…Aus der Bestreitung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren ergibt sich kein Unbilligkeitsgrund. Die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme könnte sich allenfalls deshalb stellen, weil zwischen der Entstehung der Steuerschulden und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum verstrichen ist. Dabei dürfen aber weder der zeitliche Ablauf…
…dessen Zustellung eintritt und ein Sicherstellungsauftrag nach dem oben Festgestellten nur in der kurzen Zeitspanne zwischen der Erlassung (Zustellung laut Bw. am 24. Februar 2012) - gleichbedeutend mit der Entstehung der Steuerschuld iSd § 232 Abs. 1 BAO iVm § 7 Abs. 1 BAO - und der Vollstreckbarkeit gemäß…
…Zusammenhang mit der Betriebsschließung der KEG (31. Dezember 2000) aus dem Betriebsvermögen durch Verkauf bzw. Entnahme ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern zugrunde. Zur Entstehung der Steuerschuld normiert § 19 Abs. 2 UStG 1994 in der für das Jahr 2000 geltenden Fassung wie folgt: "Die Steuerschuld für Lieferungen und sonstige…
…Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994). Nach § 4 Abs. 4 BAO sind der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit einer Abgabe ohne Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruchs. Da der…
…Der Berufungswerber ist 1972 geboren, sodass Erwerbsmöglichkeiten nicht auszuschließen sind. Die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme könnte sich allenfalls deshalb stellen, weil zwischen der Entstehung der Steuerschulden und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum verstrichen ist. Dabei dürfen aber weder der zeitliche Ablauf des…
…der Ermessensentscheidung, ob die Haftung geltend gemacht wird, ist auch die Frage der Zumutbarkeit der Haftungsinanspruchnahme unter dem Aspekt zu prüfen, dass zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und der Geltendmachung der Haftung ein langer Zeitraum liegt. War die Einhebung der Abgaben beim Primärschuldner ausgesetzt und…
…das Entstehen dieser Abgabenforderung nicht vermieden zu haben. Mangels geeigneter Entlastungsbehauptungen blieb der Unabhängige Finanzsenat somit zur Annahme berechtigt, dass der Bw. der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist. Zudem spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall (VwGH…
…Abgabenentrichtung verfügt und diese entsprechend eingesetzt. Da an andere Gläubiger schon lange keine Zahlungen mehr erfolgt seien, könne dem Berufungswerber keine Verletzung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung vorgeworfen werden. Ein Nachweis hiefür anhand von Originalbelegen sei allerdings nicht möglich, weil sämtliche Buchhaltungsordner für diesen Zeitraum unauffindbar…
…Steuereinbehalt und die Steuerabfuhr erforderlichen Daten (insb Bemessungsgrundlage) besteht. Dies sei dann nicht gegeben, wenn nachträglich für abgelaufene Zeiträume geänderte Bemessungsgrundlagen gelten sollten, und sich die Haftungsinanspruchnahme ausschließlich daraus ergebe. Ermessensentscheidungen seien zu begründen (vgl E 24. 1. 1996, 95/13/0136). Dabei wären der…
…Steuereinbehalt und die Steuerabfuhr erforderlichen Daten (insb Bemessungsgrundlage) besteht. Dies sei dann nicht gegeben, wenn nachträglich für abgelaufene Zeiträume geänderte Bemessungsgrundlagen gelten sollten, und sich die Haftungsinanspruchnahme ausschließlich daraus ergebe. Ermessensentscheidungen seien zu begründen (vgl E 24. 1. 1996, 95/13/0136). Dabei wären der…
…monatlicher Kapitalertrag | Anzahl der vollen Monate zwischen Ausgabe und Einlösung ........................ Während des gesamten berufungsgegenständlichen Zeitraumes sei diese Regelung in Kraft gewesen. Weiters wurde auf die Argumente von Schönstein, SWK 2001 S 403, 571 verwiesen, wonach Abgrenzungsfragen nach den Grundsätzen der Zinsertragsteuerrichtlinie zu lösen seien.…
…schrieb das Hauptzollamt Salzburg der H. für die im Zeitraum vom 6. Februar 1995 bis 28. Juni 1996 gemäß § 49 Abs. 1 AlkStMG, § 174 Abs. 3 lit. a ZolIgesetz 1988 (ZollG 1988) in Verbindung mit § 120 Abs. 2 ZolIR-DG und § 217 BAO entstandene Steuerschuld…
…Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschäftsführers" vom Finanzamt aus dem Jahr 2009); die eingeforderten Abgabenschulden seien demnach auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des "Haftungspflichtigen" bei diesem selbst uneinbringlich. Im Hinblick auf die Länge der verstrichenen Zeit zwischen Entstehen des Abgabenanspruches und Haftungsinanspruchnahme trage…
…bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber. Die Steuerschuld für den Geschenkgeber entstehe primär und sei die Leistung einer eigenen Verpflichtung, also nicht bloß als Haftender, indem er für die Abgabenschulden anderer in Anspruch genommen würde. Gemäß § 6 Abs. 1 BAO seien Erwerber und Geschenkgeber Gesamtschuldner.…
…diese noch offenen Abgaben einzuschränken. Dem Vorbringen in der Berufung, die dort angeführten Zahlungen hätten zumindest teilweise auf die vorher fällig gewordenen Lohnsteuerbeträge aus den Zeiträumen ab Juli 2004 verrechnet werden müssen, ist entgegen zu halten, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftungspflichtigen und der Abgabenbehörde darüber…
…Zur Pensionsexekution kam es letztlich deshalb, weil zwischen dem Entstehen der nachsichtsgegenständlichen Steuerschulden bei der T. GmbH und der Haftungsinanspruchnahme des Bw. im Jahr 1999 ein ungewöhnlich langer Zeitraum verstrichen ist. Umfangreiche Berufungsverfahren und mehrmalige Rechtsgänge zum Verwaltungsgerichtshof führten dazu, dass Exekutionsmaßnahmen gegen den Bw…
…wegen der mich treffenden Sorgepflichten - mein Einkommen so stark belastet, dass mir ein solches lediglich im Bereich des Existenzminimums verbleibt. Es entspricht somit - auch wegen des geringen Verschuldens an der mir zur Last gelegten Verkürzung und wegen des lange zurück liegenden Zeitraumes des Entstehens der…
…rechtsgültig entstehen, sobald Einigkeit über den endgültigen Kaufpreis und entsprechende Schlusszahlungen erzielt worden sei. Die gepfändete Forderung in Höhe von 2 Mio. € werde daher derzeit nicht als begründet anerkannt, weshalb die Berufungswerberin derzeit keine Zahlungen leisten werde. Die Forderung werde derzeit auch seitens der…
…Lediglich der kurze Zeitraum zwischen dem inzwischen korrigierten Gutachten und dem Bilanzstichtag der Bw. erlaubt nach Ansicht des Finanzamtes nicht die im Verhältnis des Gesamtwertes so drastische Abschreibung. Sie würde auch rein rechnerisch den auf das Kalenderjahr angewandten prozentualen Abstufungen widersprechen. Dazu nimmt der bevollmächtigte…
…hinsichtlich der geschäftlichen Fahrten zu diversen Kunden als offensichtlich unwahr zu beurteilen. 3.4.3.4. Erhärtet wird dieses Beweisergebnis auch durch die aktenkundige Tatsache, dass der Berufungswerber im Zeitraum zwischen Dezember 2008 und Dezember 2009 Arbeitslosengeld bezog. Durch seinen Status als Arbeitsloser brachte der…