…seines Inhaltes. 1. Nichtberücksichtigung von Werbungskosten Obwohl ich in der Steuererklärung einen Betrag von mehr als Euro 5.000 unter dem Titel Werbungskosten angegeben habe, hat die Behörde lediglich einen Betrag von Euro 781 als Werbungskosten berücksichtigt. Aus dem angefochtenen Bescheid ist nicht zu erkennen…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 10. Mai 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kindergeld bezüglich März 2010 - Februar 2011 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 17. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2009 teilweise Folge…
…vom Finanzamt als Anträge auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gewertet und mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem ledigen Steuerpflichtigen Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung nur über einen Zeitraum von sechs Monaten anerkannt werden könnten. Die Bw. habe aber bereits seit 14.3.2001…
…06). Dies bedeutet, dass einem ledigen Steuerpflichtigen nicht zugemutet wird, innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als sechs Monate oder allenfalls nach der Lage des Einzelfalles auch innerhalb eines längeren Zeitraumes einen Hausstand am Beschäftigungsort zu gründen und in diesem Fall Mehraufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen sind. Die…
…oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen mit mindestens einem Kind ein Zeitraum von zwei Jahren angesehen werden können. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen beträgt der Zeitraum 6 Monate. In Ihrem Fall treffen somit nicht die Voraussetzungen für eine dauernde doppelte Haushaltsführung und auch nicht für eine…
…ca. 210 km). Als Familienwohnsitz gelte nun jenerOrt, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhielte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Laut VwGH-Erkenntnis vom 21. Oktober…
…0259). Wie bereits seitens des Finanzamtes im Einkommensteuerbescheid 2002 vom 2. Juli 2003 ausgeführt wurde, kann von einem eigenen Haushalt eines ledigen und allein stehenden Steuerpflichtigen wohl nur dann gesprochen werden, wenn die Wohnung aus eigenem Recht genutzt wird und er die Kosten des Haushaltes…
…2004 aufrecht gewesen. Bezüglich des Einkommens als G in V sei zu sagen, dass - seinen Berechnungen folgend - der Verdienst lediglich in Höhe von 1.645,19 € anzusetzen sei. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juni 2005 insoweit teilweise statt, als es…
…im Nationalrat oder Bundesrat) kann eine berufliche Veranlassung nicht begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den VAZ 2003 nach, ledig und kinderlos, daher kann der Wohnsitz in Eisenstadt auch kein Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige…
…TDI SIGNO, 2002, DIESEL, 1896") und äußerte sich (mit Schreiben vom 02.12.2003) wie folgt: "Irrtümlich wurde verheiratet angekreuzt. Ich bin ledig und wohne in meiner Wohnung in Ungarn alleine. Um diese Wohnung aufrecht zu erhalten, muss ich immer nach Hause fahren (Strom, Gas…
…mir nicht Kosten aus einer anfallenden Kündigungsfrist entstünden). Und eine Versetzung ist im Baugewerbe nicht nur eine abstrakte Möglichkeit, sondern eine konkrete Alltäglichkeit. b) Weiters bin ich zwar ledig, lebte aber 1998 noch immer im Familienverband mit meinen Eltern (Vater Jahrgang 1925, Mutter Jahrgang 1936)…
…anzusehen seien. In den Vorjahren seien jedes Jahr kleine Elektroarbeiten durchgeführt worden; im Jahr 2008 sei es lediglich zu einer größeren Ausgabe gekommen, welche im Verhältnis zum Wert und Umfang der Gesamtinstallation unter der von der Judikatur ermittelten Geringfügigkeitsgrenze liege. Mit Vorhalt vom 13. August…
…damit er den erneuerten Leitungen besser entspreche; eine Erdung und Potentialausgleich seien ebenfalls vorhanden gewesen, es sei lediglich eine Erweiterung der im Jahr 2000 neuwertig hergestellten Erdungsanlage und Potentialausgleich erfolgt; die bisherige Nullungsverbindung sei bis in den Hausanschlusskasten verlegt worden; die Steigleitung sei unter Putz…
…für ein Kind (BA) ab März 2006 abgewiesen, weil das betreffende Kind als in Österreich Studierender lediglich über einen vorübergehenden Aufenthalt in Österreich verfüge und daher kein Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe für dieses Kind bestehe. Diese Auffassung des Finanzamtes SVW ist unrichtig und entspricht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. HW gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 3. September 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) hinsichtlich Einkommensteuer für 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit endgültigen Einkommensteuerbescheiden vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WW gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 3. September 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) hinsichtlich Einkommensteuer für 2002 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
…die Bw. aus, dass die persönlichen Gespräche im Rahmen ihrer Besuche bei Maklern sehr wohl dazu dienten, Geschäftsabschlüsse für ihren Arbeitgeber herbeizuführen. Würde ihre Tätigkeit lediglich die Offerterstellung und Auskunftserteilung umfassen, könnte sich die Bw. die persönlichen Besuche bei den Maklern sparen. Die Bw. sei…
…Aufwendungen für Wohnung (am Arbeitsort) und Heimfahrten Berücksichtigung zu finden hätten und vermeint damit wohl, dass es für einen bestimmten Zeitraum lediglich auf die Innehabung zweier Wohnungen ankommt und weitere Sachverhaltselemente für die steuerliche Würdigung keine Rolle spielen. Diese Aussage in ihrer verallgemeinernden und unkonkreten…