz in den USA begründet. Ab…
…werde daher gebeten, seine Patientenkartei der Jahre 2005 - 2007 dem UFS vorzulegen und, unter Abdecken der Patientennamen, Datum Art und Umfang der jeweiligen ärztlichen Leistungen an diesem Standort im fraglichen Zeitraum zu dokumentieren. An Hand eines Vergleiches der Karteieintragungen in Zeiträumen vor bzw. nach Betriebsbereitschaft…
…18.3.2009 über eine Bruttomiete von 750 Euro [Ma C-Straße], die Information eines Mieters über monatliche Bruttomiete von 700 Euro laut Mietvertrag vom 30.6.2008 [D A_Straße], niederschritliche Information einer Auskunftsperson über Bruttomiete von 500 Euro monatlich im Zeitraum 2005 bis…
…diese als leerstehend ausweist ("LEER"). Der Beschwerdeführer war demzufolge in diesem Zeitraum kein Bewohner der streitgegenständlichen Wohnung (mehr), hätte doch ansonsten der Hausverwalter zweifellos dieses Top nicht mit "leer", sondern mit dem Namen des Abgabepflichtigen, mit "Eigennutzung" oder einer vergleichbaren Bezeichnung für einen Bewohner versehen…
…im Jahr 2010 ins Grundbuch kommen würden. Über Frage der FA-Vertreterin, warum er betreffend die Wohnung in Wien laut Notariatsakt nur außerbücherlicher Eigentümer gewesen sei, gab der Gatte an, er müsse nachdenken, er glaube, es habe sich bei der Eigentumswohnung seiner Mutter um eine…
…auch viele Vermieter, die eine Mietzinsverminderung zulassen würden, damit die Wohnanlage nicht leer stehe und nur Kosten verursache. Dies werde von der Abgabenbehörde auch akzeptiert. Im Berufungsfall wurden jedoch diese Gründe, warum dieser Mieter ausgewählt worden sei von der Abgabenbehörde völlig unberücksichtigt gelassen. Aber da…
…Dabei sei von einer angemessenen Frist auszugehen. Diese Frist werde bei in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen im Allgemeinen mit zwei Jahren angegeben. Jedenfalls seien aber die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen, sodass auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein könne. Eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung sei ua…
…einer Betriebsprüfung über die Jahre 1992-1996, abgehalten vom 13.5.1998 bis 16.7.1999, waren mehrere Punkte strittig: Fremdgeldverrechnungen in der Causa "A" seien laut Bp nicht nachvollziehbar, da der Bw die Geldbewegungen zu dieser Fremdgeldverrechnung nicht hinreichend belegmäßig nachweisen habe können. Eine…
… 33 Abs. 5 EStG 1988 lautet in den für den Beschwerdefall und für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2013 maßgeblichen Stelle folgendermaßen: "Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu: … 4. Ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke…